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DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH, Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: elexis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2013 in Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG 
Automation GmbH, Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
12.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   elexis AG 
 
   Wenden 
 
   WKN: 508 500 
   ISIN: DE 000 508 500 5 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der elexis AG ein. 
 
   Sie findet statt 
 
   am Freitag, den 24. Mai 2013, um 14:30 Uhr (Einlass ab 13:30 Uhr) 
 
   im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH, 
   Industriestraße 1, 57482 Wenden (bei Olpe). 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die elexis AG und den elexis-Konzern 
           beinhaltend den erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.elexis.de/Investor Relation eingesehen werden. Abschriften 
           dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen 
           kostenlos erteilt. Ferner werden sie in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat am 21.03.2013 den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat, womit der 
           Jahresabschluss festgestellt wurde. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der elexis AG für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.380.000,00 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2012             EUR 
   von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie          1.380.000,00 
 
 
           Die Dividende soll am 27. Mai 2013 ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden 
           Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das am 31. 
           Dezember 2013 endende Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 23.552.000 und ist in 9.200.000 auf 
   den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt 
   in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte 9.200.000 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist die Gesellschaft weder im Besitz von eigenen 
   Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft andere Umstände 
   des Ruhens von Stimmrechten bekannt. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum Ablauf des 17. Mai 
   2013 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 
   126b BGB) bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben: 
 
        elexis AG 
 
        c/o Computershare Operations Center 
 
        80249 München 
 
        Telefax:    + 49(0)89-309037 4675 
 
        E-Mail:     anmeldestelle@computershare.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform 
   (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
   Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, das ist der 
   03. Mai 2013 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag'), beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und Übersendung des 
   Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   durch das depotführende Institut vorgenommen. Im Gegensatz zur 
   Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht 
   Teilnahmevoraussetzung, sondern sie dient lediglich der Vereinfachung 
   des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
   Hauptversammlung. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den vorstehenden Nachweis über seine Berechtigung erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Hinzuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für 
   die Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keinerlei Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. 
   durch das depotführende Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, es werden ein 
   Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen 
   oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die 
   Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß 
   gelten, bevollmächtigt. 
 
   Aktionäre können die Formulare zur Vollmachtserteilung verwenden, die 
   jeder Eintrittskarte beigefügt sind. 
 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder (1) durch Vorweisen der 
   Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder 
   durch Übermittlung per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender 
   Adresse 
 
        elexis AG 
 
        c/o Computershare Operations Center 
 
        80249 München 
 
        Telefax:    + 49(0)89-309037 4675 
 
        E-Mail:     elexis-hv2013@computershare.de 
 
   oder (2) gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird die 
   Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es 
   gegenüber der Gesellschaft - so weit sich nicht aus § 135 AktG etwas 
   anderes ergibt - eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die 
   vorstehend genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges 
   der elektronischen Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen 
   oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der -2-

Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß 
   gelten, bevollmächtigt, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   insbesondere ist die Vollmacht so zu erteilen, dass die 
   Vollmachtserklärung nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
   Erklärungen enthält. In diesen Fällen gilt für die 
   Vollmachtserteilung, ihren Widerruf sowie den Nachweis der 
   Bevollmächtigung das Textformerfordernis des § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG 
   nicht; vielmehr genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen 
   oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die 
   Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß 
   gelten, bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, etwaige 
   Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Ein 
   Verstoß gegen die vorstehend dargestellten und bestimmte weitere in § 
   135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung 
   beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der 
   Stimmabgabe nicht. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesen in der 
   Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in 
   jedem Falle ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten 
   Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine 
   oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung 
   befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. 
 
   Vollmachten und Weisungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilter 
   Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können per Post, Telefax oder 
   E-Mail übermittelt werden, wobei sie bis zum Ablauf des 22. Mai 2013 
   (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der Adresse 
 
        elexis AG 
 
        c/o Computershare Operations Center 
 
        80249 München 
 
        Telefax:    + 49(0)89-309037 4675 
 
        E-Mail:     elexis-hv2013@computershare.de 
 
   eingegangen sein müssen. 
 
   Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre das 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellte Vollmachts- 
   und Weisungsformular nutzen. 
 
   Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen sind 
   ebenfalls in Textform an die genannte Adresse zu senden. Am Tag der 
   Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters 
   der Gesellschaft oder eine Weisung an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft bzw. ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht oder 
   einer Weisung in Textform bei der Einlasskontrolle erteilt werden. 
 
   Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft 
   können die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, 
   erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge 
   oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte 
   Anträge teilnehmen und auch keine Weisungen dazu erteilen. Der 
   Stimmrechtsvertreter kann auch nicht zur Ausübung des Rede- und 
   Fragerechts sowie des Antragsrechts der Aktionäre bevollmächtigt 
   werden. 
 
   Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch 
   Bevollmächtigte, einschließlich durch die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen möchten, müssen sich 
   unter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme nach den oben unter der 
   Rubrik 'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannten Bestimmungen 
   anmelden. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen einen Vorschlag 
   des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   von Abschlussprüfern der Gesellschaft übersenden. Gegenanträge müssen 
   - im Gegensatz zu Wahlvorschlägen - begründet werden. Solche 
   Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich 
   zu richten an: 
 
        elexis AG 
 
        Vorstand 
 
        Industriestraße 1 
 
        57482 Wenden 
 
        Telefax:    + 49(0)2762-612 135 
 
        E-Mail:     info@elexis.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung werden 
   unverzüglich nach Eingang im Internet unter www.elexis.de, dort unter 
   der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht, 
   sofern der Gesellschaft diese Anträge und Wahlvorschläge mindestens 14 
   Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 09. Mai 2013 
   (24:00 Uhr), an die zuvor genannte Adresse übersandt worden sind. 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies 
   entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
   Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 23. April 
   2013 (24:00 Uhr) zugehen. Entsprechende Verlangen sind zu richten an: 
 
        elexis AG 
 
        Vorstand 
 
        Industriestraße 1 
 
        57482 Wenden 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Eingang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' bekanntgemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Die Antragsteller haben zusätzlich nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag des Ergänzungsverlangens Inhaber 
   der erforderlichen Mindestaktienzahl sind und diese Aktien bis zur 
   Entscheidung über ihr Verlangen halten. Für den Nachweis reicht eine 
   entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist 
   (§ 131 Abs. 1 AktG). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung kann der Vorsitzende der 
   Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen beschränken. Zudem ist der Vorstand berechtigt, in 
   bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen, die Auskunft zu 
   verweigern. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Den Aktionären werden die in § 124a AktG genannten Informationen und 
   Unterlagen im Internet unter www.elexis.de, dort unter der Rubrik 
   'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   selben Internetadresse bekanntgegeben. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung'. 
 
   Wenden, im April 2013 
 
   elexis AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    elexis AG 
                Industriestr. 1 
                57482 Wenden 
                Deutschland 
E-Mail:         info@elexis.de 
Internet:       https://www.elexis.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206979 12.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.