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DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
09.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   AUGSBURG 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005) 
 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie zu unserer 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, 11.00 Uhr MESZ 
 
   in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150 
   Augsburg, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 einschließlich des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 
           315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm eingesehen werden. 
           Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai 
           2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend 
           den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der 
           Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und 
           den Konzernabschluss gebilligt. Aus diesem Grund werden 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und 
           Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 der 
           Hauptversammlung lediglich vorgelegt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           1.575.189,02 wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Einstellung in die anderen                EUR    1.250.000,00 
          Gewinnrücklagen 
 
          Vortrag auf neue Rechnung                 EUR      325.189,02 
 
                                        ______________- 
                                                     __ 
 
          Bilanzgewinn                              EUR    1.575.189,02 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten 
           Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser 
           Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl der durch die 
           Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen 
           hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung in 
           Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und 
           § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes 
           aus 4 Vertretern der Anteilseigner und 2 Vertretern der 
           Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 15. 
           April 2013 nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes i.V.m. der Wahlordnung zum 
           Drittelbeteiligungsgesetz mit Wirkung ab Beendigung der am 23. 
           Mai 2013 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der 
           Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl 
           erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der 
           Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die 
           Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der 
           Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           Dr. Hans-Peter Binder, Berg 
           Mitglied der Geschäftsleitung der Deutsche Bank AG, Filiale 
           München, i. R. 
           Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren 
           Kontrollgremien: 
           Faber-Castell AG, Stein, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
           A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co. KG, 
           Stein, Vorsitzender des Verwaltungsrats 
           Knorr-Bremse AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 
           08.03.2013) 
           Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH, München, Mitglied 
           des Aufsichtsrats (bis 08.03.2013) 
           Saint-Gobain Oberland AG, Bad Wurzach, Mitglied des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße 
           Rechtsanwalt 
           Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren 
           Kontrollgremien: 
           A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach (stellvertretender 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
           Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand 
           Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf (Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats) 
 
 
           Rolf Settelmeier, Augsburg 
           Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg 
 
 
           Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf 
           Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters LLP, Düsseldorf 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Peter Binder als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex 
 
 
           Zwischen Herrn Dr. Hans-Peter Binder, Herrn Rolf Settelmeier 
           und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den Gesellschaften des Dierig 
           Holding Konzerns, den Organen der Dierig Holding AG sowie der 
           Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der Dierig Holding AG 
           beteiligtem Aktionär bestehen keine persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen. Herr Rolf Settelmeier ist 
           Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg, die 
           den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite 
           zur Verfügung gestellt hat. 
 
 
           Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und Beiratsmitglied 
           des Mehrheitsaktionärs der Dierig Holding AG, der 
           Textil-Treuhand GmbH. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
           Für den Fall einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2013 
           schlägt der Aufsichtsrat vor, ebenfalls die Rölfs RP AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer zu 
           wählen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 
   Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig 
   Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
   demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 4.103.100 Stück. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
   Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 

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April 09, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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