DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.04.2013 / 15:09
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Basler Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN: DE0005102008\WKN: 510 200
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 22. Mai 2013,
um 13.30 Uhr in der
Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock,
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
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I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, der Lageberichte zum 31. Dezember 2012 für die Basler
Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2012
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler
Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im
Internet unter www.baslerweb.com eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für
das Geschäftsjahr 2012 am 19. März 2013 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG
die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro
7.498.748,18 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,30 je = 997.699,20 Euro
Aktie
Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 6.501.048,98
Euro
Bilanzgewinn = 7.498.748,18
Euro
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den
Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der
Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den
Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei
unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende
Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der
Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages
vorsehen wird.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der
Basler Aktiengesellschaft
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp (73
Jahre) endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 22. Mai
2013. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des Aufsichtsratsmitglieds
erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 95
Abs. I Satz I, 96 Abs. I, 101 Abs. I AktG und § 10 Abs. I der Satzung
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung zum
Ende der Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt,
Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Großhansdorf, Unternehmensberater, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Aufsichtsratsmandate
Herr Prof. Dr. Kottkamp nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei
folgenden Gesellschaften wahr:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lloyd Fonds AG,
Hamburg,
- Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG,
Hamburg.
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen
bei:
- Vorsitzender des Beirats der Mackprang Holding GmbH
& Co. KG, Hamburg,
- Mitglied im Aufsichtsrat der Elbphilharmonie
Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg
- Vorsitzender des Beirats ACTec Holding GmbH,
Freiberg
Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
Herr Prof. Dr. Kottkamp erfüllt aufgrund seines beruflichen
Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im
Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
Aktiengesellschaft
Herr Prof. Dr. Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied
des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, der
Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionären.
Weitere Informationen zu Herrn Prof. Kottkamp stehen unter
www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter
'Hauptversammlung' bereit.
II. Datum der Bekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung am 22. Mai 2013 wird durch
Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am
11. April 2013 bekannt gemacht.
III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
Euro 3.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.500.000 auf den Inhaber
ausgestellten Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000 Stimmrechten ruhen
derzeit insgesamt 174.336 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG).
Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur
Hauptversammlung noch verändern.
IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis
spätestens 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, bei nachstehend bezeichneten
Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der
Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des
depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, d. h. auf den 1. Mai 2013, 00.00 Uhr
(sogenannter Nachweisstichtag), zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist
in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und
muss der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf
des 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, zugehen:
Basler Aktiengesellschaft
c/o COMMERZBANK AG
Group Markets Operations
GS-MO 4.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
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April 11, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Internetseite der Gesellschaft www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum Download bereitgestellte Formular zur Verfügung, welches auch direkt bei der Gesellschaft abgefordert werden kann. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter den vorstehend genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 21. Mai 2013 bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen sein: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2013@baslerweb.com Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem Formular zur Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2013@baslerweb.com Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit. Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehend genannten Bedingungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, diese bis spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2013 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu übermitteln: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2013@baslerweb.com Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären unter der Internetadresse www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. V. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse Basler Aktiengesellschaft Vorstand An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 21. April 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat sind ausschließlich zu richten an: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2013@baslerweb.com Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat keiner Begründung bedürfen, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 7. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.baslerweb.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
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