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DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
 
   Ahrensburg 
 
   ISIN: DE0005102008\WKN: 510 200 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, den 22. Mai 2013, 
   um 13.30 Uhr in der 
   Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock, 
   Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   ___________________________________________________________________________________________________ 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2012, der Lageberichte zum 31. Dezember 2012 für die Basler 
   Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Vorstands 
   mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für 
   das Geschäftsjahr 2012 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler 
   Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im 
   Internet unter www.baslerweb.com eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2012 am 19. März 2013 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2012 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 
   7.498.748,18 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,30 je    =    997.699,20 Euro 
   Aktie 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                  =       6.501.048,98 
                                                                    Euro 
 
   Bilanzgewinn                                     =       7.498.748,18 
                                                                    Euro 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den 
   Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags 
   dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der 
   Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den 
   Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei 
   unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende 
   Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der 
   Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages 
   vorsehen wird. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Basler Aktiengesellschaft 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp (73 
   Jahre) endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 22. Mai 
   2013. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des Aufsichtsratsmitglieds 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 95 
   Abs. I Satz I, 96 Abs. I, 101 Abs. I AktG und § 10 Abs. I der Satzung 
   aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung zum 
   Ende der Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, 
 
   Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Großhansdorf, Unternehmensberater, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Aufsichtsratsmandate 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei 
   folgenden Gesellschaften wahr: 
 
     -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lloyd Fonds AG, 
           Hamburg, 
 
 
     -     Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG, 
           Hamburg. 
 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien 
   Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen 
   bei: 
 
     -     Vorsitzender des Beirats der Mackprang Holding GmbH 
           & Co. KG, Hamburg, 
 
 
     -     Mitglied im Aufsichtsrat der Elbphilharmonie 
           Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg 
 
 
     -     Vorsitzender des Beirats ACTec Holding GmbH, 
           Freiberg 
 
 
   Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp erfüllt aufgrund seines beruflichen 
   Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im 
   Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
   Aktiengesellschaft 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied 
   des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, der 
   Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Prof. Kottkamp stehen unter 
   www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 
   'Hauptversammlung' bereit. 
 
   II. Datum der Bekanntmachung 
   Die ordentliche Hauptversammlung am 22. Mai 2013 wird durch 
   Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 
   11. April 2013 bekannt gemacht. 
 
   III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   Euro 3.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.500.000 auf den Inhaber 
   ausgestellten Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000 Stimmrechten ruhen 
   derzeit insgesamt 174.336 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). 
   Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur 
   Hauptversammlung noch verändern. 
 
   IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis 
   spätestens 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, bei nachstehend bezeichneten 
   Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der 
   Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung, d. h. auf den 1. Mai 2013, 00.00 Uhr 
   (sogenannter Nachweisstichtag), zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist 
   in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und 
   muss der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf 
   des 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, zugehen: 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
   c/o COMMERZBANK AG 
   Group Markets Operations 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   D-60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0) 69 / 136-26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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