DJ DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.04.2013 / 15:12
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WMF Württembergische Metallwarenfabrik
Aktiengesellschaft
Geislingen an der Steige
ISIN DE0007803009 und DE0007803033
WKN 780300 und 780303
Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am 22. Mai 2013 um 10.30 Uhr (MESZ)
im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal,
Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart
stattfindenden 130. Ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit
Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wmf-group.com/hauptversammlung zugänglich und
liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen
Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von
EUR 14.000.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 13.955.468,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 44.532,00.
Betrages von
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß
§ 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien
erworben oder eigene Aktien veräußert werden. In diesem Fall
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend geänderter
Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR
1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung
Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 endet
gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 2 der
Satzung der Gesellschaft die Amtszeit der beiden mit Beschluss
der Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Prof. Stefan Feuerstein
und Dr. Bertram Kandziora. Ebenso endet die Amtszeit der mit
Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 9. Oktober 2012 bestellten
Aufsichtsratsmitglieder Johannes P. Huth, Peer Heinz Alfred
Knauer, Christian Ollig und Frau Silke Christina Scheiber. Aus
diesem Grund ist eine Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder
der Anteilseigner erforderlich.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden bereits am
23. April 2013 durch die Arbeitnehmer nach den Bestimmungen
des Mitbestimmungsgesetzes und der entsprechenden
Wahlverordnung mit Wirkung ab Beendigung der Ordentlichen
Hauptversammlung 2013 gewählt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und § 7 Abs. 1
Satz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und
sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Bei der Wahl der Anteilseignervertreter ist die
Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a)
bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 22. Mai 2013 zu Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Bestellung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in
dem ihre Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
a) Johannes P. Huth, Partner bei der KKR Management
LLC und Vorsitzender des Exekutivausschusses der Kohlberg
Kravis Roberts & Co. Partners LLP., London/Großbritannien
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- KKR & Co. Limited, London/Großbritannien (Direktor)
- NXP BV, AG Eindhoven/Niederlande (stv. Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
- ProSieben Sat 1 Media AG, Unterföhring (stv.
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Wild Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
Die KKR Management LLC, bei der Herr Huth Partner ist, gilt
als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der
Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners
LLP, bei der Herr Huth Vorsitzender des Exekutivausschusses
ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis
Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR European Fund III,
Limited Partnership berät. Die KKR European Fund III,
Limited Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft
beteiligter Aktionär der Gesellschaft.
b) Prof. Stefan Feuerstein, Vizepräsident des
Verwaltungsrats der Unimo Real Estate Management AG, Zug
(Schweiz)
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- Electronic Partner SE, Düsseldorf (Mitglied des
Verwaltungsrats)
- NORDWEST HANDEL AG, Hagen (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Zur Rose AG, Steckborn/Schweiz (Präsident des
Verwaltungsrats)
- Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
DJ DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: -2-
Herr Prof. Feuerstein steht in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
c) Dr. Bertram Kandziora, Vorstandsvorsitzender der
Stihl AG, Winnenden
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- Andreas Stihl Kereskedelmi Kft., Biatorbágy/Ungarn
(Mitglied des Aufsichtsrats)
- Andreas Stihl Power Tools (Qingdao) Co. Ltd.,
Qingdao/China (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
- OOO Andreas Stihl Marketing, St.
Petersburg/Russland (Mitglied im Direktorenrat)
- Taicang Andreas Stihl Powertools Co. Ltd., Taicang
City/China (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Zama Corporation Ltd., Hongkong (Vorsitzender des
Verwaltungsrats)
- Zama Japan Co. Ltd., Hachimantai-shi/Japan
(Direktor)
- Guang Dong Zama Precision Industry Co. Ltd., Shen
Zhen/China (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
Herr Dr. Kandziora steht in keiner persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, den Organen
der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
d) Peer Heinz Alfred Knauer, Diplom-Kaufmann und
selbständiger Unternehmer, Düsseldorf
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- Versatel GmbH, Berlin (stv. Vorsitzender des
Beirats)
- Novotergum AG, Mühlheim an der Ruhr (stv.
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
Herr Knauer ist Geschäftsführer und
Mitgesellschafter von Zwischenholding-Gesellschaften, die
unmittelbar bzw. mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an
einem von der KKR European Fund III, Limited Partnership
kontrollierten Unternehmen halten. Die KKR European Fund
III, Limited Partnership gilt als wesentlich an der
Gesellschaft beteiligter Aktionär der Gesellschaft.
e) Christian Ollig, Partner bei der Kohlberg Kravis
Roberts & Co. Partners LLP, London/Großbritannien
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- WILD Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des
Beirats)
- U.N.Ro-Ro isletmeleri A.S., Istanbul/Türkei
(Mitglied des Verwaltungsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners LLP, bei der Herr
Ollig Partner ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft
Kohlberg Kravis Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR
European Fund III, Limited Partnership berät. Die KKR
European Fund III, Limited Partnership gilt als wesentlich
an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der Gesellschaft.
f) Silke Christina Scheiber, Partnerin bei KKR
Management LLC und bei der Kohlberg Kravis Roberts & Co.
Partners LLP, London/Großbritannien
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
- KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- S.I.F. SOCIETE D'INVESTISSEMENT FAMILIALE, Limited,
Nanterre/Frankreich (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Jungbunzlauer Holding AG, Basel/Schweiz (Mitglied
des Verwaltungsrats)
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:
Die KKR Management LLC, bei der Frau Scheiber Partnerin ist,
gilt als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär
der Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners
LLP, bei der Frau Scheiber Partnerin ist, berät ihre
indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co.
L. P., die wiederum die KKR European Fund III, Limited
Partnership berät. Die KKR European Fund III, Limited
Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft
beteiligter Aktionär der Gesellschaft.
Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen. Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Johannes P. Huth als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
7. Beschluss über die Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2
der Satzung (Firma)
Die vollständige Firma der Gesellschaft lautet bisher 'WMF
Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft'. In der
Öffentlichkeit wird für die Gesellschaft aber fast
ausschließlich die Bezeichnung 'WMF AG' oder schlicht die
Marke 'WMF' verwendet. Aus diesem Grund und im Hinblick auf
die weitere Internationalisierung der Geschäftstätigkeit soll
die Firma der Gesellschaft vereinfacht werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
'Sie führt die Firma: WMF AG.'
8. Beschlussfassung über die Änderung von § 6 Abs. 2
und 3 der Satzung (zustimmungspflichtige Geschäfte)
Nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Satzung oder der
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu bestimmen, dass bestimmte
Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen
werden dürfen. Aus Gründen der Flexibilität und
Praktikabilität ist die Bestimmung zustimmungspflichtiger
Geschäfte durch den Aufsichtsrat vorteilhafter als eine
Regelung in der Satzung. Aus diesem Grund sollen die
entsprechenden Bestimmungen in § 6 Abs. 2 und 3 der Satzung
angepasst und die zustimmungspflichtigen Geschäfte zukünftig
vom Aufsichtsrat bestimmt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) § 6 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat hat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von
Geschäften, insbesondere
(I) solche, die die Vermögens-, Finanz- oder
Ertragslage der Gesellschaft oder Risikoexposition der
Gesellschaft grundlegend verändern, und
(II) Gründung, Erwerb, Veräußerung oder Auflösung
von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen ab einer
vom Aufsichtsrat festzulegenden Grenze
seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat kann
widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von
Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne
Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus
erteilen.'
b) Der bisherige § 6 Abs. 3 der Satzung entfällt
vollständig.
9. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der
Satzung (Bekanntmachungen)
Gemäß § 4 der Satzung erfolgen die Bekanntmachungen der Gesellschaft
durch den elektronischen Bundesanzeiger. Am 1. April 2012 wurde der
'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' umbenannt. Die
Satzung der Gesellschaft soll daher entsprechend angepasst werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 4 der Satzung (Bekanntmachungen) wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.'
***
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und
Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
Adresse der Anmeldestelle in deutscher oder englischer Sprache anmelden: WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft c/o Deutsche Bank AG Securities Productions General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045 E-Mail: WP.HV@xchanging.com Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit auf den 01. Mai 2013, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens 15. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ) unter obiger Adresse zugegangen sein. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank vorgenommen. Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und (im Falle der Stammaktionäre:) des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, können - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, auszuüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von den bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine eigene Vollmacht in Textform ausstellen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 E-Mail: finanzen@wmf.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird - ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten (mit Weisungen) für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaften müssen - sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung unter Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden - bei der Gesellschaft bis spätestens 21. Mai 2013, 12.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehend genannten Adresse eingehen: WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 E-Mail: finanzen@wmf.de Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf der Eintrittskarte mit Vollmachtsformular. Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, das entspricht 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 21. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse: WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige Wird das Verlangen in einer die Schriftform ersetzenden elektronischen Form (§§ 126a, 126 Abs. 3 BGB) übermittelt, hat der Aktionär dem Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@wmf.de Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens seit dem 22. Februar 2013, 0.00 Uhr (MEZ), Inhaber der Aktien sind (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG). Bei der Berechnung der Vorbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.wmf-group.com/hauptversammlung bekannt
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April 11, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
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