DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.04.2013 / 15:11
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Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft
Haselünne
Wertpapierkennnummern:
Stammaktien 520 160
Vorzugsaktien 520 163
International Securities Identification Numbers:
Stammaktien DE0005201602
Vorzugsaktien DE0005201636
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 22. Mai 2013,
11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ),
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Str. 5,
80333 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012 und des Lageberichts, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 26. März 2013
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt.
Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist deshalb nach
§ 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen
vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich
zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer
Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die
Internetadresse
http://www.berentzen-gruppe.de/termine/hauptversammlung
zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe
von EUR 1.326.119,53 wie folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von EUR 0,15 je
Vorzugsaktie, bezogen auf die 4.800.000
dividendenberechtigten Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr
2012: EUR 720.000,00
b) Zahlung einer Dividende von EUR 0,09 je
Stammaktie, bezogen auf die 4.800.000 dividendenberechtigten
Stammaktien für das Geschäftsjahr 2012: EUR 432.000,00 und
c) Vortrag des verbleibenden Betrages in Höhe von
EUR 174.119,53 auf neue Rechnung.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 23. Mai 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes (AktG), § 1 Abs. 1 Nr. 1 des
Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus
drei Arbeitnehmervertretern und sechs von der Hauptversammlung
zu wählenden Anteilseignervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, die in
der Hauptversammlung am 3. Juni 2009 gewählt wurden, endet mit
der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
beschließt.
Herr Ulrich Radlmayr, der von der Hauptversammlung am 3. Juni
2009 zum Aufsichtsratsmitglied gewählt worden war, hat sein
Aufsichtsratsmandat zum 2. Oktober 2012 niedergelegt und ist
mittlerweile aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Deswegen ist
die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Herr Dr. Martin Schoefer, wohnhaft in München,
Diplom-Kaufmann, Vorstand der Aurelius Beteiligungsberatungs
AG, München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 8
Abs. 5 der Satzung für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Ulrich Radlmayr, die
mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 beschließt, gewählt.
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wird das Folgende mitgeteilt:
Herr Dr. Schoefer ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:
Herr Dr. Schoefer ist Vorstand der Aurelius
Beteiligungsberatungs AG, einer 100%igen Konzerngesellschaft
der Aurelius AG und damit einer Gesellschaft, die von
derjenigen Gesellschaft kontrolliert wird, die zugleich
indirekt mehr als 10 % der Stammaktien der Berentzen-Gruppe
Aktiengesellschaft hält. Zwischen Herrn Dr. Schoefer und der
Aurelius AG als einem wesentlich an der Berentzen-Gruppe
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär bestehen daher
persönliche und geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer
5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance
Kodex. Zwischen der Aurelius Beteiligungsberatungs AG und der
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestehen darüber hinaus
derzeit ein Beratungs- und ein Dienstleistungsvertrag.
Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrates
zwischen Herrn Dr. Schoefer und den Gesellschaften des
Berentzen-Gruppe Konzerns, den Organen der Berentzen-Gruppe AG
und sonstigen wesentlich an der Berentzen-Gruppe
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären keine für die
Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden direkten
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.
6. Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2013 sowie des Abschlussprüfers für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, wird zum
Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 bestellt.
b) Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, wird zudem zum
Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§
37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im
Geschäftsjahr 2013 bestellt.
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, hat gegenüber dem
Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen,
persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren
Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und
seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an
ihrer Unabhängigkeit begründen können.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Stammaktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden
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