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DGAP-HV: PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PAION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.05.2013 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
10.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PAION AG 
 
   Aachen 
 
   - ISIN DE 000A0B65S3 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   2013 der PAION AG ein, die am Mittwoch, den 22. Mai 2013, um 10:00 Uhr 
   (MESZ) im Forum M, Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, der Lageberichte für die Gesellschaft und den 
           Konzern für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 
           289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches. 
 
 
   Diese Unterlagen können im Internet unter www.paion.com/hv eingesehen 
   werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus 
   und werden Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos 
   zugesandt. 
 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des Abschlussprüfers für eine 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Absatz 5 und 37y Nr. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
     a)    Die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, wird 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
 
     b)    Die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, wird 
           zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichtes gemäß §§ 37w Absatz 5 und 37y Nr. 2 
           des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
 
 
 
     5.    Wahl von Frau Dr. Karin Dorrepaal zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aufsichtsrat der PAION AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG sowie § 12 Abs. 1 der Satzung der PAION AG aus drei 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Frau Dr. Karin Dorrepaal wurde vom Amtsgericht Aachen mit Wirkung zum 
   29. Oktober 2012 bis zur Hauptversammlung 2016 in den Aufsichtsrat der 
   PAION AG bestellt. In Einklang mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 wird sich 
   Frau Dr. Dorrepaal auf der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 zur Wahl 
   stellen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Frau Dr. Karin 
   Dorrepaal, niederländische Staatsangehörige, ehemaliges Mitglied des 
   Vorstands der Schering AG, wohnhaft in Amsterdam/Niederlande als 
   Vertreterin der Aktionäre als Aufsichtsrat zu bestätigen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Frau Dr. Dorrepaal ist derzeit gleichzeitig und hauptberuflich 
   Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien folgender Gesellschaften: 
 
     *     Cryo Save Group NV, Zutphen, Niederlande, Mitglied 
           des Board of Directors 
 
 
     *     MDx Health S.A., Liege, Belgien, Mitglied des Board 
           of Directors 
 
 
     *     Triton Private Equity partners, Frankfurt, nicht 
           börsennotiert, Mitglied des Triton Industry Board (Beirat) 
 
 
     *     Gerresheimer AG, Düsseldorf, Mitglied des 
           Aufsichtsrats 
 
 
     *     Almirall S.A., Barcelona, Spanien, Mitglied des 
           Aufsichtsrats 
 
 
   Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens 
   am Mittwoch, den 15. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden 
   Adresse 
 
   PAION AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   Telefax: +49 (0)7142 788667-55 
   oder per E-Mail an: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie 
   zu Beginn des Mittwoch, den 1. Mai 2013, 0.00 Uhr MESZ, Aktionär der 
   Gesellschaft waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein durch 
   das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am Mittwoch, 
   den 15. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und 
   müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf der 
   Internetseite 
 
   www.paion.com/hv. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit 
   sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine 
   Stimme. 
 
     2.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 Absatz 8 Aktiengesetz 
   i.V.m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
   sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder 
   Institutionen mit diesen abzustimmen. Die übersandte Eintrittskarte 
   wird ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die 
   Hauptversammlung beinhalten. Wir stellen unseren Aktionären ebenfalls 
   im Internet unter 
 
   www.paion.com/hv 
 
   entsprechende Formulare zur Erteilung einer Vollmacht für die 
   Hauptversammlung zur Verfügung; nach Maßgabe von § 30a Absatz 1 Nr. 5 
   WpHG werden die Formulare Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt 
   oder auch in der Hauptversammlung ausgehändigt. 
 
   Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
   Hauptversammlung vertreten zu lassen. 
 
   Die Vollmachten können schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder sonst 
   in Textform erteilt werden (siehe Adresse unten). Im Falle der 
   Übermittlung per E-Mail muss das der Eintrittskarte beigefügte und 
   entsprechend ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular in 
   elektronischer Form als Anlage (ausschließlich als 'PDF'- oder 

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April 10, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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