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DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik 
   Aktiengesellschaft 
 
   Geislingen an der Steige 
 
   ISIN DE0007803009 und DE0007803033 
   WKN 780300 und 780303 
 
 
   Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am 22. Mai 2013 um 10.30 Uhr (MESZ) 
 
   im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, 
   Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart 
   stattfindenden 130. Ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit 
           Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
           daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.wmf-group.com/hauptversammlung zugänglich und 
           liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der 
           Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen 
           Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird jedem 
           Aktionär kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden die 
           Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von 
           EUR 14.000.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von                   EUR             1,00 
 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt    EUR    13.955.468,00 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines      EUR       44.532,00. 
   Betrages von 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß 
           § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
           Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten 
           Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien 
           erworben oder eigene Aktien veräußert werden. In diesem Fall 
           wird in der Hauptversammlung ein entsprechend geänderter 
           Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur 
           Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 
           1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
           entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung 
           Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 endet 
           gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 2 der 
           Satzung der Gesellschaft die Amtszeit der beiden mit Beschluss 
           der Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Prof. Stefan Feuerstein 
           und Dr. Bertram Kandziora. Ebenso endet die Amtszeit der mit 
           Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 9. Oktober 2012 bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieder Johannes P. Huth, Peer Heinz Alfred 
           Knauer, Christian Ollig und Frau Silke Christina Scheiber. Aus 
           diesem Grund ist eine Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder 
           der Anteilseigner erforderlich. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden bereits am 
           23. April 2013 durch die Arbeitnehmer nach den Bestimmungen 
           des Mitbestimmungsgesetzes und der entsprechenden 
           Wahlverordnung mit Wirkung ab Beendigung der Ordentlichen 
           Hauptversammlung 2013 gewählt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und § 7 Abs. 1 
           Satz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und 
           sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
           Bei der Wahl der Anteilseignervertreter ist die 
           Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung am 22. Mai 2013 zu Aufsichtsratsmitgliedern 
           der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
           wählen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Bestellung 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in 
           dem ihre Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
 
       a)    Johannes P. Huth, Partner bei der KKR Management 
             LLC und Vorsitzender des Exekutivausschusses der Kohlberg 
             Kravis Roberts & Co. Partners LLP., London/Großbritannien 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Vorsitzender des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - KKR & Co. Limited, London/Großbritannien (Direktor) 
 
 
          - NXP BV, AG Eindhoven/Niederlande (stv. Vorsitzender 
          des Aufsichtsrats) 
 
 
          - ProSieben Sat 1 Media AG, Unterföhring (stv. 
          Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
          - Wild Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des 
          Verwaltungsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 
             Die KKR Management LLC, bei der Herr Huth Partner ist, gilt 
             als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der 
             Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners 
             LLP, bei der Herr Huth Vorsitzender des Exekutivausschusses 
             ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis 
             Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR European Fund III, 
             Limited Partnership berät. Die KKR European Fund III, 
             Limited Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft 
             beteiligter Aktionär der Gesellschaft. 
 
 
 
       b)    Prof. Stefan Feuerstein, Vizepräsident des 
             Verwaltungsrats der Unimo Real Estate Management AG, Zug 
             (Schweiz) 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - Electronic Partner SE, Düsseldorf (Mitglied des 
          Verwaltungsrats) 
 
 
          - NORDWEST HANDEL AG, Hagen (Vorsitzender des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - Zur Rose AG, Steckborn/Schweiz (Präsident des 
          Verwaltungsrats) 
 
 
          - Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe 
          (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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