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DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
 
   Ahrensburg 
 
   ISIN: DE0005102008\WKN: 510 200 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, den 22. Mai 2013, 
   um 13.30 Uhr in der 
   Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock, 
   Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   ___________________________________________________________________________________________________ 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2012, der Lageberichte zum 31. Dezember 2012 für die Basler 
   Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Vorstands 
   mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für 
   das Geschäftsjahr 2012 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler 
   Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im 
   Internet unter www.baslerweb.com eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2012 am 19. März 2013 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2012 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 
   7.498.748,18 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,30 je    =    997.699,20 Euro 
   Aktie 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                  =       6.501.048,98 
                                                                    Euro 
 
   Bilanzgewinn                                     =       7.498.748,18 
                                                                    Euro 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den 
   Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags 
   dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der 
   Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den 
   Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei 
   unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende 
   Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der 
   Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages 
   vorsehen wird. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Basler Aktiengesellschaft 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp (73 
   Jahre) endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 22. Mai 
   2013. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des Aufsichtsratsmitglieds 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 95 
   Abs. I Satz I, 96 Abs. I, 101 Abs. I AktG und § 10 Abs. I der Satzung 
   aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung zum 
   Ende der Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, 
 
   Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Großhansdorf, Unternehmensberater, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Aufsichtsratsmandate 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei 
   folgenden Gesellschaften wahr: 
 
     -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lloyd Fonds AG, 
           Hamburg, 
 
 
     -     Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG, 
           Hamburg. 
 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien 
   Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen 
   bei: 
 
     -     Vorsitzender des Beirats der Mackprang Holding GmbH 
           & Co. KG, Hamburg, 
 
 
     -     Mitglied im Aufsichtsrat der Elbphilharmonie 
           Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg 
 
 
     -     Vorsitzender des Beirats ACTec Holding GmbH, 
           Freiberg 
 
 
   Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp erfüllt aufgrund seines beruflichen 
   Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im 
   Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
   Aktiengesellschaft 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied 
   des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, der 
   Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Prof. Kottkamp stehen unter 
   www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 
   'Hauptversammlung' bereit. 
 
   II. Datum der Bekanntmachung 
   Die ordentliche Hauptversammlung am 22. Mai 2013 wird durch 
   Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 
   11. April 2013 bekannt gemacht. 
 
   III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   Euro 3.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.500.000 auf den Inhaber 
   ausgestellten Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000 Stimmrechten ruhen 
   derzeit insgesamt 174.336 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). 
   Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur 
   Hauptversammlung noch verändern. 
 
   IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis 
   spätestens 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, bei nachstehend bezeichneten 
   Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der 
   Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung, d. h. auf den 1. Mai 2013, 00.00 Uhr 
   (sogenannter Nachweisstichtag), zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist 
   in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und 
   muss der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf 
   des 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, zugehen: 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
   c/o COMMERZBANK AG 
   Group Markets Operations 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   D-60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0) 69 / 136-26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -2-

führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und 
   Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und 
   erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
   Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der 
   Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort 
   unter 'Hauptversammlung' zum Download bereitgestellte Formular zur 
   Verfügung, welches auch direkt bei der Gesellschaft abgefordert werden 
   kann. 
 
   Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter den vorstehend genannten 
   Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl 
   abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 21. Mai 2013 bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen 
   sein: 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   An der Strusbek 60-62 
   D-22926 Ahrensburg 
   Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
   E-Mail: hv2013@baslerweb.com 
 
   Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem Formular zur 
   Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute 
   oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene 
   von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
   des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu 
   erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
   muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per 
   Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse 
   erfolgen: 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   An der Strusbek 60-62 
   D-22926 Ahrensburg 
   Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
   E-Mail: hv2013@baslerweb.com 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. 
   Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 
   'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen 
   erteilen wollen, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehend genannten 
   Bedingungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Ein von der 
   Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm 
   vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung 
   abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der 
   Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
   Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die Vollmacht und 
   Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen 
   möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, diese bis 
   spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2013 (Eingangsdatum bei der 
   Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder 
   E-Mailadresse zu übermitteln: 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   An der Strusbek 60-62 
   D-22926 Ahrensburg 
   Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
   E-Mail: hv2013@baslerweb.com 
 
   Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der 
   Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten 
   und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den 
   Aktionären unter der Internetadresse www.baslerweb.com unter der 
   Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
   Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
   Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
   entgegen. 
 
   Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen 
   Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. 
 
   V. Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 
   500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
   Vorstand 
   An der Strusbek 60-62 
   D-22926 Ahrensburg 
 
   zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 21. April 2013 
   (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine 
   Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
   bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
   Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des 
   Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   An der Strusbek 60-62 
   D-22926 Ahrensburg 
   Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
   E-Mail: hv2013@baslerweb.com 
 
   Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum 
   Aufsichtsrat, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur 
   Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat keiner 
   Begründung bedürfen, die bis mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also bis zum 7. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der 
   Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden 
   unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   www.baslerweb.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge 
   werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß 
   § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu 
   einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
   führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
   beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in 
   den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, 
   wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, 
   ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 
   Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten) enthalten. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der 
   Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 
   124a AktG 
   Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baslerweb.com im 
   Bereich 'Investoren' unter 'Hauptversammlung'. 
 
   VII. Hinweis 
   Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 
   28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien 
   bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
   Ahrensburg, im April 2013 
 
   Basler Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
11.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Basler Aktiengesellschaft 
                An der Strusbek 60 - 62 
                22926 Ahrensburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 4102 463 0 
Fax:            +49 4102 463-46-101 
E-Mail:         ir@baslerweb.com 
Internet:       http://www.baslerweb.com 
ISIN:           DE0005102008 
WKN:            510200 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt/Prime Standard: 
                Frankfurt, Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, 
                Düsseldorf, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206852 11.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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