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DGAP-HV: VBH Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VBH Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
VBH Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   VBH Holding Aktiengesellschaft 
 
   Korntal-Münchingen 
 
   ISIN: DE0007600702 - WKN 760070 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden ein zur 24. ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, dem 22. Mai 2013, 10.00 Uhr 
   im Haus der Wirtschaft 
   König-Karl-Halle 
   Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart 
 
   A.) TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, der Lageberichte der 
   VBH Holding AG und des Konzerns sowie des Berichtes des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternden Berichte des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
   Abs. 4 HGB 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können seit dem 28. März 2013 im Internet 
   unter www.vbh-holding.com (Bereich Investor Relations) und in den 
   Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Siemensstraße 38, 70825 
   Korntal-Münchingen, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die 
   vorgenannten Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus. 
 
   2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Herren Andreas Schill und Stefan M. Heck haben ihr jeweiliges Amt 
   als Mitglied des Aufsichtsrats zum 26. bzw. 30. September 2012 
   niedergelegt mit der Folge, dass dem Aufsichtsrat nicht die durch 
   Satzung festgesetzte Zahl von Mitgliedern angehörte. Das zuständige 
   Amtsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 19. September 2012 die 
   Herren Gerhard Walter Sommerer und Stefan Huber gemäß § 104 Abs. 2 
   Satz 1 und 2 AktG mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats bestellt. 
   Die Amtszeit sämtlicher von den Aktionären gewählten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit Ablauf der heutigen ordentlichen 
   Hauptversammlung, so dass ohnehin eine vollständige Neuwahl ansteht. 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (vormals: 
   Betriebsverfassungsgesetz 1952) aus sechs Mitgliedern zusammen, von 
   denen vier von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die 
   Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Aktionäre an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der Aktionäre für die 
   Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herrn Stefan Huber, CEO und Partner, Helbling Business Advisors 
   GmbH, Düsseldorf, und Helbling Business Advisors AG, Zürich (Schweiz), 
   Baar, Schweiz 
 
   Herr Huber ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender 
   Aufsichtsräte: 
 
   - CEDES Holding AG, Mitglied des Verwaltungsrats, Landquart (Schweiz) 
 
   - ESPROS Holding AG, Mitglied des Verwaltungsrats, Sargans (Schweiz) 
 
   Herr Huber leitet hauptberuflich eine international tätige 
   Beratungsgesellschaft mit Niederlassung in der Schweiz und 
   Deutschland. Es besteht die Möglichkeit, dass diese mit Kunden, 
   Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern der VBH-Gruppe in 
   geschäftlichen Beziehungen steht. Das von Herrn Huber geleitete 
   Beratungsunternehmen war in der Vergangenheit und aktuell für andere 
   Gesellschaften eines wesentlich an der VBH Holding AG beteiligten 
   Aktionärs tätig. Im Übrigen steht Herr Huber nicht in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren 
   Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem solchen 
   verbundenen Unternehmen und übt keine Organfunktionen oder 
   Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der VBH Holding AG 
   aus. 
 
   b) Herrn Prof. Rainer Kirchdörfer, Rechtsanwalt, Korntal-Münchingen 
   Herr Prof. Kirchdörfer ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender 
   Aufsichtsräte: 
 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bauerfeind AG, Zeulenroda 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Berner SE, Künzelsau 
 
   - Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Conrad 
   Electronics SE, Hirschau 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Cronbank AG, Dreieich 
 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der MHK Group AG, Dreieich 
 
   Herr Prof. Kirchdörfer steht in geschäftlicher Beziehung zur Sozietät 
   Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, die die VBH Holding AG laufend 
   insbesondere in aktienrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen 
   berät. Er ist dort Sozius und übt die Funktion als Rechtsanwalt aus. 
   Im Übrigen steht Herr Prof. Kirchdörfer nicht in einer persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, 
   einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär oder einem 
   kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem solchen verbundenen 
   Unternehmen und übt keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei 
   wesentlichen Wettbewerbern der VBH Holding AG aus. Es ist 
   beabsichtigt, dass Herr Prof. Rainer Kirchdörfer im Falle seiner Wahl 
   weiterhin die Funktion des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der VBH 
   Holding AG ausübt. 
 
   c) Herrn Thorsten W. Albrecht, Rechtsanwalt, Hamburg 
 
   Herr Albrecht ist Mitglied des folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrates: 
 
   - Aufsichtsratsvorsitzender der ALBIS PLASTIC GmbH, Hamburg 
 
   Herr Albrecht berät im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit die LISOMA 
   Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Hamburg, einen wesentlich an der VBH 
   Holding AG beteiligten Aktionär, insbesondere in 
   gesellschaftsrechtlichen Fragen. Im Übrigen steht Herr Albrecht nicht 
   in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der 
   Gesellschaft, deren Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem 
   mit einem solchen verbundenen Unternehmen und übt keine 
   Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern 
   der VBH Holding AG aus. 
 
   d) Herrn Gerhard Walter Sommerer, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, 
   Unternehmensberater, Wildberg 
 
   Herr Sommerer hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten. 
 
   Herr Sommerer steht nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär oder einem kontrollierenden Aktionär 
   oder einem mit einem solchen verbundenen Unternehmen. Er übt keine 
   Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern 
   der VBH Holding AG aus. 
 
   5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten 
   Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter 
   Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie 
   entsprechende Satzungsänderungen 
 
   § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthält ein Genehmigtes 
   Kapital. Demnach ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates 
   dazu ermächtigt, das Grundkapital um bis zu EUR 20.000.000,- durch 
   Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien 
   ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen. Dieses Genehmigte Kapital 
   läuft in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum voraussichtlichen Termin 
   der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, nämlich am 9. Juni 2014, 
   aus und soll durch ein neues Genehmigtes Kapital ersetzt und die 
   Satzung entsprechend angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft, das Grundkapital um bis zu EUR 20.000.000,- durch 
   Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien 
   ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (genehmigtes Kapital) wird mit 
   Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des gemäß Buchstabe b) zu 
   beschließenden neuen genehmigten Kapitals aufgehoben. 
 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 21. Mai 2018 mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft 
   einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 20.000.000,- durch 
   Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien 
   ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die 
   Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen- und/oder Sacheinlagen 
   erfolgen. 
 
   Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates 
   das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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