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DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2013 in Delbrück mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.04.2013 / 15:49 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   paragon Aktiengesellschaft 
 
   Delbrück 
 
   ISIN DE0005558696 WKN 555869 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 15. Mai 2013, um 10:00 Uhr in der 
   Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           paragon AG zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die 
           paragon AG, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss der paragon AG bereits 
           gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Eine Feststellung 
           des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt 
           somit. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn der paragon 
           AG des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 3.167.998,01 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   a-    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25              EUR 
   .     sowie zusätzlich einer Sonderdividende in Höhe von    1.440.175,80 
         EUR 0,10, mithin insgesamt EUR 0,35, je 
         dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
   b-    Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung:                     EUR 
   .                                                           1.727.822,21 
 
 
           Die Dividende ist am 16. Mai 2013 fällig. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung 
           des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats an den gestiegenen zeitlichen 
           Aufwand, u. a. durch die Bildung von Ausschüssen des 
           Aufsichtsrats, anzupassen. Ab 1. Juli 2013 sollen der 
           Vorsitzende des Aufsichtsrats EUR 60.000 p. a. und Mitglieder 
           des Aufsichtsrats EUR 30.000 p. a. erhalten. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende 
           prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer 
           für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des 
           im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses 
           und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, 
           § 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nachgewiesen 
   haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in 
   Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf 
   den 24. April 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens 
   sechs Tage vor der Hauptversammlung, spätestens bis zum Ablauf des 8. 
   Mai 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   paragon AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag 
   oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr 
   können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und 
   nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, 
   die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise 
   veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, 
   können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist 
   kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch 
   Bevollmächtigte, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder durch 
   eine Vereinigung von Aktionären oder durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter, ausgeübt werden kann. Bevollmächtigt 
   der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer 
   Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch 
   diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG 
   i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder 
   Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Widerruf kann auch durch 
   persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung 
   erfolgen. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den 
   Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach 
   der Anmeldung erhalten, verwenden. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch 
   auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende 
   E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden: 
 
   Vollmacht-HV2013@paragon.ag 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können für ihre 
   eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte stimmen 
   Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 
   125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten über die Form der 
   Vollmacht ab. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der paragon AG als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2013 09:49 ET (13:49 GMT)

Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor 
   der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie 
   ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts zu jedem bekannt gemachten Beschlussvorschlag erteilt 
   werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden 
   sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand 
   der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Für die Erteilung der Vollmacht und 
   Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter kann das auf der Eintrittskarte vorgesehene 
   Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden. 
 
   Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, senden 
   die Vollmacht mit Weisungen bitte spätestens bis 13. Mai 2013, 24:00 
   Uhr, an: 
 
   paragon AG 
   Hauptversammlung 2013 
   Schwalbenweg 29 
   33129 Delbrück 
   Telefax: +49 5250 9762-63 
   E-Mail: Vollmacht-HV2013@paragon.ag 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
   127, 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der paragon AG zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum 
   14. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
   Verlangen an folgende Adresse: 
 
   paragon AG 
   Der Vorstand 
   Schwalbenweg 29 
   33129 Delbrück 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
   außerdem unter der Internetadresse www.paragon.ag im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie 
   Wahlvorschläge zu machen. 
 
   Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an 
   die folgende Adresse zu richten: 
 
   paragon AG 
   Hauptversammlung 2013 
   Schwalbenweg 29 
   33129 Delbrück 
   Telefax: +49 5250 9762-63 
   E-Mail: Antraege-HV2013@paragon.ag 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. Ein Wahlvorschlag muss 
   nicht begründet werden. 
 
   Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d. h. 
   spätestens bis zum 30. April 2013, 24:00 Uhr, unter vorstehender 
   Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie 
   zugänglich zu machender Begründungen unter der Internetadresse 
   www.paragon.ag im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 
   veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   und die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und 
   kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
   Unterlagen und Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schwalbenweg 29, 33129 
   Delbrück, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die folgenden 
   Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus: 
 
     -     Jahresabschluss der paragon AG für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie Lagebericht für die paragon AG für 
           das Geschäftsjahr 2012; 
 
 
     -     erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012; 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
     -     Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012. 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen, eine aktuelle Fassung der Satzung der 
   Gesellschaft, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind zudem seit der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Internet unter www.paragon.ag im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich. 
 
   Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die 
   vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf 
   hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
   Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
   ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit 
   einfacher Post unternehmen. 
 
   Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 4.114.788 auf den 
   Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
   eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 4.114.788. 
 
   Delbrück, im April 2013 
 
   paragon Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    paragon Aktiengesellschaft 
                Schwalbenweg 29 
                33129 Delbrück 
                Deutschland 
Telefon:        +49 5250 9762-0 
Fax:            +49 5250 9762-60 
E-Mail:         info@paragon.ag 
Internet:       http://www.paragon.ag 
ISIN:           DE0005558696 
WKN:            555869 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206350 08.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 08, 2013 09:49 ET (13:49 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.