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DGAP-HV: itelligence AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: itelligence AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: itelligence AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
itelligence AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2013 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
12.04.2013 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   itelligence AG 
 
   Bielefeld 
 
   Wertpapierkennnummer 730040 
   ISIN DE 0007300402 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 10:00 Uhr (Einlass 
   ab 9:00 Uhr), in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Königsbreede 
   1/3, 33605 Bielefeld ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012 und des Lageberichts der itelligence AG 
           sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 
           und des Konzernlageberichts, der in den Lageberichten 
           enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
           über das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in 
   den Geschäftsräumen der itelligence AG, Königsbreede 1, 33605 
   Bielefeld, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird zudem 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser 
   Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch von der Einberufung an 
   im Internet unter www.itelligence.de/hauptversammlung.php zur Einsicht 
   und zum kostenlosen Download bereitgestellt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. 
 
     TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 
   2012 in Höhe von EUR 9.944.997,04 wird wie folgt verwendet: 
 
     -     Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 
           je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 1.800.890,28 
 
 
     -     und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 
           8.144.106,76 
 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag 
   in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem am Tag der 
   Feststellung des Jahresabschlusses (am 14. März 2013) 
   dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 30.014.838,00, 
   eingeteilt in 30.014.838 Stückaktien. Sofern die itelligence AG im 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird 
   ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
   Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 24. Mai 2013. 
 
     TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer der 
   itelligence AG und des itelligence-Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 
   zu wählen. 
 
     TOP 6 Aufsichtsratswahlen 
 
 
   Der Aufsichtsrat der itelligence AG besteht nach § 95 AktG in 
   Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs 
   Mitgliedern. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Gesetzes über die 
   Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 
   (Drittelbeteiligungsgesetz) aus vier von der Hauptversammlung und aus 
   zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Die Anteilseignervertreter, Herr Dr. Lutz Mellinger, Herr Friedrich 
   Fleischmann, Herr Kazuhiro Nishihata und Herr Akiyoshi Nishijima, sind 
   mit Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 16. Oktober 2012 gemäß § 
   104 AktG erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. 
   Nachdem Herr Dr. Lutz Mellinger am 26. Oktober 2012 sein Amt mit 
   Wirkung zum 31. Dezember 2012 niedergelegt hatte, wurde Herr Prof. 
   Heiner Schumacher mit Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 17. 
   Dezember 2012 gemäß § 104 AktG als sein Nachfolger zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Gemäß den Bestellungsbeschlüssen des 
   Amtsgerichts Bielefeld endet die Mitgliedschaft der vorgenannten 
   Personen mit Ablauf dieser Hauptversammlung, spätestens aber am 30. 
   Juni 2013. Die vorgenannten Personen sollen daher nunmehr von der 
   Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
     *     Friedrich Fleischmann, Grünwald, Senior Managing 
           Director Central Europe, Adobe Systems GmbH im Ruhestand 
 
 
     *     Kazuhiro Nishihata, Tokio, Japan, Executive Vice 
           President, Managing Director Global Business, NTT DATA 
           Corporation, Tokio, Japan 
 
 
     *     Akiyoshi Nishijima, Kanagawa, Japan, Deputy Head of 
           Fourth Enterprise Sector, Head of Global Business Integration 
           Division Enterprise IT Services Company, NTT DATA Corporation, 
           Tokio, Japan 
 
 
     *     Prof. Heiner Schumacher, Solingen, selbständiger 
           Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater, Experte der 
           Unternehmensberatung KAP1 Consulting, Düsseldorf, 
           Honorarprofessor an der Universität Bielefeld im Fachbereich 
           Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Externes 
           Rechnungswesen 
 
 
   Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt mit Wirkung ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung und gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt demnach bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. 
 
   Kein zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagener Kandidat ist 
   Mitglied in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Mit 
   Ausnahme von Herrn Prof. Heiner Schumacher ist kein zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagener Kandidat Mitglied in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr 
   Prof. Heiner Schumacher ist Mitglied im Gesellschafterbeirat der SOS 
   Kinderdörfer Global Partner GmbH. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex legt der 
   Aufsichtsrat offen, dass Herr Kazuhiro Nishihata und Herr Akiyoshi 
   Nishijima in Führungspositionen für die NTT DATA Corporation, als 
   wesentlich an der itelligence AG beteiligter Aktionärin im Sinne von 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex, tätig sind. Die 
   NTT DATA Corporation ist alleinige Kommanditistin der NTT DATA EUROPE 
   GmbH & Co. KG und einzige Gesellschafterin der NTT DATA 
   Verwaltungs-GmbH, der Komplementärin der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. 
   KG. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hält rund 98,43% der Stimmrechte 
   an der itelligence AG. Herr Kazuhiro Nishihata ist zudem 
   Geschäftsführer der NTT DATA EUROPE Verwaltungs-GmbH. Darüber hinaus 
   unterhalten die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats keine nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offen zu legenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der itelligence AG oder einem 
   wesentlich an der itelligence AG beteiligten Aktionär. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   mitgeteilt: Es ist beabsichtigt, dass Herr Friedrich Fleischmann für 
   den Fall seiner Wahl weiterhin das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   ausübt. 
 
   Es ist weiterhin beabsichtigt, dass Herr Prof. Heiner Schumacher und 
   Herr Friedrich Fleischmann das Amt des unabhängigen 
   Aufsichtsratsmitglieds mit Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG 
   ausüben. 
 
     TOP 7 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der itelligence AG nach §§ 327a ff. 
           AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die 
           NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG 
 
 
   Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: itelligence AG: Bekanntmachung der -2-

im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20285, hält 
   derzeit direkt 29.544.428 Stückaktien an der itelligence AG; dies 
   entspricht einem Anteil von rund 98,43% des Grundkapitals der 
   itelligence AG. Der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG gehören folglich 
   Aktien an der itelligence AG in Höhe von mehr als 95% des 
   Grundkapitals. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist damit 
   Hauptaktionärin der itelligence AG im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG und 
   berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung über die 
   Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) 
   auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen 
   Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt (Ausschluss von 
   Minderheitsaktionären). Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre 
   erfolgt aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung und wird mit 
   Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der itelligence 
   AG wirksam. Ein entsprechendes Verlangen hat die NTT DATA EUROPE GmbH 
   & Co. KG gemäß § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der itelligence AG 
   mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 gerichtet und mit Schreiben vom 
   05. April 2013 ergänzt. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hat die Höhe 
   der angemessenen Barabfindung unter Berücksichtigung einer von der 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Unternehmensbewertung 
   auf EUR 10,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt. 
 
   Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hat dem Vorstand der itelligence AG 
   eine Gewährleistungserklärung des Kreditinstituts Bankhaus Neelmeyer 
   AG, Bremen, übermittelt, mit der die Bankhaus Neelmeyer AG die 
   Gewährleistung in Form einer Bankgarantie für die Erfüllung der 
   Verpflichtung der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG übernimmt, den 
   Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in 
   das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung in Höhe 
   von EUR 10,80 je übergegangener Aktie zu zahlen. 
 
   In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die NTT 
   DATA EUROPE GmbH & Co. KG die Voraussetzungen für die Übertragung der 
   Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der 
   von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet. 
 
   Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent 
   Valuation & Consulting Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem vom Landgericht 
   Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft 
   und bestätigt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der NTT DATA 
   EUROPE GmbH & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Die auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen 
   Aktionäre der itelligence AG mit Sitz in Bielefeld 
   (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung 
   einer von der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf 
   (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je 
   auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie auf die 
   Hauptaktionärin übertragen.' 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen 
   in den Geschäftsräumen der itelligence AG, Königsbreede 1, 33605 
   Bielefeld, zur Einsicht der Aktionäre aus: 
 
     -     Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
 
 
     -     die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der 
           itelligence AG sowie die Konzernabschlüsse und die 
           Konzernlageberichte der itelligence AG jeweils für die 
           Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012; 
 
 
     -     der von der Hauptaktionärin NTT DATA EUROPE GmbH & 
           Co. KG erstattete schriftliche Übertragungsbericht vom 05. 
           April 2013 an die Hauptversammlung der itelligence AG über die 
           Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der 
           Minderheitsaktionäre der itelligence AG auf die NTT DATA 
           EUROPE GmbH & Co. KG sowie die Angemessenheit der festgelegten 
           Barabfindung gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG; 
 
 
     -     der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG 
           erstattete Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten 
           sachverständigen Prüfers IVC Independent Valuation & 
           Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Essen, vom 11. April 2013 über die Angemessenheit der 
           Barabfindung; 
 
 
     -     das Schreiben der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG an 
           den Vorstand der itelligence AG vom 28. Dezember 2012 
           (Übertragungsverlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG) mit 
           Bescheinigungen über den Depotbestand in Aktien der 
           itelligence AG; 
 
 
     -     das Schreiben der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG an 
           den Vorstand der itelligence AG vom 05. April 2013, (ergänztes 
           Übertragungsverlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG) mit 
           Bescheinigungen über den Depotbestand in Aktien der 
           itelligence AG; 
 
 
     -     die Gewährleistungserklärung des Kreditinstituts 
           Bankhaus Neelmeyer AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 05. April 
           2013. 
 
 
   Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser 
   Unterlagen erteilt. Bestellungen bitten wir an folgende Adresse, 
   Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten: 
 
           itelligence AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Telefax: +49 (0) 89 / 889 69 06 44 
           E-Mail: itelligence@better-orange.de 
 
 
   Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung der itelligence AG 
   am 23. Mai 2013 zugänglich gemacht. 
 
   Darüber hinaus werden die Unterlagen von der Einberufung an auf der 
   Internetseite der itelligence AG 
   (www.itelligence.de/hauptversammlung.php) zur Einsicht und zum 
   kostenlosen Download bereitgestellt werden (§ 327c Abs. 5 AktG). 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 Abs. 1 und 2 der Satzung diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
   Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
   Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
   Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung, das ist der 02. Mai 2013, 0:00 Uhr, 
   (Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   itelligence AG mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also 
   spätestens am 16. Mai 2013, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse, 
   Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zugegangen sein: 
 
           itelligence AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS40 GM 
           80311 München 
           Fax: +49 (0) 89 / 5400 2519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären 
   Eintrittskarten sowie ein Vollmachts- und Weisungsformular für die 
   Hauptversammlung nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen 
   übersandt. Die Vollmachts- und Weisungsformulare nebst weiteren 
   Erläuterungen dazu sind auch über die Internetseite 
   www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und 
   des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen 
   Abwicklung. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Veräußerung der Aktien wird durch 
   eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können 
   deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
   des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
   und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den 
   Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
   Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: itelligence AG: Bekanntmachung der -3-

eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. 
 
   Als Service bietet die itelligence AG ihren Aktionären ferner an, dass 
   sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die 
   Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen 
   ausüben. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur 
   Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den 
   einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt; zu Anträgen, zu denen es 
   keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen. Zur 
   Ausübung der Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen oder 
   Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur Verfügung. 
 
   Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der 
   ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder 
   den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die 
   entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; 
   hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere 
   Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. 
 
   Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen 
   bedürfen der Textform. 
 
   Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten sowie für 
   die Übersendung der Weisung gegenüber den Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft, deren Widerruf und Änderung stehen folgende Adresse, 
   Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
           itelligence AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Telefax: +49 (0) 89 / 889 69 06 55 
           E-Mail: itelligence@better-orange.de 
 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr auch die Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der 
   Gesellschaft, Königsbreede 1/3, 33605 Bielefeld, zur Verfügung. 
 
   Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber 
   den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind unter der vorgenannten 
   Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 22. Mai 2013, 
   24:00 Uhr, möglich; am Tag der Hauptversammlung selbst steht dafür ab 
   9:00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der 
   Gesellschaft, Königsbreede 1/3, 33605 Bielefeld, zur Verfügung. 
 
   Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre montags bis freitags 
   (ausgenommen gesetzliche Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr 
   unter der Telefon-Nummer +49 (0) 89 / 889 690 620. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000 des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der itelligence AG zu richten. Es muss der itelligence AG 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 22. 
   April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben 
   zusätzlich gemäß § 122 Abs. 2, 1 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 
   AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 23. Februar 2013, 0:00 
   Uhr, Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien sind. Für den 
   Nachweis reicht eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts. 
   Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
           itelligence AG 
           Der Vorstand 
           Königsbreede 1 
           33605 Bielefeld 
 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich 
   gemacht und gemäß § 125 AktG mitgeteilt. 
 
   Rechte der Aktionäre: Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Aktionäre der itelligence AG können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 
   1 AktG Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der 
   Tagesordnung übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens 
   des Aktionärs und einer Begründung ausschließlich an folgende Adresse, 
   Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten: 
 
           itelligence AG 
           Investor Relations 
           Königsbreede 1 
           33605 Bielefeld 
           Telefax: +49 (0) 521 / 9 14 45 200 
           E-Mail: katrin.schlegel@itelligence.de 
 
 
   Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 08. 
   Mai 2013 bis 24:00 Uhr unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. 
   E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
   www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich gemacht. 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. 
 
   Die itelligence AG ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht 
   verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu 
   machen. Dies ist namentlich der Fall, 
 
     *     soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen 
           strafbar machen würde, 
 
 
     *     wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
           satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, 
 
 
     *     wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
           offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
           Beleidigungen enthält, 
 
 
     *     wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
           Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung 
           der itelligence AG nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden 
           ist, 
 
 
     *     wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
           wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren 
           bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft 
           nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
           Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des 
           vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, 
 
 
     *     wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der 
           Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten 
           lassen wird, oder 
 
 
     *     wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in 
           zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag 
           nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. 
 
 
   Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Der Vorstand der itelligence AG behält sich vor, Gegenanträge und ihre 
   Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben 
   Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder 
   von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen 
   sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss (§ 127 AktG). 
 
   Die itelligence AG ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen 
   aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge 
   zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen 
   Person, den ausgeübten Beruf und den Wohnort enthalten. Vorschläge zur 
   Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   beigefügt sind. 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs 
 
   Jedem Aktionär der itelligence AG ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
   Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der itelligence AG zu verbundenen 
   Unternehmen und auf die Lage des itelligence-Konzerns und der in den 
   itelligence-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auch auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter www.itelligence.de/hauptversammlung.php. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft EUR 30.014.838,00 und ist in 30.014.838 Stückaktien mit 
   ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich. Dort werden nach 
   Abschluss der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse 
   veröffentlicht. 
 
   Bielefeld, im April 2013 
 
   itelligence AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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12.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    itelligence AG 
                Königsbreede 1 
                33605 Bielefeld 
                Deutschland 
Telefon:        +49 521 91448-106 
E-Mail:         info@itelligence.de 
Internet:       http://www.itelligence.de 
ISIN:           DE0007300402 
WKN:            730040 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                Hamburg, München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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206982 12.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.