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DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.04.2013 / 15:49 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SCA HYGIENE PRODUCTS SE 
 
   München 
 
   ISIN: DE0006889801 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Freitag, 17. Mai 2013, 
   um 10:30 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr), 
   Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SCA Hygiene 
   Products SE und des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern sowie des gebilligten Konzernabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 
   4 HGB 
 
   Diese Unterlagen können im Internet unter 
   www.sca.com/de/scahygieneproductsse/Hauptversammlung und in den 
   Geschäftsräumen der SCA Hygiene Products SE, Adalperostraße 31, 85737 
   Ismaning, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage 
   auch zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss am 4. April 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt (§ 172 AktG). Nach § 173 AktG ist deshalb eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses nicht 
   erforderlich. Jahresabschluss, zusammengefasster Lagebericht, 
   Konzernabschluss, Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 
   Abs. 4 HGB sind in der Hauptversammlung zugänglich und werden dort 
   erläutert. 
 
   2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 
   107.444.072,70 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 15,15 EUR je 
   Aktie zu verwenden. 
 
   3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer der SCA Hygiene Products SE für das 
   Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen 
   Aktionäre der SCA Hygiene Products SE auf die SCA Group Holding B.V. 
   mit Sitz in Amsterdam/Niederlande gegen Gewährung einer angemessenen 
   Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der SCA Group 
   Holding B.V. folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der SCA Hygiene Products SE mit Sitz in München 
   werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären 
   nach §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer Barabfindung von 
   468,42 EUR für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die 
   Hauptaktionärin SCA Group Holding B.V. mit Sitz in 
   Amsterdam/Niederlande übertragen.' 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
   www.sca.com/de/scahygieneproductsse/Hauptversammlung die folgenden 
   Unterlagen zugänglich: 
 
     -     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
 
 
     -     die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie 
           die zusammengefassten Lageberichte der SCA Hygiene Products SE 
           für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012, 
 
 
     -     der schriftliche Bericht der SCA Group Holding 
           B.V., Amsterdam/Niederlande, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG 
           vom 27. März 2013 nebst Anlagen, insbesondere der 
           gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
 
     -     der Prüfungsbericht der Warth & Klein Grant 
           Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß 
           §§ 327c Abs. 2 S. 2 bis 4, 293e AktG vom 28. März 2013. 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen liegen darüber hinaus ab der Einberufung 
   der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der SCA Hygiene Products 
   SE, Adalperostraße 31, 85737 Ismaning, zur Einsichtnahme durch 
   Aktionäre aus und werden den Aktionären auf Anforderung auch 
   zugesandt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen 
   Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft und der Auslage in der Hauptversammlung Genüge getan ist; 
   es wird deshalb lediglich ein Zustellungsversuch mit einfacher Post 
   unternommen werden. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden zudem auch auf der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
 
   Allgemeine Hinweise 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind die Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und 
   der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung 
   muss spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2013 (24:00 Uhr) in 
   deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist durch Vorlage eines von dem depotführenden Institut in 
   Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz zu 
   erbringen. Der in deutscher oder englischer Sprache erstellte Nachweis 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. 
   auf den Beginn des 26. April 2013 (00:00 Uhr) beziehen und muss bis 
   spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2013 (24:00 Uhr) der Gesellschaft 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
   SCA Hygiene Products SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (26. April 
   2013, 00:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet, dass 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und 
   fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes des 
   bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär 
   bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bittet die Gesellschaft die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Das depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in 
   der Regel die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre, die 
   rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr 
   depotführendes Institut anfordern, brauchen deshalb in der Regel 
   nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei 
   ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die 
   Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. 
 
   Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der 
   rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Eintrittskarten sind reine 
   Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, 
   z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet 

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April 08, 2013 09:49 ET (13:49 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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