DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.04.2013 / 15:12
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WMF Württembergische Metallwarenfabrik
Aktiengesellschaft
Geislingen an der Steige
ISIN DE0007803009 und DE0007803033
WKN 780300 und 780303
Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am 22. Mai 2013 um 10.30 Uhr (MESZ)
im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal,
Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart
stattfindenden 130. Ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit
Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wmf-group.com/hauptversammlung zugänglich und
liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen
Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von
EUR 14.000.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 13.955.468,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 44.532,00.
Betrages von
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß
§ 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien
erworben oder eigene Aktien veräußert werden. In diesem Fall
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend geänderter
Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR
1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung
Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 endet
gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 2 der
Satzung der Gesellschaft die Amtszeit der beiden mit Beschluss
der Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Prof. Stefan Feuerstein
und Dr. Bertram Kandziora. Ebenso endet die Amtszeit der mit
Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 9. Oktober 2012 bestellten
Aufsichtsratsmitglieder Johannes P. Huth, Peer Heinz Alfred
Knauer, Christian Ollig und Frau Silke Christina Scheiber. Aus
diesem Grund ist eine Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder
der Anteilseigner erforderlich.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden bereits am
23. April 2013 durch die Arbeitnehmer nach den Bestimmungen
des Mitbestimmungsgesetzes und der entsprechenden
Wahlverordnung mit Wirkung ab Beendigung der Ordentlichen
Hauptversammlung 2013 gewählt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und § 7 Abs. 1
Satz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und
sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Bei der Wahl der Anteilseignervertreter ist die
Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a)
bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 22. Mai 2013 zu Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Bestellung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in
dem ihre Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
a) Johannes P. Huth, Partner bei der KKR Management
LLC und Vorsitzender des Exekutivausschusses der Kohlberg
Kravis Roberts & Co. Partners LLP., London/Großbritannien
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- KKR & Co. Limited, London/Großbritannien (Direktor)
- NXP BV, AG Eindhoven/Niederlande (stv. Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
- ProSieben Sat 1 Media AG, Unterföhring (stv.
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Wild Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
Die KKR Management LLC, bei der Herr Huth Partner ist, gilt
als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der
Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners
LLP, bei der Herr Huth Vorsitzender des Exekutivausschusses
ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis
Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR European Fund III,
Limited Partnership berät. Die KKR European Fund III,
Limited Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft
beteiligter Aktionär der Gesellschaft.
b) Prof. Stefan Feuerstein, Vizepräsident des
Verwaltungsrats der Unimo Real Estate Management AG, Zug
(Schweiz)
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- Electronic Partner SE, Düsseldorf (Mitglied des
Verwaltungsrats)
- NORDWEST HANDEL AG, Hagen (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Zur Rose AG, Steckborn/Schweiz (Präsident des
Verwaltungsrats)
- Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
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