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DGAP-HV: OHB AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: OHB AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: OHB AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
11.04.2013 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   OHB AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN DE0005936124 
   WKN 593 612 
 
 
   Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie zu der am 
   Donnerstag, dem 23. Mai 2013, um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der 
   OHB AG, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, stattfindenden 
   13. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte 
           für die OHB AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
   Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, und im 
   Internet unter http://www.ohb.de eingesehen werden. Sie werden den 
   Aktionären auf Wunsch auch kostenlos zugesandt. 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 21.628.983,32 
   wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,37 auf    EUR     6.433.412,00 
   jede dividendenberechtigte Stückaktie 
   (17.387.600 Stückaktien) 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                        EUR    15.195.571,32 
 
   Bilanzgewinn                                     EUR    21.628.983,32 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den 
   Vortrag auf neue Rechnung sind die im Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung dividendenberechtigten 
   Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
   Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung) sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein 
   als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung, 
   vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre 
   auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die 
   Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung 
   einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen 
   Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter 
   Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird 
   gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag 
   unterbreitet werden. 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung zu erteilen. 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
     5     Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
     6     Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
   Nach dem Tod des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Prof. Hans Rath sowie 
   einem entsprechenden Antrag des Vorstandes der OHB AG gemäß § 104 Abs. 
   1 AktG wurde Herr Robert Wethmar mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen 
   vom 07.11.2012 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2013 zum 
   ergänzenden Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 10 Absatz 1 der 
   Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) 
   aus 3 Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen 
   sind. Deshalb ist nun eine Nachwahl zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Robert Wethmar, Rechtsanwalt und 
   Partner der Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg, bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden. 
 
   Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
     -     Beiratsvorsitzender der Wolff & Olsen GmbH & Co. 
           KG, Hamburg 
 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 nach Ziffer 5.4.1 Absatz 4 
   bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
   Herr Robert Wethmar ist seit 1997 Partner der Anwaltskanzlei Taylor 
   Wessing in Hamburg. Seit gemeinsamen Studienzeiten in New York besteht 
   zwischen ihm und dem Vorstandsvorsitzenden der OHB AG, Marco Fuchs, 
   eine freundschaftliche Beziehung. Zwischen der OHB AG und der 
   Anwaltskanzlei Taylor Wessing besteht ein nicht-exklusiver 
   Rahmenvertrag über die Konditionen für die Erbringung anwaltlicher 
   Dienstleistungen, dem der Aufsichtsrat der OHB AG mit Beschluss vom 
   20.12.2012 durch die Stimmen von Frau Christa Fuchs und Herrn Prof. 
   Stoewer zugestimmt hat. Bei dieser Beschlussfassung hat sich Herr 
   Wethmar seiner Stimme enthalten. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des 
   Nachweisstichtags 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das 
   depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf Donnerstag, 
   den 2. Mai 2013, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen 
   und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung 
   unter folgender Adresse bis spätestens Donnerstag, den 16. Mai 2013, 
   24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen: 
 
   OHB AG 
   c/o DZ BANK AG 
   dwp Bank AG 
   WASHO 
   Einsteinring 9 
   85609 Aschheim-Dornach 
 
   Telefax: +49 (0) 69 5099 1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa 
   zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
   Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der 
   Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben 
   lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 
   135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). 
 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: OHB AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
   daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner 
   kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   OHB AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: ohb@better-orange.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, und steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sind durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu 
   den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des 
   Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt 
   gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den 
   Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
   eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie 
   zur Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und 
   steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' 
   und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den 
   Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 22. Mai 2013 bei der oben 
   genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung 
   des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des 
   Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 873.405 Aktien, oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss 
   dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 22. 
   April 2013, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   OHB AG 
   Vorstand 
   Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
   28359 Bremen 
   Telefax: +49 (0) 4 21 20 20 613 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens oder der 
   Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
   zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' 
   und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrat und 
   des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
   OHB AG 
   Vorstand 
   Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
   28359 Bremen 
   Telefax: +49 (0) 4 21 20 20 613 
   ir@ohb.de 
 
   Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des 
   Vorstands und/ oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
   Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge 
   gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer Begründung (diese ist 
   bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und 
   einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
   http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' und 
   'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 8. Mai 2013, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nr. oder 
   E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine 
   Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, 
   insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   bleiben unberücksichtigt. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann 
   die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie aus insgesamt mehr als 
   5.000 Zeichen besteht. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von 
   Aktionären, außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht 
   zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
   S. 4 AktG enthalten. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vor der Hauptversammlung fristgerecht übermittelt worden 
   sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie 
   während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. 
   Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des 
   Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an 
   die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches 
   Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in 
   der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache 
   zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen 
   darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
   Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können 
   auch im Internet unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die 
   Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
   Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen 
   stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.ohb.de 
   über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zur 
   Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
   unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Gemäß § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt 
   der Einberufung das Grundkapital der OHB AG EUR 17.468.096,00 beträgt 
   und in ebenso viele nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede 
   Aktie gewährt ein Stimmrecht. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 80.496 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)

zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 
   17.387.600 Stück. 
 
   Bremen, im April 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
11.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    OHB AG 
                Karl-Ferdinand-Braun-Str. 8 
                28359 Bremen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 421 2020727 
Fax:            +49 421 2020613 
E-Mail:         ir@ohb.de 
Internet:       http://www.ohb.de 
ISIN:           DE0005936124 
WKN:            593612 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                Hamburg, München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206858 11.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.