DGAP-HV: VBH Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VBH Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.04.2013 / 15:08 =-------------------------------------------------------------------- VBH Holding Aktiengesellschaft Korntal-Münchingen ISIN: DE0007600702 - WKN 760070 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden ein zur 24. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 22. Mai 2013, 10.00 Uhr im Haus der Wirtschaft König-Karl-Halle Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart A.) TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, der Lageberichte der VBH Holding AG und des Konzerns sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB Die vorgenannten Unterlagen können seit dem 28. März 2013 im Internet unter www.vbh-holding.com (Bereich Investor Relations) und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Siemensstraße 38, 70825 Korntal-Münchingen, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Herren Andreas Schill und Stefan M. Heck haben ihr jeweiliges Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum 26. bzw. 30. September 2012 niedergelegt mit der Folge, dass dem Aufsichtsrat nicht die durch Satzung festgesetzte Zahl von Mitgliedern angehörte. Das zuständige Amtsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 19. September 2012 die Herren Gerhard Walter Sommerer und Stefan Huber gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeit sämtlicher von den Aktionären gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung, so dass ohnehin eine vollständige Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (vormals: Betriebsverfassungsgesetz 1952) aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herrn Stefan Huber, CEO und Partner, Helbling Business Advisors GmbH, Düsseldorf, und Helbling Business Advisors AG, Zürich (Schweiz), Baar, Schweiz Herr Huber ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte: - CEDES Holding AG, Mitglied des Verwaltungsrats, Landquart (Schweiz) - ESPROS Holding AG, Mitglied des Verwaltungsrats, Sargans (Schweiz) Herr Huber leitet hauptberuflich eine international tätige Beratungsgesellschaft mit Niederlassung in der Schweiz und Deutschland. Es besteht die Möglichkeit, dass diese mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern der VBH-Gruppe in geschäftlichen Beziehungen steht. Das von Herrn Huber geleitete Beratungsunternehmen war in der Vergangenheit und aktuell für andere Gesellschaften eines wesentlich an der VBH Holding AG beteiligten Aktionärs tätig. Im Übrigen steht Herr Huber nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem solchen verbundenen Unternehmen und übt keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der VBH Holding AG aus. b) Herrn Prof. Rainer Kirchdörfer, Rechtsanwalt, Korntal-Münchingen Herr Prof. Kirchdörfer ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bauerfeind AG, Zeulenroda - Mitglied des Aufsichtsrats der Berner SE, Künzelsau - Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Conrad Electronics SE, Hirschau - Mitglied des Aufsichtsrats der Cronbank AG, Dreieich - Vorsitzender des Aufsichtsrats der MHK Group AG, Dreieich Herr Prof. Kirchdörfer steht in geschäftlicher Beziehung zur Sozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, die die VBH Holding AG laufend insbesondere in aktienrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen berät. Er ist dort Sozius und übt die Funktion als Rechtsanwalt aus. Im Übrigen steht Herr Prof. Kirchdörfer nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem solchen verbundenen Unternehmen und übt keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der VBH Holding AG aus. Es ist beabsichtigt, dass Herr Prof. Rainer Kirchdörfer im Falle seiner Wahl weiterhin die Funktion des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der VBH Holding AG ausübt. c) Herrn Thorsten W. Albrecht, Rechtsanwalt, Hamburg Herr Albrecht ist Mitglied des folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates: - Aufsichtsratsvorsitzender der ALBIS PLASTIC GmbH, Hamburg Herr Albrecht berät im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit die LISOMA Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Hamburg, einen wesentlich an der VBH Holding AG beteiligten Aktionär, insbesondere in gesellschaftsrechtlichen Fragen. Im Übrigen steht Herr Albrecht nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem solchen verbundenen Unternehmen und übt keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der VBH Holding AG aus. d) Herrn Gerhard Walter Sommerer, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Unternehmensberater, Wildberg Herr Sommerer hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Herr Sommerer steht nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem solchen verbundenen Unternehmen. Er übt keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der VBH Holding AG aus. 5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderungen § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthält ein Genehmigtes Kapital. Demnach ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates dazu ermächtigt, das Grundkapital um bis zu EUR 20.000.000,- durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen. Dieses Genehmigte Kapital läuft in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum voraussichtlichen Termin der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, nämlich am 9. Juni 2014, aus und soll durch ein neues Genehmigtes Kapital ersetzt und die Satzung entsprechend angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, das Grundkapital um bis zu EUR 20.000.000,- durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (genehmigtes Kapital) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des gemäß Buchstabe b) zu beschließenden neuen genehmigten Kapitals aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 21. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 20.000.000,- durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle
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April 12, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
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