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DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 
 
   Haselünne 
 
   Wertpapierkennnummern: 
   Stammaktien 520 160 
   Vorzugsaktien 520 163 
 
   International Securities Identification Numbers: 
   Stammaktien DE0005201602 
   Vorzugsaktien DE0005201636 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 22. Mai 2013, 
   11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
   Max-Joseph-Str. 5, 
   80333 München, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   T a g e s o r d n u n g 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012 und des Lageberichts, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 26. März 2013 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. 
 
 
           Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist deshalb nach 
           § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen 
           vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich 
           zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der 
           Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer 
           Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die 
           Internetadresse 
           http://www.berentzen-gruppe.de/termine/hauptversammlung 
           zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe 
           von EUR 1.326.119,53 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Zahlung einer Dividende von EUR 0,15 je 
             Vorzugsaktie, bezogen auf die 4.800.000 
             dividendenberechtigten Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 
             2012: EUR 720.000,00 
 
 
       b)    Zahlung einer Dividende von EUR 0,09 je 
             Stammaktie, bezogen auf die 4.800.000 dividendenberechtigten 
             Stammaktien für das Geschäftsjahr 2012: EUR 432.000,00 und 
 
 
       c)    Vortrag des verbleibenden Betrages in Höhe von 
             EUR 174.119,53 auf neue Rechnung. 
 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 23. Mai 2013. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
     5.    Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des 
           Aktiengesetzes (AktG), § 1 Abs. 1 Nr. 1 des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus 
           drei Arbeitnehmervertretern und sechs von der Hauptversammlung 
           zu wählenden Anteilseignervertretern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, die in 
           der Hauptversammlung am 3. Juni 2009 gewählt wurden, endet mit 
           der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
           beschließt. 
 
 
           Herr Ulrich Radlmayr, der von der Hauptversammlung am 3. Juni 
           2009 zum Aufsichtsratsmitglied gewählt worden war, hat sein 
           Aufsichtsratsmandat zum 2. Oktober 2012 niedergelegt und ist 
           mittlerweile aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Deswegen ist 
           die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die 
           Hauptversammlung erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Herr Dr. Martin Schoefer, wohnhaft in München, 
           Diplom-Kaufmann, Vorstand der Aurelius Beteiligungsberatungs 
           AG, München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 8 
           Abs. 5 der Satzung für den Rest der Amtszeit des 
           ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Ulrich Radlmayr, die 
           mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die 
           Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 beschließt, gewählt. 
 
 
           Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wird das Folgende mitgeteilt: 
 
 
           Herr Dr. Schoefer ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex: 
 
 
           Herr Dr. Schoefer ist Vorstand der Aurelius 
           Beteiligungsberatungs AG, einer 100%igen Konzerngesellschaft 
           der Aurelius AG und damit einer Gesellschaft, die von 
           derjenigen Gesellschaft kontrolliert wird, die zugleich 
           indirekt mehr als 10 % der Stammaktien der Berentzen-Gruppe 
           Aktiengesellschaft hält. Zwischen Herrn Dr. Schoefer und der 
           Aurelius AG als einem wesentlich an der Berentzen-Gruppe 
           Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär bestehen daher 
           persönliche und geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 
           5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex. Zwischen der Aurelius Beteiligungsberatungs AG und der 
           Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestehen darüber hinaus 
           derzeit ein Beratungs- und ein Dienstleistungsvertrag. 
 
 
           Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrates 
           zwischen Herrn Dr. Schoefer und den Gesellschaften des 
           Berentzen-Gruppe Konzerns, den Organen der Berentzen-Gruppe AG 
           und sonstigen wesentlich an der Berentzen-Gruppe 
           Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären keine für die 
           Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden direkten 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. 
 
 
     6.    Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für 
           das Geschäftsjahr 2013 sowie des Abschlussprüfers für eine 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, wird zum 
             Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
 
       b)    Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, wird zudem zum 
             Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
             verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 
             37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im 
             Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
 
 
           Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, hat gegenüber dem 
           Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, 
           persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren 
           Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und 
           seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an 
           ihrer Unabhängigkeit begründen können. 
 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und 
   Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
   Stammaktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden 

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April 10, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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