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DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG: -4-

DJ DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
09.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Generali Deutschland Holding AG 
 
   Köln 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. (WKN) 840 002 
   International Securities Identification Number (ISIN) DE0008400029 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung am 23. Mai 2013 
 
   Wir laden die Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG zu der 
   ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, dem 23. Mai 
   2013, 10:00 Uhr, im Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Generali Deutschland Holding AG für das Geschäftsjahr 2012 
           nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 nebst 
           Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht 
           erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass 
           der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
           zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns 
           und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. 
           den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
           Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und bei börsennotierten Gesellschaften einen 
           erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 
           Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
           Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
           Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Generali 
           Deutschland Holding AG, Tunisstraße 19-23, 50667 Köln, sowie 
           in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus 
           und sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           www.generali-deutschland.de unter der Rubrik 
           Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen 
           werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften 
           der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 
           EUR 281.227.676,16 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  a)  Verteilung an die Aktionäre 
 
      Ausschüttung einer Dividende von EUR 5,20  EUR  279.135.968,80 
      je dividendenberechtigter Stückaktie, 
      zahlbar am 24. Mai 2013 
 
  b)  Einstellungen in die Rücklage              EUR    2.000.000,00 
      gemäß § 18 der Satzung 
      (sog. Generali Zukunftsfonds) 
 
  c)  Gewinnvortrag                              EUR       91.707,36 
 
  d)  Bilanzgewinn                               EUR  281.227.676,16 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung 
 
 
       a)    des Vorstands 
 
 
       b)    des Aufsichtsrats 
 
 
 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, jeweils Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2013 läuft die 
           Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre ab, 
           sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 8 
           Abs. 1 der Satzung aus je 8 von den Anteilseignern und von den 
           Arbeitnehmern gewählten Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtrat werden von den 
           Arbeitnehmern in einem gesonderten Verfahren nach den 
           Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab 
           Beendigung der am 23. Mai stattfindenden ordentlichen 
           Hauptversammlung gewählt. 
 
 
           Bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner ist die 
           Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten 
           Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung als 
           Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die 
           Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. 
           Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
 
       -     Dott. Sergio Balbinot 
             Group Chief Insurance Officer der Assicurazioni Generali 
             S.p.A., 
             wohnhaft in Triest/Italien 
 
 
       -     Prof. Dr. Gerd Geib 
             Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ehemals Mitglied des 
             Vorstands der KPMG AG, 
             wohnhaft in Kerpen 
 
 
       -     Prof. h.c. Dr. h.c. (RUS) Dr. iur. Wolfgang Kaske 
             Rechtsanwalt, ehemals Vorsitzender des Vorstands der 
             Gesellschaft, 
             wohnhaft in Köln 
 
 
       -     Dott. Ing. Giovanni Liverani 
             Head of Business Performance Management Unit Central Europe 
             (Italy, Germany and Switzerland) der Assicurazioni Generali 
             S.p.A., 
             wohnhaft in Triest/Italien 
 
 
       -     Andreas Pohl 
             Generalbevollmächtigter der Deutsche Vermögensberatung 
             Aktiengesellschaft DVAG, 
             wohnhaft in Marburg 
 
 
       -     Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Reinfried Pohl 
             Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Vermögensberatung 
             Aktiengesellschaft DVAG, 
             wohnhaft in Marburg 
 
 
       -     Elisabeth Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein 
             Gesellschafterin der EKW Verwaltungsgesellschaft mbH, 
             Tätigkeitsschwerpunkt Anlage und Verwaltung gewerblicher 
             Immobilien und Beteiligungen, 
             wohnhaft in München 
 
 
       -     Dott. Valter Trevisani 
             Chief Technical Officer der Assicurazioni Generali S.p.A., 
             wohnhaft in Triest/Italien 
 
 
 
           Die vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate in 
 
 
       (a)   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
 
       (b)   vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
       - Dott. Sergio Balbinot 
 
         (a) 
 
           -     Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft 
                 DVAG, 
                 Frankfurt am Main 
 
 
 
         (b) 
 
           -     Europ Assistance Holding S. A., 
                 Paris/Frankreich 
 
 
           -     Future Generali India Insurance Co. Ltd., 
                 Mumbai/Indien 
 
 
           -     Future Generali India Life Insurance Co. 
                 Ltd., Mumbai/Indien 
 
 
           -     Generali Asia N. V., Diemen/Niederlande 
 
 
           -     Generali China Insurance Company Ltd., 
                 Peking/China 
 
 
           -     Generali China Life Insurance Co. Ltd., 
                 Peking/China 
 
 
           -     Generali España, Holding de Entidades de 
                 Seguros, S. A., Madrid/Spanien 
 
 
           -     Generali Finance B. V., Diemen/Niederlande 
 
 
           -     Generali France S. A., Paris/Frankreich 
 
 
           -     Generali (Schweiz) Holding AG, 
                 Adliswil/Schweiz 
 
 
           -     Generali España S. A. de Seguros y 
                 Reaseguros, Madrid/Spanien 
 
 
           -     Generali Holding Vienna AG, Wien/Österreich 
 
 
           -     Generali Investments S.p.A., Triest/Italien 
 
 
           -     Generali PPF Holding B. V., 
                 Diemen/Niederlande (Vorsitzender) 
 
 
           -     Graafschap Holland Participatie Maatschappij 
                 N. V., Diemen/Niederlande 
 
 
           -     Transocean Holding Corporation, New York/USA 
 
 
 
 
       -     Prof. Dr. Gerd Geib 
 
 
         (a) 
 
           -     Continentale Krankenversicherung auf 
                 Gegenseitigkeit, Dortmund 
 
 
           -     Continentale Lebensversicherung AG, München 
 
 
           -     Continentale Sachversicherung AG, Dortmund 
 
 
           -     Europa Lebensversicherung AG, Köln 
 
 
           -     Europa Versicherung AG, Köln 
 
 
           -     Generali Versicherung AG, München 
 
 
           -     Hannoversche Lebensversicherung AG, Hannover 
 
 
           -     Vereinigte Hannoversche Versicherung auf 
                 Gegenseitigkeit, Hannover 
 
 
           -     VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover 
 
 
           -     VHV Holding AG, Hannover 
 
 
 
         (b)   keine 
 
 
 
       -     Prof. h.c. Dr. h.c. (RUS) Dr. iur. Wolfgang Kaske 
 
 
         (a) 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG: -2-

-     AachenMünchener Versicherung AG, Aachen 
 
 
           -     Central Krankenversicherung AG, Köln 
                 (Vorsitzender) 
 
 
           -     Deutsche Bausparkasse Badenia AG, Karlsruhe 
 
 
           -     Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft 
                 DVAG, Frankfurt am Main 
 
 
           -     Generali Lebensversicherung AG, München 
 
 
           -     Generali Versicherung AG, München 
 
 
 
         (b)   keine 
 
 
 
       -     Dott. Ing. Giovanni Liverani 
 
 
         (a) 
 
           -     AachenMünchener Lebensversicherung AG, Aachen 
 
 
           -     Advocard Rechtsschutzversicherung AG, Hamburg 
 
 
           -     Central Krankenversicherung AG, Köln 
 
 
           -     Cosmos Lebensversicherungs-AG, Saarbrücken 
 
 
           -     Cosmos Versicherung AG, Saarbrücken 
 
 
           -     Dialog Lebensversicherungs-AG, Augsburg 
 
 
           -     Generali Lebensversicherung AG, München 
 
 
           -     Generali Versicherung AG, München 
 
 
           -     Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, 
                 Köln 
 
 
           -     Generali Deutschland Services GmbH, Aachen 
 
 
 
         (b) 
 
           -     Generali Holding Vienna AG, Wien/Österreich 
 
 
           -     Generali Rückversicherung AG, Wien/Österreich 
 
 
           -     Genertel Biztosito Zrt, Budapest/Ungarn 
 
 
 
 
       -     Andreas Pohl 
 
 
         (a) 
 
           -     AachenMünchener Versicherung AG, Aachen 
 
 
           -     Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG, 
                 Frankfurt am Main 
 
 
           -     Central Krankenversicherung AG, Köln 
 
 
           -     Envivas Krankenversicherung AG, Köln 
 
 
 
         (b)   keine 
 
 
 
       -     Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Reinfried Pohl 
 
 
         (a) 
 
           -     AachenMünchener Lebensversicherung AG, Aachen 
 
 
           -     AachenMünchener Versicherung AG, Aachen 
 
 
           -     Allfinanz Aktiengesellschaft für 
                 Finanzdienstleistungen, Frankfurt am Main 
 
 
           -     Atlas Dienstleistungen für Vermögensberatung 
                 GmbH, Frankfurt am Main 
 
 
           -     DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main 
 
 
 
         (b) 
 
           -     Deutsche Vermögensberatung Bank AG, 
                 Wien/Österreich 
 
 
 
 
       -     Elisabeth Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein 
 
 
         (a)   keine 
 
 
         (b)   keine 
 
 
 
       -     Dott. Valter Trevisani 
 
 
         (a)   keine 
 
 
         (b) 
 
           -     Europ Assistance Holding S. A., 
                 Paris/Frankreich 
 
 
           -     Generali France S. A., Paris/Frankreich 
 
 
           -     Generali España, Holding de Entidades de 
                 Seguros, S. A., Madrid/Spanien 
 
 
           -     Generali España S. A. de Seguros y 
                 Reaseguros, Madrid/Spanien 
 
 
           -     Generali PPF Holding B. V., 
                 Diemen/Niederlande (Vorsitzender Audit Committee) 
 
 
           -     Generali (Schweiz) Holding AG, 
                 Adliswil/Schweiz 
 
 
           -     Generali International Business Solutions, 
                 Triest/Italien 
 
 
           -     Caja de Ahorro y Seguro, S. A., Buenos 
                 Aires/Argentinien (Alternate Director) 
 
 
           -     Generali Brasil Seguros S. A., Rio de 
                 Janeiro/Brasilien 
 
 
 
 
 
           Die vorgeschlagenen Personen haben weder persönliche noch - 
           mit Ausnahme der Herren Dott. Sergio Balbinot, Dott. Ing. 
           Giovanni Liverani, Dott. Valter Trevisani, Andreas Pohl und 
           Prof. Dr. Reinfried Pohl - relevante geschäftliche Beziehungen 
           im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex zur Generali Deutschland Holding AG, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär. Herr Dott. Balbinot ist Mitglied des 
           Managements der Konzernobergesellschaft Assicurazioni Generali 
           S.p.A., Herr Dott. Ing. Liverani und Herr Dott. Trevisani 
           stehen in leitenden Funktionen bei der Assicurazioni Generali 
           S.p.A. Herr Prof. Dr. Pohl ist Vorsitzender des Vorstands der 
           Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG ('DVAG'), 
           dem wichtigsten Vertriebspartner der Generali Deutschland 
           Gruppe, und zugleich Vorsitzender der Geschäftsleitung der 
           Deutsche Vermögensberatung Holding GmbH. Herr Andreas Pohl ist 
           Generalbevollmächtigter der DVAG und zugleich Mitglied der 
           Geschäftsleitung der Deutsche Vermögensberatung Holding GmbH. 
           Herr Prof. Dr. Pohl und Herr Andreas Pohl halten zusammen mit 
           einem weiteren Mitglied der Familie Pohl mittelbar die 
           Mehrheit der DVAG. 
 
 
           Von den vorgeschlagenen Personen für den Aufsichtsrat 
           qualifizieren sich Herr Prof. Dr. Geib und Herr Dr. Kaske 
           aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes als unabhängige 
           Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr 
           Dr. Wolfgang Kaske in einer im Anschluss an die 
           Hauptversammlung stattfindenden konstituierenden Sitzung des 
           Aufsichtsrats als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr 
   Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. 
   Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist 
   ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 2. Mai 2013, 
   00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. Die Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der 
   nachstehend bestimmten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 
   2013, 24:00 Uhr, zugehen: 
 
   Generali Deutschland Holding AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)69 / 136-26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte ausüben lassen. Grundsätzlich werden nicht mehr als 
   zwei Eintrittskarten pro Aktionär ausgestellt. 
 
   Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem 
   Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
   benutzen. Alternativ ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite 
   der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik 
   Investoren/Hauptversammlung zum Herunterladen bereitgestellt. Möglich 
   ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform 
   ausstellen; in diesem Fall bitten wir, sich an den Formalien des 
   Vollmachtsformulars auf der Internetseite der Gesellschaft zu 
   orientieren. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
   bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz 
   noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in 
   diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG: -3-

nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
   Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 
   135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein 
   Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die 
   Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt 
   allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
   nicht. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der 
   Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre 
   gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung zur Ausübung 
   ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Als Stimmrechtsvertreter hat die 
   Gesellschaft wahlweise folgende Personen benannt: 
 
   Herrn Manfred Oedingen 
   Herrn Dr. Klaus Rösgen 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
   schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bevollmächtigt werden. In 
   diesem Falle sind dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erteilen und der Gesellschaft die entsprechenden 
   Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Der von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter hat das Recht, Untervollmacht zu 
   erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den 
   vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder 
   allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine 
   widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, wird sich der von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen 
   Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Wortmeldungen oder andere 
   Anträge werden durch die Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   der Gesellschaft unter der folgenden Adresse 
 
   Generali Deutschland Holding AG 
   Abteilung Konzern-Recht 
   Tunisstraße 19-23 
   50667 Köln 
   Telefax: +49 (0)221 / 4203-3307 
   E-Mail: hauptversammlung@generali.de 
 
   zugehen. 
 
   Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 131 Abs. 
   1 AktG 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Gesellschaft (Generali Deutschland Holding AG, Tunisstraße 19-23, 
   50667 Köln) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
   vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist somit der 22. April 2013, 24:00 Uhr. Jedem neuen Gegenstand muss 
   eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang 
   bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber 
   der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 122 
   Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch 
   auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 
   53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen 
   tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers 
   wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von 
   seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung 
   einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des 
   Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über 
   Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). 
 
   Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen 
   (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern (vgl. § 127 AktG). 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten 
   (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen 
   Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 
   Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen 
   einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse 
   übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
   sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 8. 
   Mai 2013, 24:00 Uhr. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
   Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung 
   braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
   vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
   werden. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet 
   zu werden. Wahlvorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
   Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie Angaben zu 
   deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Abs. 3 und § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 
   Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge 
   nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im 
   Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das 
   Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend. 
 
   Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge gemäß § 126 
   Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Generali Deutschland Holding AG 
   Abteilung Konzern-Recht 
   Tunisstraße 19-23 
   50667 Köln 
   Telefax: +49 (0)221 / 4203-3307 
   E-Mail: hauptversammlung@generali.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   (einschließlich des Namens des Aktionärs und gegebenenfalls der 
   Begründung) werden nach ihrem Eingang auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik 
   Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen 
   der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   zugänglich gemacht. 
 
   Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Das 
   Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in 
   der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache 
   zu stellen. 
 
   Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Gemäß § 14 
   Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und 
   Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er ist 
   insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung 
   einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen 
   Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder 
   für den einzelnen Redner zu setzen. 
 
   Weitergehende Unterlagen und Erläuterungen, einschließlich der 
   Informationen nach § 124a AktG, finden sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik 
   Investoren/Hauptversammlung. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft eingeteilt in 53.679.994 auf den Inhaber lautende 
   nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Köln, im April 2013 
 
   Generali Deutschland Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
09.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Generali Deutschland Holding AG 
                Tunisstraße 19 - 23 
                50667 Köln 
                Deutschland 
Telefon:        +49 221 4203-3271 
Fax:            +49 221 4203-3307 
E-Mail:         hauptversammlung@generali.de 
Internet:       http://www.generali-deutschland.de 
ISIN:           DE0008400029 
WKN:            840002 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Keine Angaben 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206518 09.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.