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DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Agennix AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
12.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Agennix AG 
 
   Heidelberg 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A1A6XX 
   ISIN: DE000A1A6XX4 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG 
   am 22. Mai 2013 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur außerordentlichen 
   Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
 
   am Mittwoch, 22. Mai 2013, um 10.00 Uhr, 
 
   in die 'Alte Kongresshalle', Theresienhöhe 15 (Schwanthalerhöhe), 
   80339 München, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte 
           des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG 
 
 
           Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft 
           ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten 
           ist. 
 
 
           Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der 
           gesetzlichen Regelung gemäß § 92 Abs. 1 AktG auf die Anzeige 
           des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals 
           beschränkt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die 
           ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch 
           Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Deckung von Verlusten 
           sowie zur Ermöglichung von Kapitalmaßnahmen und über die 
           Anpassung der Satzung 
 
 
           Der Jahresabschluss der Agennix AG zum 31. Dezember 2011 weist 
           einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 25.615.265,00 aus. Darüber 
           hinaus sind im Geschäftsjahr 2012 weitere signifikante 
           Verluste entstanden, die im Wesentlichen auf die vollständige 
           Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten und auf Kosten 
           aus der operativen Geschäftstätigkeit zurückzuführen sind. Zur 
           Deckung von Verlusten soll das Grundkapital der Agennix AG 
           unter Zusammenlegung von Stückaktien herabgesetzt werden. 
 
 
           Die Herabsetzung des Grundkapitals soll neben der Deckung von 
           Verlusten die Durchführung von Kapitalmaßnahmen ermöglichen. 
           Der Kurs der Aktie der Agennix AG liegt seit geraumer Zeit 
           unter dem Nominalwert von EUR 1,00. Die Ausgabe von neuen 
           Aktien ist nur zulässig, wenn sie zu einem Wert erfolgt, der 
           mindestens dem rechnerischen Anteil der Aktie am Grundkapital 
           entspricht. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Kurs der 
           Aktie der Agennix AG nach Durchführung der unter diesem 
           Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung unter 
           Zusammenlegung von Stückaktien wieder auf einem Niveau 
           oberhalb des rechnerischen Anteils am Grundkapital bewegen 
           wird, wodurch das gegenwärtig noch bestehende Hindernis für 
           die Durchführung von Kapitalmaßnahmen entfällt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
             51.270.258,00, eingeteilt in 51.270.258 auf den Inhaber 
             lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
             Grundkapital von je EUR 1,00, wird um EUR 48.706.746,00 auf 
             EUR 2.563.512,00 unter Zusammenlegung von je zwanzig auf den 
             Inhaber lautenden Stückakten zu einer auf den Inhaber 
             lautenden Stückaktie herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung 
             wird nach den Vorschriften über die ordentliche 
             Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durchgeführt und dient 
             in voller Höhe von EUR 48.706.746,00 dem Zweck der Deckung 
             von Verlusten sowie darüber hinaus der Ermöglichung von 
             Kapitalmaßnahmen. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
             Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung zu regeln. 
 
 
       c)    In Anpassung an die Beschlussfassung unter 
             vorstehendem lit. a) erhalten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2 
             der Satzung der Agennix AG mit Wirksamwerden der 
             Kapitalherabsetzung folgende Fassung: 
 
 
             '2.1.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
             2.563.512,00 (in Worten: Euro zwei Millionen 
             fünfhundertdreiundsechzigtausendfünfhundertzwölf). 
 
 
             2.1.2 Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.563.512 auf den 
             Inhaber lautende Stückaktien.' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Auflösung der 
           Gesellschaft und Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 
             31. Mai 2013 aufgelöst. Abwicklungsjahr ist das 
             Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsjahr ist ein 
             Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2013. 
 
 
       b)    Ziffer 1.1.3 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Das Abwicklungsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste 
             Abwicklungsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, welches mit 
             Auflösung der Gesellschaft zum Ablauf des 31. Mai 2013, also 
             am 1. Juni 2013 beginnt und am 31. Dezember 2013 endet. Das 
             am 1. Januar 2013 begonnene Nichtabwicklungsgeschäftsjahr 
             ist ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Mai 2013 endet.' 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das 
           Rumpfgeschäftsjahr bis zur Auflösung, die 
           Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für das erste 
           (Rumpf-)Abwicklungsjahr 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss 
           zu fassen: 
 
 
           Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
           Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. 
           Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013, für die 
           Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für den Jahresabschluss und 
           den Lagebericht für das am 31. Dezember 2013 endende 
           Rumpf-Abwicklungsjahr wird die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstr. 59, 80636 München, 
           gewählt. 
 
 
     5.    Satzungsänderung 
 
 
           Die Gesellschaft hat gegenwärtig nur beschränkte klinische 
           Entwicklungsaktivitäten. Vor diesem Hintergrund und aus 
           Kostengründen sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, 
           dass eine Verkleinerung des Aufsichtsrats der Agennix AG auf 
           drei Mitglieder erfolgen sollte. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
             Ziffer 4.1.1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Der Aufsichtsrat besteht aus drei von der 
             Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.' 
 
 
 
   - Ende der Tagesordnung - 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 51.270.258,00. Es ist 
   eingeteilt in 51.270.258 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
   Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß Ziffer 5.2.1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich bei der Gesellschaft angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
   nachgewiesen haben. 
 
   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein in Textform erstellter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
   ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, 1. Mai 2013, 0.00 Uhr MESZ, 
   zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Der Nachweisstichtag ist das 
   entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
   Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
   gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach 
   dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die 
   ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können mit 
   diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung 
   teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
   Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag 
   hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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