DJ DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2013 in Delbrück mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.04.2013 / 15:49
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paragon Aktiengesellschaft
Delbrück
ISIN DE0005558696 WKN 555869
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 15. Mai 2013, um 10:00 Uhr in der
Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
paragon AG zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die
paragon AG, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss der paragon AG bereits
gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Eine Feststellung
des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt
somit.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn der paragon
AG des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 3.167.998,01 wie
folgt zu verwenden:
a- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 EUR
. sowie zusätzlich einer Sonderdividende in Höhe von 1.440.175,80
EUR 0,10, mithin insgesamt EUR 0,35, je
dividendenberechtigter Stückaktie:
b- Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung: EUR
. 1.727.822,21
Die Dividende ist am 16. Mai 2013 fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung
des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der
Mitglieder des Aufsichtsrats an den gestiegenen zeitlichen
Aufwand, u. a. durch die Bildung von Ausschüssen des
Aufsichtsrats, anzupassen. Ab 1. Juli 2013 sollen der
Vorsitzende des Aufsichtsrats EUR 60.000 p. a. und Mitglieder
des Aufsichtsrats EUR 30.000 p. a. erhalten.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer
für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des
im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses
und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5,
§ 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nachgewiesen
haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in
Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf
den 24. April 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, spätestens bis zum Ablauf des 8.
Mai 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
paragon AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag
oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr
können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und
nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre,
die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise
veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben,
können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht
stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist
kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch
Bevollmächtigte, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder durch
eine Vereinigung von Aktionären oder durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter, ausgeübt werden kann. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG
i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Widerruf kann auch durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung
erfolgen. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den
Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach
der Anmeldung erhalten, verwenden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch
auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende
E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden:
Vollmacht-HV2013@paragon.ag
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8
AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können für ihre
eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte stimmen
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten über die Form der
Vollmacht ab.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der paragon AG als
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2013 09:49 ET (13:49 GMT)
Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor
der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts zu jedem bekannt gemachten Beschlussvorschlag erteilt
werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden
sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Für die Erteilung der Vollmacht und
Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann das auf der Eintrittskarte vorgesehene
Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden.
Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, senden
die Vollmacht mit Weisungen bitte spätestens bis 13. Mai 2013, 24:00
Uhr, an:
paragon AG
Hauptversammlung 2013
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Telefax: +49 5250 9762-63
E-Mail: Vollmacht-HV2013@paragon.ag
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der paragon AG zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum
14. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an folgende Adresse:
paragon AG
Der Vorstand
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.paragon.ag im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie
Wahlvorschläge zu machen.
Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an
die folgende Adresse zu richten:
paragon AG
Hauptversammlung 2013
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Telefax: +49 5250 9762-63
E-Mail: Antraege-HV2013@paragon.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
müssen mit einer Begründung versehen sein. Ein Wahlvorschlag muss
nicht begründet werden.
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d. h.
spätestens bis zum 30. April 2013, 24:00 Uhr, unter vorstehender
Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie
zugänglich zu machender Begründungen unter der Internetadresse
www.paragon.ag im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
und die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und
kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Unterlagen und Veröffentlichungen auf der Internetseite
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schwalbenweg 29, 33129
Delbrück, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die folgenden
Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:
- Jahresabschluss der paragon AG für das
Geschäftsjahr 2012 sowie Lagebericht für die paragon AG für
das Geschäftsjahr 2012;
- erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012;
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012.
Die vorgenannten Unterlagen, eine aktuelle Fassung der Satzung der
Gesellschaft, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind zudem seit der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter www.paragon.ag im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die
vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf
hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der
Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit
einfacher Post unternehmen.
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 4.114.788 auf den
Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 4.114.788.
Delbrück, im April 2013
paragon Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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08.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Deutschland
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Fax: +49 5250 9762-60
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Internet: http://www.paragon.ag
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WKN: 555869
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt
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206350 08.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 08, 2013 09:49 ET (13:49 GMT)
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