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DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
09.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   AUGSBURG 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005) 
 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie zu unserer 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, 11.00 Uhr MESZ 
 
   in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150 
   Augsburg, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 einschließlich des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 
           315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm eingesehen werden. 
           Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai 
           2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend 
           den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der 
           Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und 
           den Konzernabschluss gebilligt. Aus diesem Grund werden 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und 
           Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 der 
           Hauptversammlung lediglich vorgelegt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           1.575.189,02 wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Einstellung in die anderen                EUR    1.250.000,00 
          Gewinnrücklagen 
 
          Vortrag auf neue Rechnung                 EUR      325.189,02 
 
                                        ______________- 
                                                     __ 
 
          Bilanzgewinn                              EUR    1.575.189,02 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten 
           Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser 
           Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl der durch die 
           Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen 
           hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung in 
           Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und 
           § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes 
           aus 4 Vertretern der Anteilseigner und 2 Vertretern der 
           Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 15. 
           April 2013 nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes i.V.m. der Wahlordnung zum 
           Drittelbeteiligungsgesetz mit Wirkung ab Beendigung der am 23. 
           Mai 2013 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der 
           Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl 
           erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der 
           Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die 
           Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der 
           Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           Dr. Hans-Peter Binder, Berg 
           Mitglied der Geschäftsleitung der Deutsche Bank AG, Filiale 
           München, i. R. 
           Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren 
           Kontrollgremien: 
           Faber-Castell AG, Stein, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
           A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co. KG, 
           Stein, Vorsitzender des Verwaltungsrats 
           Knorr-Bremse AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 
           08.03.2013) 
           Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH, München, Mitglied 
           des Aufsichtsrats (bis 08.03.2013) 
           Saint-Gobain Oberland AG, Bad Wurzach, Mitglied des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße 
           Rechtsanwalt 
           Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren 
           Kontrollgremien: 
           A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach (stellvertretender 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
           Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand 
           Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf (Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats) 
 
 
           Rolf Settelmeier, Augsburg 
           Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg 
 
 
           Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf 
           Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters LLP, Düsseldorf 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Peter Binder als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex 
 
 
           Zwischen Herrn Dr. Hans-Peter Binder, Herrn Rolf Settelmeier 
           und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den Gesellschaften des Dierig 
           Holding Konzerns, den Organen der Dierig Holding AG sowie der 
           Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der Dierig Holding AG 
           beteiligtem Aktionär bestehen keine persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen. Herr Rolf Settelmeier ist 
           Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg, die 
           den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite 
           zur Verfügung gestellt hat. 
 
 
           Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und Beiratsmitglied 
           des Mehrheitsaktionärs der Dierig Holding AG, der 
           Textil-Treuhand GmbH. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
           Für den Fall einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2013 
           schlägt der Aufsichtsrat vor, ebenfalls die Rölfs RP AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer zu 
           wählen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 
   Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig 
   Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
   demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 4.103.100 Stück. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
   Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

erfolgen. Für den Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung 
   müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse zugehen: 
 
           Dierig Holding AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           - General Meetings - 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
 
 
           Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
           E-Mail: WP.HV@xchanging.com 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 02. Mai 2013, 0.00 
   Uhr MESZ beziehen. Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft 
   spätestens am 16. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ unter der genannten Adresse 
   zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
   Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
   Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
   gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär 
   zurückweisen. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am Tag der 
   Hauptversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt oder der 
   Gesellschaft bereits vorab übermittelt werden. Im letzteren Fall sind 
   die Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
           Dierig Holding AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           - General Meetings - 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
 
 
           Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
           E-Mail: WP.HV@xchanging.com 
 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und diesen gemäß § 135 Abs. 8, 10 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen gelten abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind 
   Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden 
   zu erfragen sind. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß 
   den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, 
   bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. 
   Aktionäre sollten darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das 
   Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, 
   zu denen ihnen von den Aktionären Weisungen erteilt wurden, und dass 
   sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
   Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die 
   Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der 
   unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. 
   Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 
   22. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang) erteilt werden. 
 
   Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge von Aktionären 
 
   Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen 
   (dies entspricht 190.910 Stückaktien), können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Dierig 
   Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 22. 
   April 2013 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende Verlangen und der 
   Nachweis des erforderlichen Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse 
   zu richten: 
 
           Vorstand der Dierig Holding AG 
           Kirchbergstraße 23 
           86157 Augsburg 
 
 
   Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie 
   seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
   Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind ausschließlich an: 
 
           Dierig Holding AG 
           Kirchbergstraße 23 
           86157 Augsburg 
           Fax: 0821-5210-393 
           E-Mail: info@dierig.de 
 
 
   zu richten. 
 
   Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis 
   spätestens zum Ablauf des 08. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ, unter 
   vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu 
   machender Begründung und nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des 
   Antragstellers nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft 
   unter www.dierig.de veröffentlichen. Dort werden auch etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. 
 
   Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu 
   stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der 
   Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur 
   Vorbereitung der Antworten zu geben. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur Tagesordnung 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 131 Abs. 1 AktG sowie den nach § 124a AktG 
   zugänglich zu machenden Informationen finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm. Dort stehen 
   auch die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen zur 
   Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. 
 
   Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes 
   interessiert sind, verweisen wir ebenfalls auf unsere Internetseite 
   www.dierig.de; dort ist auch die Tagesordnung abzurufen. 
 
   Augsburg, 09. April 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
09.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Dierig Holding Aktiengesellschaft 
                Kirchbergstraße 23 
                86157 Augsburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 821 5210-395 
E-Mail:         info@dierig.de 
Internet:       http://www.dierig.de 
ISIN:           DE0005580005 
WKN:            558000 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, 
                Hamburg, München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206521 09.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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