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DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 23.05.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
08.04.2013 / 16:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Amadeus FiRe AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE0005093108/WKN 509 310 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Donnerstag, den 23. Mai 2013, um 11:00 Uhr, 
 
   in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Darmstädter Landstraße 
   116, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die 
           Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich 
           des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats 
           betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 19. März 
           2013 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. 
 
 
           Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag 
           des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der 
           Gesellschaft unter 
           http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
           zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese 
           Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Darmstädter 
           Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der 
           Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der 
           Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser 
           Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn 
           der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von Euro 
           27.608.279,85 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von Euro 15.334.799,15 
             zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 2,95 auf 
             jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten 
             Stückaktien zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
             12.273.480,70 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760 
           Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und 
           Informationen) Absatz 1 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Anpassung der 
           Satzung an die aktuelle Gesetzeslage in § 3 (Bekanntmachungen 
           und Informationen), Absatz 1 der Satzung das Wort 
           'elektronischen' ersatzlos zu streichen. 
 
 
   Informationen und Unterlagen 
 
   Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung die 
   Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
   Verfügung stehen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre 
   unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse 
   mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf 
   des 16. Mai 2013 (24:00 Uhr MESZ) zugehen: 
 
           Amadeus FiRe AG 
           c/o DZ Bank AG 
           vertreten durch dwpbank 
           - WASHV - 
           Landsberger Str. 187 
           80687 München; oder 
 
 
           per Fax: 069 5099 1110; oder 
 
 
           per E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
   Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also 
   auf den Beginn des 2. Mai 2013 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen 
   und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der 
   vorstehend genannten Adresse zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher 
   oder englischer Sprache zu erbringen. Aktionäre können auch nach 
   Ausstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien 
   verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des 
   Stimmrechts ist gegenüber der Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record 
   Date maßgeblich, d. h. die Veräußerung oder sonstige Übertragungen der 
   Aktien nach dem Record Date hat keine Bedeutung für den Umfang und die 
   Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen 
   Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Record Date. Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch 
   stimmberechtigt. Der Record Date hat jedoch keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei 
   ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
   depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z. B. durch 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder 
   einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß dem vorstehenden Abschnitt 
   erforderlich. 
 
   Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die 
   Textform (§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung 
   den Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der 
   Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre 
   eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ein 
   Vollmachtsformular steht auch im Internet auf der Homepage der 
   Gesellschaft unter 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung zum 
   Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch 
   kostenlos zugesandt. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch 
   eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die 
   Vollmacht in Textform entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den 
   Widerruf der Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft erteilt, ist sie bis Mittwoch, dem 22. Mai 2013, 24:00 
   Uhr (MESZ), an die nachfolgende Adresse zu übermitteln. 
 
           Amadeus FiRe AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2013 10:09 ET (14:09 GMT)

Frau Susanne Rieger/Herrn Thomas Weider 
           Darmstädter Landstraße 116 
           60598 Frankfurt am Main; oder 
 
 
           per Fax: 0 69/9 68 76-1 82; oder 
 
 
           per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
 
   Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf 
   es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der 
   Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse übermittelt werden. 
 
   In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten: 
 
     a)    Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut 
           gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
           Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 
           8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, 
           bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
           Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch 
           darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
           Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 
           Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten 
           sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie 
           bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht 
           abstimmen. 
 
 
     b)    Die Vollmachten an den von der Gesellschaft 
           benannte Stimmrechtsvertreter können in Textform, per Telefax 
           sowie auf elektronischem Wege durch E-Mail an die oben 
           genannte Adresse erteilt werden. Soweit Stimmrechtsvertreter 
           der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
           Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
           werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, 
           weisungsgemäß abzustimmen. Das Formular für die Erteilung der 
           Vollmachten und Weisungen geht ihnen mit der Eintrittskarte zu 
           und steht außerdem ab dem Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft 
           unter 
           http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
           zum Download zur Verfügung. 
 
 
           Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft müssen bis Mittwoch, den 22. Mai 2013, 24:00 Uhr 
           (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen 
           Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht 
           berücksichtigt werden. 
 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person oder Institution, 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Auskunftsrecht 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 
   122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 
   500.000 oder den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 
   259.912 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis spätestens zum 22. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ), 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
           Amadeus FiRe AG 
           Vorstand 
           Darmstädter Landstraße 116 
           60598 Frankfurt am Main 
 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG) 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu 
   den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den 
   Tagesordnungspunkten zu stellen. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu 
   Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und 
   Abschlussprüfern (§ 127 AktG). Solche Anträge sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
           Amadeus FiRe AG 
           Frau Susanne Rieger/Herrn Thomas Weider 
           Darmstädter Landstraße 116 
           60598 Frankfurt am Main; oder 
 
 
           per Fax: 0 69/9 68 76-1 82; oder 
 
 
           per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
 
   Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 
   zum 8. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft 
   - vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären 
   im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
   unverzüglich zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Homepage 
   der Gesellschaft unter 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung. 
 
   Anzahl der ausgegebenen Aktien- und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung Euro 5.198.237,00 und ist eingeteilt in 5.198.237 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
   5.198.237. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; es bestehen 
   keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
   Frankfurt am Main, im April 2013 
 
   Amadeus FiRe AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    AMADEUS FIRE AG 
                Darmstädter Landstraße 116 
                60598 Frankfurt 
                Deutschland 
Telefon:        +49 69 96876180 
Fax:            +49 69 96876182 
E-Mail:         investor-relations@amadeus-fire.de 
Internet:       http://www.amadeus-fire.de 
ISIN:           DE0005093108 
WKN:            509310 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Stuttgart, Frankfurt, München, 
                Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Berlin 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206352 08.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 08, 2013 10:09 ET (14:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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