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DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch -2-

DJ DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Offenburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft 
 
   Oberkirch 
 
   ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
   Progress-Werk Oberkirch AG am 
 
   Mittwoch, dem 22. Mai 2013, um 14.00 Uhr, 
   in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652 
   Offenburg. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch 
           AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich 
           zu machen und zu erläutern. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss am 25. März 2013 gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat 
           die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
           Beschlüsse zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 
           31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft 
           in Höhe von 5.025.949,03 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von 1,60 EUR    5.000.000,00 EUR 
          je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
          Vortrag auf neue Rechnung                       25.949,03 EUR 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen 
           Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der 
           auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf 
           die eigenen Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich 
           gegenläufig um den gleichen Betrag. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Entlastung vor. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 endet die 
           Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder 
           des Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl erforderlich. Die 
           Bestellung der von der Hauptversammlung neu zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 
           Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 
           Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der 
           Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, von 
           denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre von der 
           Hauptversammlung und zwei als Aufsichtsratsmitglieder der 
           Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen 
           sind. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
           ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, nachfolgend genannte Personen 
           mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 
 
 
           Dr. Georg Hengstberger | Tübingen 
           Dipl.-Mathematiker, Risikocontroller, Landesbank 
           Baden-Württemberg, Stuttgart 
 
 
           Dieter Maier | Stuttgart 
           ehem. Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank 
           AG, Stuttgart 
 
 
           Ulrich Ruetz | Ludwigsburg 
           ehem. Vorsitzender des Vorstands der BERU AG, Ludwigsburg 
 
 
           Dr. Gerhard Wirth | Stuttgart 
           Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch 
           Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern 
 
 
           Die Wahl soll im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Im 
           Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dieter Maier 
           erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
           werden. 
 
 
           Herr Dieter Maier erfüllt die Anforderungen als unabhängiger 
           Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2013 die Ernst 
           & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Gesellschaft mit 
           Lagebericht sowie für den Konzernabschluss mit 
           Konzernlagebericht zu wählen. 
 
 
     II.   ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 5 
 
 
           Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
 
           Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
           sind Mitglieder in folgenden gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Dr. Georg Hengstberger | Tübingen 
           Keine Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren Kontrollgremien 
 
 
           Dieter Maier | Stuttgart 
           Düker GmbH & Co. KGaA, Karlstadt | Mitglied des Aufsichtsrats 
           Leitz GmbH & Co. KG, Oberkochen | Vorsitzender des Beirats 
 
 
           Ulrich Ruetz | Ludwigsburg 
           Düker GmbH & Co. KGaA, Karlstadt | stv. Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats 
           Sumida Corporation, Tokio, Japan | Member of the Board 
           Wüstenrot Holding AG, Ludwigsburg | Mitglied des Aufsichtsrats 
           Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart | Mitglied des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Dr. Gerhard Wirth | Stuttgart 
           Karl Danzer GmbH & Co. KG, Reutlingen | Vorsitzender des 
           Beirats 
           Düker GmbH & Co. KGaA, Karlstadt | Mitglied des Aufsichtsrats 
           Wolff & Müller Holding GmbH & Co. KG, Stuttgart | Mitglied des 
           Beirats 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex 
 
 
           Herr Dr. Georg Hengstberger ist der Sohn des 
           Gesellschafter-Geschäftsführers der Consult Invest 
           Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Herrn Dr. jur. 
           Klaus-Georg Hengstberger, die als Aktionär wesentlich an der 
           Progress-Werk Oberkirch AG beteiligt ist. Herr Dr. Georg 
           Hengstberger ist Mitgesellschafter der Consult Invest 
           Beteiligungsberatungs-GmbH. 
 
 
           Herr Dr. Gerhard Wirth ist Partner des Anwaltsbüros Gleiss 
           Lutz Hootz Hirsch in Stuttgart; das Frankfurter Büro von 
           Gleiss Lutz Hootz Hirsch berät die Gesellschaft in 
           gesellschaftsrechtlichen Fragen. 
 
 
           Die beiden übrigen zur Wahl vorgeschlagenen 
           Aufsichtsratskandidaten stehen nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats nicht in nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex offenlegungspflichtigen 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Progress-Werk 
           Oberkirch AG oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär. 
 
 
     III.  WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
 
           Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der 
           Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 3.125.000 
           Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft 
           hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
 
           Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Anmeldung 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
           der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
           Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Postanschrift, 
           Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens am 15. Mai 2013 
           zugehen. 
 
 
           Progress-Werk Oberkirch AG 
           c/o Hauptversammlungen (4027 H) 
           Landesbank Baden-Württemberg 
           Am Hauptbahnhof 2 
           70173 Stuttgart 
           Telefax: 0711 / 127-79256 
           E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
 
           Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) und 
           in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung 
           des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
           nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 1. Mai 
           2013 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Im Verhältnis zur 
           Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
           und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
           Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach 
           dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen 
           Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
           Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien 
           kein Teilnahme- und Stimmrecht hergeleitet werden. 
 
 
           Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
           Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten 
           weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht 
           oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft 
           den Aktionär zurückweisen. 
 
 
           Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine 
           Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
           Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des 
           Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
 
           Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
           Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
           auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder 
           ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
           weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder 
           andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem 
           Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
           Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein 
           Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
           oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung 
           gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der 
           Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung 
           gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises 
           einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten 
           Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und 
           E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
 
           Progress-Werk Oberkirch AG 
           Abt. Investor Relations 
           Industriestraße 8 
           77704 Oberkirch 
           Telefax: 07802 / 84-356 
           E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
 
           Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
           Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
           gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten 
           gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen 
           Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
           ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen Sätze 
           entsprechend. 
 
 
           Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
           Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
           Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird den 
           Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist 
           außerdem im Internet unter www.progress-werk.de über den Link 
           'Investor Relations/Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre 
           werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
           Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu 
           erteilen. 
 
 
           Als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung haben wir Frau Ilse 
           Rothweiler und Herrn Volker Huber benannt. Beide 
           Stimmrechtsvertreter sind Mitarbeiter der Gesellschaft. Den 
           Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der 
           Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des 
           Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
           Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den 
           einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das 
           Stimmrecht nicht ausüben. Zur Ausübung anderer 
           Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen oder Anträgen 
           oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Verfügung. 
           Auch an einer Abstimmung über Gegenanträge, die nicht 
           lediglich auf eine Ablehnung des Beschlussvorschlags der 
           Verwaltung gerichtet sind, oder über nicht in der Tagesordnung 
           angekündigte Beschlussgegenstände können die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht teilnehmen. Sie 
           werden sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, 
           die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und 
           Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der 
           Eintrittskarte übersandte, den Aktionären auch jederzeit auf 
           Verlangen zugesandte und außerdem im Internet unter 
           www.progress-werk.de über den Link 'Investor 
           Relations/Hauptversammlung' abrufbare Vollmachtsformular zu 
           verwenden. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
           der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben für 
           die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer 
           oder E-Mail-Adresse bis zum 20. Mai 2013 zugehen. 
 
 
           Verspätet eingehende Vollmachten und Weisungen an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht 
           berücksichtigt werden. 
 
 
           Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
           Abs. 1 AktG 
 
 
           Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten 
           Teil des Grundkapitals (das entspricht 468.750 EUR) erreichen, 
           können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
           gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
           muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
           Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss 
           der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
           also bis spätestens 21. April 2013, unter folgender Adresse 
           zugehen: 
 
 
           Progress-Werk Oberkirch AG 
           Vorstand 
           Industriestraße 8 
           77704 Oberkirch 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
           Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen 
           einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
           bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind 
           unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an 
           die nachstehende Adresse zu richten. 
 
 
           Progress-Werk Oberkirch AG 
           Abt. Investor Relations 
           Industriestraße 8 
           77704 Oberkirch 
           Telefax: 07802 / 84-356 
 
 
           Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also 
           bis spätestens 7. Mai 2013, unter dieser Adresse eingegangenen 
           Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung 
           werden den Aktionären im Internet unter www.progress-werk.de 
           über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich 
           gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Umständen muss 
           ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich 
           gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der 
           Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
           wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen 
           Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder wenn die 
           Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder 
           irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die 
           Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, 
           wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
           Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung 
           Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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