DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
09.04.2013 / 15:09
=--------------------------------------------------------------------
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, 11.00 Uhr MESZ
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150
Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2012, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm eingesehen werden.
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai
2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend
den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der
Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und
den Konzernabschluss gebilligt. Aus diesem Grund werden
Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 der
Hauptversammlung lediglich vorgelegt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR
1.575.189,02 wie folgt zu verwenden:
Einstellung in die anderen EUR 1.250.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 325.189,02
______________-
__
Bilanzgewinn EUR 1.575.189,02
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat.
Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser
Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl der durch die
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen
hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung in
Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und
§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes
aus 4 Vertretern der Anteilseigner und 2 Vertretern der
Arbeitnehmer zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 15.
April 2013 nach den Bestimmungen des
Drittelbeteiligungsgesetzes i.V.m. der Wahlordnung zum
Drittelbeteiligungsgesetz mit Wirkung ab Beendigung der am 23.
Mai 2013 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der
Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl
erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der
Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der
Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Dr. Hans-Peter Binder, Berg
Mitglied der Geschäftsleitung der Deutsche Bank AG, Filiale
München, i. R.
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren
Kontrollgremien:
Faber-Castell AG, Stein, Vorsitzender des Aufsichtsrats
A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co. KG,
Stein, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Knorr-Bremse AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats (bis
08.03.2013)
Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH, München, Mitglied
des Aufsichtsrats (bis 08.03.2013)
Saint-Gobain Oberland AG, Bad Wurzach, Mitglied des
Aufsichtsrats
Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße
Rechtsanwalt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren
Kontrollgremien:
A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand
Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Rolf Settelmeier, Augsburg
Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg
Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters LLP, Düsseldorf
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Peter Binder als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Zwischen Herrn Dr. Hans-Peter Binder, Herrn Rolf Settelmeier
und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den Gesellschaften des Dierig
Holding Konzerns, den Organen der Dierig Holding AG sowie der
Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der Dierig Holding AG
beteiligtem Aktionär bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen. Herr Rolf Settelmeier ist
Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg, die
den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite
zur Verfügung gestellt hat.
Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und Beiratsmitglied
des Mehrheitsaktionärs der Dierig Holding AG, der
Textil-Treuhand GmbH.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
Für den Fall einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2013
schlägt der Aufsichtsrat vor, ebenfalls die Rölfs RP AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer zu
wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000
Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig
Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 4.103.100 Stück.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden
Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
© 2013 Dow Jones News
