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DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: -2-

DJ DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik 
   Aktiengesellschaft 
 
   Geislingen an der Steige 
 
   ISIN DE0007803009 und DE0007803033 
   WKN 780300 und 780303 
 
 
   Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am 22. Mai 2013 um 10.30 Uhr (MESZ) 
 
   im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, 
   Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart 
   stattfindenden 130. Ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit 
           Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
           daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.wmf-group.com/hauptversammlung zugänglich und 
           liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der 
           Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen 
           Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird jedem 
           Aktionär kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden die 
           Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von 
           EUR 14.000.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von                   EUR             1,00 
 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt    EUR    13.955.468,00 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines      EUR       44.532,00. 
   Betrages von 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß 
           § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
           Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten 
           Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien 
           erworben oder eigene Aktien veräußert werden. In diesem Fall 
           wird in der Hauptversammlung ein entsprechend geänderter 
           Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur 
           Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 
           1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
           entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung 
           Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 endet 
           gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 2 der 
           Satzung der Gesellschaft die Amtszeit der beiden mit Beschluss 
           der Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Prof. Stefan Feuerstein 
           und Dr. Bertram Kandziora. Ebenso endet die Amtszeit der mit 
           Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 9. Oktober 2012 bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieder Johannes P. Huth, Peer Heinz Alfred 
           Knauer, Christian Ollig und Frau Silke Christina Scheiber. Aus 
           diesem Grund ist eine Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder 
           der Anteilseigner erforderlich. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden bereits am 
           23. April 2013 durch die Arbeitnehmer nach den Bestimmungen 
           des Mitbestimmungsgesetzes und der entsprechenden 
           Wahlverordnung mit Wirkung ab Beendigung der Ordentlichen 
           Hauptversammlung 2013 gewählt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und § 7 Abs. 1 
           Satz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und 
           sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
           Bei der Wahl der Anteilseignervertreter ist die 
           Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung am 22. Mai 2013 zu Aufsichtsratsmitgliedern 
           der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
           wählen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Bestellung 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in 
           dem ihre Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
 
       a)    Johannes P. Huth, Partner bei der KKR Management 
             LLC und Vorsitzender des Exekutivausschusses der Kohlberg 
             Kravis Roberts & Co. Partners LLP., London/Großbritannien 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Vorsitzender des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - KKR & Co. Limited, London/Großbritannien (Direktor) 
 
 
          - NXP BV, AG Eindhoven/Niederlande (stv. Vorsitzender 
          des Aufsichtsrats) 
 
 
          - ProSieben Sat 1 Media AG, Unterföhring (stv. 
          Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
          - Wild Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des 
          Verwaltungsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 
             Die KKR Management LLC, bei der Herr Huth Partner ist, gilt 
             als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der 
             Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners 
             LLP, bei der Herr Huth Vorsitzender des Exekutivausschusses 
             ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis 
             Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR European Fund III, 
             Limited Partnership berät. Die KKR European Fund III, 
             Limited Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft 
             beteiligter Aktionär der Gesellschaft. 
 
 
 
       b)    Prof. Stefan Feuerstein, Vizepräsident des 
             Verwaltungsrats der Unimo Real Estate Management AG, Zug 
             (Schweiz) 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - Electronic Partner SE, Düsseldorf (Mitglied des 
          Verwaltungsrats) 
 
 
          - NORDWEST HANDEL AG, Hagen (Vorsitzender des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - Zur Rose AG, Steckborn/Schweiz (Präsident des 
          Verwaltungsrats) 
 
 
          - Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe 
          (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

Herr Prof. Feuerstein steht in keiner persönlichen oder 
             geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, den Organen der 
             Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
             beteiligten Aktionär. 
 
 
 
       c)    Dr. Bertram Kandziora, Vorstandsvorsitzender der 
             Stihl AG, Winnenden 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - Andreas Stihl Kereskedelmi Kft., Biatorbágy/Ungarn 
          (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
          - Andreas Stihl Power Tools (Qingdao) Co. Ltd., 
          Qingdao/China (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
 
 
          - OOO Andreas Stihl Marketing, St. 
          Petersburg/Russland (Mitglied im Direktorenrat) 
 
 
          - Taicang Andreas Stihl Powertools Co. Ltd., Taicang 
          City/China (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
          - Zama Corporation Ltd., Hongkong (Vorsitzender des 
          Verwaltungsrats) 
 
 
          - Zama Japan Co. Ltd., Hachimantai-shi/Japan 
          (Direktor) 
 
 
          - Guang Dong Zama Precision Industry Co. Ltd., Shen 
          Zhen/China (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 
             Herr Dr. Kandziora steht in keiner persönlichen 
             oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, den Organen 
             der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
             beteiligten Aktionär. 
 
 
 
       d)    Peer Heinz Alfred Knauer, Diplom-Kaufmann und 
             selbständiger Unternehmer, Düsseldorf 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - Versatel GmbH, Berlin (stv. Vorsitzender des 
          Beirats) 
 
 
          - Novotergum AG, Mühlheim an der Ruhr (stv. 
          Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 
             Herr Knauer ist Geschäftsführer und 
             Mitgesellschafter von Zwischenholding-Gesellschaften, die 
             unmittelbar bzw. mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an 
             einem von der KKR European Fund III, Limited Partnership 
             kontrollierten Unternehmen halten. Die KKR European Fund 
             III, Limited Partnership gilt als wesentlich an der 
             Gesellschaft beteiligter Aktionär der Gesellschaft. 
 
 
 
       e)    Christian Ollig, Partner bei der Kohlberg Kravis 
             Roberts & Co. Partners LLP, London/Großbritannien 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - WILD Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des 
          Beirats) 
 
 
          - U.N.Ro-Ro isletmeleri A.S., Istanbul/Türkei 
          (Mitglied des Verwaltungsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 
             Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners LLP, bei der Herr 
             Ollig Partner ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft 
             Kohlberg Kravis Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR 
             European Fund III, Limited Partnership berät. Die KKR 
             European Fund III, Limited Partnership gilt als wesentlich 
             an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der Gesellschaft. 
 
 
 
       f)    Silke Christina Scheiber, Partnerin bei KKR 
             Management LLC und bei der Kohlberg Kravis Roberts & Co. 
             Partners LLP, London/Großbritannien 
 
 
             Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
 
          - KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Mitglied des 
          Aufsichtsrats) 
 
 
          - S.I.F. SOCIETE D'INVESTISSEMENT FAMILIALE, Limited, 
          Nanterre/Frankreich (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
          - Jungbunzlauer Holding AG, Basel/Schweiz (Mitglied 
          des Verwaltungsrats) 
 
 
             Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher 
             Corporate Governance Kodex: 
 
 
             Die KKR Management LLC, bei der Frau Scheiber Partnerin ist, 
             gilt als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär 
             der Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners 
             LLP, bei der Frau Scheiber Partnerin ist, berät ihre 
             indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. 
             L. P., die wiederum die KKR European Fund III, Limited 
             Partnership berät. Die KKR European Fund III, Limited 
             Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft 
             beteiligter Aktionär der Gesellschaft. 
 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. Im Falle seiner Wahl in den 
           Aufsichtsrat soll Herr Johannes P. Huth als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
     7.    Beschluss über die Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2 
           der Satzung (Firma) 
 
 
           Die vollständige Firma der Gesellschaft lautet bisher 'WMF 
           Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft'. In der 
           Öffentlichkeit wird für die Gesellschaft aber fast 
           ausschließlich die Bezeichnung 'WMF AG' oder schlicht die 
           Marke 'WMF' verwendet. Aus diesem Grund und im Hinblick auf 
           die weitere Internationalisierung der Geschäftstätigkeit soll 
           die Firma der Gesellschaft vereinfacht werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 1 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
           gefasst: 
 
 
          'Sie führt die Firma: WMF AG.' 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Änderung von § 6 Abs. 2 
           und 3 der Satzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) 
 
 
           Nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Satzung oder der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft zu bestimmen, dass bestimmte 
           Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen 
           werden dürfen. Aus Gründen der Flexibilität und 
           Praktikabilität ist die Bestimmung zustimmungspflichtiger 
           Geschäfte durch den Aufsichtsrat vorteilhafter als eine 
           Regelung in der Satzung. Aus diesem Grund sollen die 
           entsprechenden Bestimmungen in § 6 Abs. 2 und 3 der Satzung 
           angepasst und die zustimmungspflichtigen Geschäfte zukünftig 
           vom Aufsichtsrat bestimmt werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    § 6 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Aufsichtsrat hat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von 
             Geschäften, insbesondere 
 
 
         (I)   solche, die die Vermögens-, Finanz- oder 
               Ertragslage der Gesellschaft oder Risikoexposition der 
               Gesellschaft grundlegend verändern, und 
 
 
         (II)  Gründung, Erwerb, Veräußerung oder Auflösung 
               von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen ab einer 
               vom Aufsichtsrat festzulegenden Grenze 
 
 
 
             seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat kann 
             widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von 
             Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne 
             Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus 
             erteilen.' 
 
 
       b)    Der bisherige § 6 Abs. 3 der Satzung entfällt 
             vollständig. 
 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der 
           Satzung (Bekanntmachungen) 
 
 
   Gemäß § 4 der Satzung erfolgen die Bekanntmachungen der Gesellschaft 
   durch den elektronischen Bundesanzeiger. Am 1. April 2012 wurde der 
   'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' umbenannt. Die 
   Satzung der Gesellschaft soll daher entsprechend angepasst werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 4 der Satzung (Bekanntmachungen) wird geändert und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.' 
 
   *** 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts: 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und 
   Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.