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DGAP-HV: ELMOS Semiconductor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ELMOS Semiconductor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ELMOS Semiconductor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2013 in Dortmund mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft 
 
   44227 Dortmund 
 
   (ISIN DE0005677108/Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710) 
 
 
   Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere 14. ordentliche Hauptversammlung findet am Freitag, den 24. Mai 
   2013, um 10.00 Uhr im Casino Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 44265 
   Dortmund, statt. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor 
           Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Konzern 
           (jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 
           4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen 
           Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems 
           im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 
           bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.elmos.com zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen 
           auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der 
           Aktionäre zugänglich gemacht. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos 
           Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 69.587.740,30 Euro eine 
           Dividende von 0,25 Euro je Aktie auszuschütten und den 
           Restbetrag in Höhe von 64.777.648,30 Euro auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 375.337 
           Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
           Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von 0,25 Euro je 
           dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
           abstimmen zu lassen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 
           für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahrs 2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
           Gewinnabführungsvertrag zwischen der Elmos Semiconductor 
           Aktiengesellschaft und der GED Gärtner-Electronic-Design GmbH 
 
 
           Die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft (nachfolgend auch 
           'Elmos') und die GED Gärtner-Electronic-Design GmbH 
           (nachfolgend auch 'GED'), eine hundertprozentige 
           Tochtergesellschaft der Elmos, haben am 14. März 2013 einen 
           Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des 
           Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. 
 
 
           Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Elmos und der GED hat 
           folgenden Inhalt: 
 
 
           '§ 1 Gewinnabführung/Verlustübernahme 
 
 
       (1)   Die GED verpflichtet sich, erstmals für ihr 
             laufendes Geschäftsjahr, in dem die Eintragung des Bestehens 
             dieses Vertrages in das Handelsregister des Sitzes der GED 
             erfolgt ist, - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von 
             Rücklagen nach Abs. 2 - ihren ganzen Gewinn entsprechend den 
             Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen 
             Fassung, d.h. unter den dort für Gewinnabführungsverträge 
             mit Aktiengesellschaften geregelten Voraussetzungen und in 
             dem dafür geltenden Umfang, an die Elmos abzuführen. 
 
 
       (2)   Die GED kann mit Zustimmung der Elmos Beträge aus 
             dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 
             272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich 
             zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
             wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses 
             Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 
             HGB) sind auf Verlangen der Elmos aufzulösen und zum 
             Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
             Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der 
             Auflösung anderer Rücklagen nach Satz 2, die vor Beginn 
             dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen. 
             Beträge aus der Auflösung von Kapitalrücklagen gem. § 272 
             Abs. 2 Nr. 4 HGB dürfen weder abgeführt noch zum Ausgleich 
             eines Jahresfehlbetrages verwendet werden. 
 
 
       (3)   Die Elmos ist gegenüber der GED entsprechend den 
             Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
             Fassung, d.h. unter den dort für Gewinnabführungsverträge 
             mit Aktiengesellschaften geregelten Voraussetzungen und in 
             dem dafür geltenden Umfang, zur Verlustübernahme 
             verpflichtet. 
 
 
       (4)   Die Abrechnung des Ergebnisses erfolgt mit 
             Wertstellung zum Stichtag des Jahresabschlusses der GED. Die 
             sich aus der Abrechnung ergebende Verpflichtung zur 
             Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme entsteht zum 
             Bilanzstichtag der GED und ist zu diesem Zeitpunkt fällig. 
 
 
       (5)   Die Zahlungsverpflichtung ist spätestens vor 
             Ablauf von 3 Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses 
             der GED zu erfüllen. Sie wird ab Fälligkeit bis zum 
             Ausgleich der Forderung durch Zahlung oder durch Buchung auf 
             die zwischen der Elmos und der GED regelmäßig geführten 
             Verrechnungskonten gem. §§ 352, 353 HGB verzinst. 
 
 
 
           § 2 Wirksamwerden und Vertragsdauer 
 
 
       (1)   Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der 
             Zustimmung der Gesellschafterversammlung der GED und der 
             Zustimmung der Hauptversammlung der Elmos abgeschlossen. Er 
             wird wirksam mit der Eintragung seines Bestehens in das 
             Handelsregister des Sitzes der GED und gilt rückwirkend zum 
             Beginn des Geschäftsjahres der GED, in dem dieser Vertrag 
             wirksam wird. 
 
 
       (2)   Der Vertrag ist mit einer festen Laufzeit von 
             fünf Zeitjahren ab dem Beginn des Geschäftsjahres der GED, 
             in dem die Eintragung des Vertrages in das Handelsregister 
             des Sitzes der GED erfolgt, abgeschlossen. Der Vertrag 
             verlängert sich mit gleichem Kündigungsrecht jeweils um ein 
             Jahr, falls er nicht spätestens sechs Monate vor seinem 
             Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt wird. Sofern das 
             Ende der Laufzeit nach Satz 1 oder einer Verlängerung nach 
             Satz 2 nicht auf das Ende eines Geschäftsjahres der GED 
             fällt, verlängert sich die Laufzeit bis zum Ende des dann 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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