DGAP-HV: Agennix AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
12.04.2013 / 15:11
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Agennix AG
Heidelberg
Wertpapier-Kenn-Nummer: A1A6XX
ISIN: DE000A1A6XX4
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG
am 22. Mai 2013
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur außerordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Mittwoch, 22. Mai 2013, um 10.00 Uhr,
in die 'Alte Kongresshalle', Theresienhöhe 15 (Schwanthalerhöhe),
80339 München, ein.
Tagesordnung
1. Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte
des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft
ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten
ist.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der
gesetzlichen Regelung gemäß § 92 Abs. 1 AktG auf die Anzeige
des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals
beschränkt.
2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die
ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch
Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Deckung von Verlusten
sowie zur Ermöglichung von Kapitalmaßnahmen und über die
Anpassung der Satzung
Der Jahresabschluss der Agennix AG zum 31. Dezember 2011 weist
einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 25.615.265,00 aus. Darüber
hinaus sind im Geschäftsjahr 2012 weitere signifikante
Verluste entstanden, die im Wesentlichen auf die vollständige
Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten und auf Kosten
aus der operativen Geschäftstätigkeit zurückzuführen sind. Zur
Deckung von Verlusten soll das Grundkapital der Agennix AG
unter Zusammenlegung von Stückaktien herabgesetzt werden.
Die Herabsetzung des Grundkapitals soll neben der Deckung von
Verlusten die Durchführung von Kapitalmaßnahmen ermöglichen.
Der Kurs der Aktie der Agennix AG liegt seit geraumer Zeit
unter dem Nominalwert von EUR 1,00. Die Ausgabe von neuen
Aktien ist nur zulässig, wenn sie zu einem Wert erfolgt, der
mindestens dem rechnerischen Anteil der Aktie am Grundkapital
entspricht. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Kurs der
Aktie der Agennix AG nach Durchführung der unter diesem
Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung unter
Zusammenlegung von Stückaktien wieder auf einem Niveau
oberhalb des rechnerischen Anteils am Grundkapital bewegen
wird, wodurch das gegenwärtig noch bestehende Hindernis für
die Durchführung von Kapitalmaßnahmen entfällt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
51.270.258,00, eingeteilt in 51.270.258 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00, wird um EUR 48.706.746,00 auf
EUR 2.563.512,00 unter Zusammenlegung von je zwanzig auf den
Inhaber lautenden Stückakten zu einer auf den Inhaber
lautenden Stückaktie herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung
wird nach den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durchgeführt und dient
in voller Höhe von EUR 48.706.746,00 dem Zweck der Deckung
von Verlusten sowie darüber hinaus der Ermöglichung von
Kapitalmaßnahmen.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung zu regeln.
c) In Anpassung an die Beschlussfassung unter
vorstehendem lit. a) erhalten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2
der Satzung der Agennix AG mit Wirksamwerden der
Kapitalherabsetzung folgende Fassung:
'2.1.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
2.563.512,00 (in Worten: Euro zwei Millionen
fünfhundertdreiundsechzigtausendfünfhundertzwölf).
2.1.2 Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.563.512 auf den
Inhaber lautende Stückaktien.'
3. Beschlussfassung über die Auflösung der
Gesellschaft und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des
31. Mai 2013 aufgelöst. Abwicklungsjahr ist das
Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsjahr ist ein
Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2013.
b) Ziffer 1.1.3 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Abwicklungsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste
Abwicklungsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, welches mit
Auflösung der Gesellschaft zum Ablauf des 31. Mai 2013, also
am 1. Juni 2013 beginnt und am 31. Dezember 2013 endet. Das
am 1. Januar 2013 begonnene Nichtabwicklungsgeschäftsjahr
ist ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Mai 2013 endet.'
4. Wahl des Abschlussprüfers für das
Rumpfgeschäftsjahr bis zur Auflösung, die
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für das erste
(Rumpf-)Abwicklungsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss
zu fassen:
Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1.
Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013, für die
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für den Jahresabschluss und
den Lagebericht für das am 31. Dezember 2013 endende
Rumpf-Abwicklungsjahr wird die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstr. 59, 80636 München,
gewählt.
5. Satzungsänderung
Die Gesellschaft hat gegenwärtig nur beschränkte klinische
Entwicklungsaktivitäten. Vor diesem Hintergrund und aus
Kostengründen sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung,
dass eine Verkleinerung des Aufsichtsrats der Agennix AG auf
drei Mitglieder erfolgen sollte.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
Ziffer 4.1.1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.'
- Ende der Tagesordnung -
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 51.270.258,00. Es ist
eingeteilt in 51.270.258 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß Ziffer 5.2.1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein in Textform erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut
ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, 1. Mai 2013, 0.00 Uhr MESZ,
zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Der Nachweisstichtag ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach
dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die
ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können mit
diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung
teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
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