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DGAP-HV: GAG Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: GAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: GAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
12.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GAG Immobilien AG 
 
   Köln 
 
   WKN 586353/ISIN DE0005863534 
   WKN 586350/ISIN DE0005863500 
 
 
   Wir berufen hiermit unsere diesjährige 
 
   ordentliche Hauptversammlung 
 
   ein auf Freitag, den 24. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum 
   Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, 50933 Köln. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
   'Der im festgestellten Jahresabschluss der GAG    EUR    17.082.561,38 
   Immobilien AG zum 31. Dezember 2012 
   ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 
 
   wird wie folgt verwandt: 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen             EUR    0,00 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR      EUR    16.701.019 
   1,00 auf 16.701.019 dividendenberechtigte 
   Aktien, insgesamt 
 
   Gewinnvortrag                                     EUR    381.542,38' 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
           28.756 von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
           gehaltenen eigenen Aktien (Stand: 31. Januar 2013), die gemäß 
           §§ 71b, 71d AktG nicht dividendenberechtigt sind. 
 
 
           Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren 
           Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien verringern oder erhöhen. In 
           diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von 
           EUR 1,00 je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. Die Höhe des Gewinnvortrages ändert sich 
           in diesem Fall entsprechend. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden 
             Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum 
             Entlastung erteilt.' 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum 
             Entlastung erteilt.' 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
             Köln wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
             das Geschäftsjahr 2013 bestellt.' 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat folgt mit seinem Beschlussvorschlag der 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Unterlagen 
 
   Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 
   1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung und die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind 
   ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter 
   http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ 
   zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auf Verlangen jedem 
   Aktionär unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und 
   werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Grundkapital, Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 16.729.775,00 und ist 
   eingeteilt in 16.729.775 Stückaktien und zwar in 7.369.775 Stückaktien 
   Buchstabe A (Vorzugsaktien) und 9.360.000 Stückaktien Buchstabe B 
   (Stammaktien). Die Gesamtzahl der Stimmrechte aus allen Aktien beträgt 
   16.729.775 wovon insgesamt 330.472 Stimmrechte gemäß §§ 71b, 71d Abs. 
   1 AktG ruhen. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe A 
   (Vorzugsaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 7.369.775, hiervon 
   ruhen gemäß §§ 71b, 71d Abs. 1 AktG 330.472 Stimmrechte. Die 
   Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) 
   verbundenen Stimmrechte beträgt 9.360.000. Diese Angaben beziehen sich 
   auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im 
   Bundesanzeiger. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff., 67 Abs. 2 
   AktG und §§ 15 und 16a der Satzung. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister 
   eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Satzung 
   am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag 
   der Hauptversammlung, d.h. vom 18. Mai 2013, 0.00 Uhr bis 
   einschließlich 24. Mai 2013, Löschungen und Eintragungen im 
   Aktienregister nicht erfolgen. 
 
   Die Anmeldung muss bei der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
   mindestens in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Anmeldung kann auch 
   per Telefax oder E-Mail übermittelt werden und muss bei der 
   nachfolgend genannten Adresse spätestens am 17. Mai 2013, 24.00 Uhr 
   (sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden) 
   eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an: 
 
           GAG Immobilien AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax-Nr. 089 - 210 27 288 
           E-Mail anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
   Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den 
   Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular 
   übersandt. 
 
   Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen 
   Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig 
   anmelden. Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 
   135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
   Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 
   AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, 
   gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die 
   Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 
   135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per Post oder Telefax an 
   die vorstehend unter Punkt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannte Anschrift 
   oder Telefax-Nr. sowie per E-Mail an die E-Mail-Adresse: 
   vollmacht@haubrok-ce.de übermittelt werden. 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den 
   Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht 
   übersandt. Dieses Formular steht auch zum Download unter 
   http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ 
   bereit. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der 
   Vollmacht ab. 
 
   Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Mitteilung gemäß § 125 
   Abs. 2 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären 
   auch unter der Internetadresse 
   http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ 
   weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur 
   Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung 
   nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und 
   müssen der Gesellschaft bis zum 23. April 2013, 24.00 Uhr zugehen. 
   Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand 
   unter: 
 
           GAG Immobilien AG 
           c/o Herrn Markus Thiele 
           Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit 
           Josef-Lammerting-Allee 20-22 
           50933 Köln 
 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
   http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ 
   bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu 
   machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: 
 
           GAG Immobilien AG 
           Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit 
           Josef-Lammerting-Allee 20-22 
           50933 Köln 
           Telefax-Nr. 0221 - 2011 190 
           E-Mail: Markus.Thiele@gag-koeln.de 
 
 
   Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu 
   machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ 
   veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 9. Mai 2013, 24.00 Uhr bei 
   der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung 
   berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen 
   sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
   Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines 
   Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1 und 2 HGB) in der Hauptversammlung, 
   der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, 
   erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet 
   unter 
   http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ 
   zugänglich. Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 
   126 Abs. 1, 127 AktG und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären 
   ebenfalls unter 
   http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ 
   zur Verfügung. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die: 
 
           GAG Immobilien AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax-Nr. 089 - 210 27 288 
           E-Mail anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
   Köln, im April 2013 
 
   GAG Immobilien AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    GAG Immobilien AG 
                Josef-Lammerting-Allee 20-22 
                50933 Köln 
                Deutschland 
E-Mail:         Markus.Thiele@gag-koeln.de 
Internet:       http://www.gag-koeln.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206974 12.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.