DJ DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
09.04.2013 / 15:09
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DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, 11.00 Uhr MESZ
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150
Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2012, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm eingesehen werden.
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai
2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend
den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der
Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und
den Konzernabschluss gebilligt. Aus diesem Grund werden
Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 der
Hauptversammlung lediglich vorgelegt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR
1.575.189,02 wie folgt zu verwenden:
Einstellung in die anderen EUR 1.250.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 325.189,02
______________-
__
Bilanzgewinn EUR 1.575.189,02
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat.
Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser
Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl der durch die
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen
hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung in
Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und
§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes
aus 4 Vertretern der Anteilseigner und 2 Vertretern der
Arbeitnehmer zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 15.
April 2013 nach den Bestimmungen des
Drittelbeteiligungsgesetzes i.V.m. der Wahlordnung zum
Drittelbeteiligungsgesetz mit Wirkung ab Beendigung der am 23.
Mai 2013 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der
Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl
erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der
Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der
Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Dr. Hans-Peter Binder, Berg
Mitglied der Geschäftsleitung der Deutsche Bank AG, Filiale
München, i. R.
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren
Kontrollgremien:
Faber-Castell AG, Stein, Vorsitzender des Aufsichtsrats
A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co. KG,
Stein, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Knorr-Bremse AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats (bis
08.03.2013)
Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH, München, Mitglied
des Aufsichtsrats (bis 08.03.2013)
Saint-Gobain Oberland AG, Bad Wurzach, Mitglied des
Aufsichtsrats
Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße
Rechtsanwalt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren
Kontrollgremien:
A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand
Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Rolf Settelmeier, Augsburg
Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg
Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters LLP, Düsseldorf
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Peter Binder als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Zwischen Herrn Dr. Hans-Peter Binder, Herrn Rolf Settelmeier
und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den Gesellschaften des Dierig
Holding Konzerns, den Organen der Dierig Holding AG sowie der
Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der Dierig Holding AG
beteiligtem Aktionär bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen. Herr Rolf Settelmeier ist
Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg, die
den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite
zur Verfügung gestellt hat.
Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und Beiratsmitglied
des Mehrheitsaktionärs der Dierig Holding AG, der
Textil-Treuhand GmbH.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
Für den Fall einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2013
schlägt der Aufsichtsrat vor, ebenfalls die Rölfs RP AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer zu
wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000
Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig
Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 4.103.100 Stück.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden
Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
erfolgen. Für den Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung
müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse zugehen:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@xchanging.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 02. Mai 2013, 0.00
Uhr MESZ beziehen. Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft
spätestens am 16. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ unter der genannten Adresse
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am Tag der
Hauptversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt oder der
Gesellschaft bereits vorab übermittelt werden. Im letzteren Fall sind
die Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@xchanging.com
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und diesen gemäß § 135 Abs. 8, 10 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen gelten abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß
den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt,
bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Aktionäre sollten darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können,
zu denen ihnen von den Aktionären Weisungen erteilt wurden, und dass
sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die
Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der
unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden.
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum
22. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang) erteilt werden.
Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge von Aktionären
Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen
(dies entspricht 190.910 Stückaktien), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Dierig
Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 22.
April 2013 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende Verlangen und der
Nachweis des erforderlichen Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse
zu richten:
Vorstand der Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an:
Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
zu richten.
Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis
spätestens zum Ablauf des 08. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ, unter
vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründung und nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des
Antragstellers nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft
unter www.dierig.de veröffentlichen. Dort werden auch etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu
stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der
Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur
Vorbereitung der Antworten zu geben.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur Tagesordnung
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 131 Abs. 1 AktG sowie den nach § 124a AktG
zugänglich zu machenden Informationen finden sich unter der
Internetadresse http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm. Dort stehen
auch die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen zur
Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes
interessiert sind, verweisen wir ebenfalls auf unsere Internetseite
www.dierig.de; dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, 09. April 2013
Der Vorstand
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09.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dierig Holding Aktiengesellschaft
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 821 5210-395
E-Mail: info@dierig.de
Internet: http://www.dierig.de
ISIN: DE0005580005
WKN: 558000
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt,
Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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206521 09.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 09, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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