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DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -2-

DJ DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in 
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.04.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- 
 
   Bremen 
 
 
   EINBERUFUNG der 133. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre 
 
   am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, um 11.00 Uhr, 
   im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des 
           Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2012 der BREMER 
           LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
           aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 
           1.536.000,00 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Zahlung einer Dividende von 0,40 Euro pro Stückaktie. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
           für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 und zum 
           Prüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y des 
           Wertpapierhandelsgesetzes) für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahrs 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2013 endet 
           gemäß § 102 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 9 Abs. 3 der 
           Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
           von 1877- die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der 
           Aktionäre, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 
           1 des Aktiengesetzes, nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 
           und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung 
           der Arbeitnehmer in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 23. 
           April 2013 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 
           mit Wirkung ab Beendigung der am 23. Mai 2013 stattfindenden 
           ordentlichen Hauptversammlung gewählt. 
 
 
           Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden 
           Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des 
           Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der 
           Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses 
           wahrnimmt, und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 20. 
           Dezember 2012 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis h) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
           wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet. 
 
 
       a)    Uwe Beckmeyer (64 Jahre), Bremerhaven 
             Senator a.D., Mitglied des Deutschen Bundestages 
 
 
       b)    Melf Grantz (51 Jahre), Bremerhaven 
             Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven 
 
 
       c)    Martin Günthner (37 Jahre), Bremerhaven 
             Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Senator für 
             Justiz und Verfassung Freie Hansestadt Bremen 
 
 
       d)    Dr. Stephan-Andreas Kaulvers (57 Jahre), Bremen 
             Vorsitzender des Vorstands Bremer Landesbank Kreditanstalt 
             Oldenburg - Girozentrale - 
 
 
       e)    Karoline Linnert (54 Jahre), Bremen 
             Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt 
             Bremen 
 
 
       f)    Dr. Klaus Meier (48 Jahre), Bremen 
             Geschäftsführender Gesellschafter der wpd Windmanager GmbH & 
             Co. KG 
 
 
       g)    Dr. Tim Nesemann (42 Jahre), Bremen 
             Vorsitzender des Vorstands Finanzholding der Sparkasse in 
             Bremen sowie von Die Sparkasse Bremen AG 
 
 
       h)    Dr. Patrick Wendisch (55 Jahre), Bremen 
             Geschäftsführender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Stephan-Andreas Kaulvers als 
           Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
     II.   ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 
 
 
     1.    Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
           Aktiengesetzes 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat 
           als Anteilseignervertreter vorgeschlagenen Kandidaten bzw. 
           Kandidatin sind bei den nachfolgend aufgeführten 
           Gesellschaften Mitglied des gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsrats. 
 
 
           Uwe Beckmeyer (64 Jahre), Bremerhaven 
           Senator a.D., Mitglied des Deutschen Bundestages 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 5. Juni 2008) 
 
 
           Melf Grantz (51 Jahre), Bremerhaven 
           Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 1. März 2011) 
           Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide gGmbH, Bremerhaven 
 
 
           Martin Günthner (37 Jahre), Bremerhaven 
           Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Senator für 
           Justiz und Verfassung 
           Freie Hansestadt Bremen 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 1. Mai 2010) 
           swb AG, Bremen 
           Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -, 
           Bremen 
 
 
           Dr. Stephan-Andreas Kaulvers (57 Jahre), Bremen 
           Vorsitzender des Vorstands Bremer Landesbank Kreditanstalt 
           Oldenburg - Girozentrale - 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 21. Juni 2006) (Vorsitzender) 
           EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg (Vorsitzender) 
           EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen 
 
 
           Karoline Linnert (54 Jahre), Bremen 
           Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt 
           Bremen 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 11. September 2007) 
           Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -, 
           Bremen 
           EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen 
 
 
           Dr. Klaus Meier (48 Jahre), Bremen 
           Geschäftsführender Gesellschafter der wpd Windmanager GmbH & 
           Co. KG 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 31. Mai 2012) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

Deutsche Windtechnik AG, Bremen (Vorsitzender) 
           wpd AG, Bremen (Vorsitzender) 
 
 
           Dr. Tim Nesemann (42 Jahre), Bremen 
           Vorsitzender des Vorstands Finanzholding der Sparkasse in 
           Bremen sowie von Die Sparkasse Bremen AG 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 1. April 2011) 
           Freie Internationale Sparkasse S.A., Luxemburg (Vorsitzender) 
           GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen 
           NRS Norddeutsche Retail-Services AG, Bremen und Hamburg 
 
 
           Dr. Patrick Wendisch (55 Jahre), Bremen 
           Geschäftsführender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, 
           Bremen 
           (seit 5. Juni 2008) 
           OAS Aktiengesellschaft, Bremen 
 
 
     2.    Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex 
 
 
           Frau Karoline Linnert ist Bürgermeisterin und Senatorin für 
           Finanzen der Freie Hansestadt Bremen. Herr Martin Günthner ist 
           Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Senator für 
           Justiz und Verfassung der Freie Hansestadt Bremen. Die Freie 
           Hansestadt Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an der 
           Gesellschaft. 
 
 
           Herr Dr. Stephan-Andreas Kaulvers ist Vorsitzender des 
           Vorstands der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - 
           Girozentrale -; Herr Dr. Tim Nesemann ist Vorsitzender des 
           Vorstands der Finanzholding der Sparkasse in Bremen. 
 
 
           Die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - 
           und die Finanzholding der Sparkasse in Bremen halten jeweils 
           eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft. 
 
 
     III.  WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
 
 
     1.    Teilnahmebedingungen 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
           versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
           angemeldet sind. 
 
 
           Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
           Adresse bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2013 zugegangen 
           sein: 
 
 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
           -Aktiengesellschaft von 1877- 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
 
 
           Telefax: +49 89 30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
           blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach 
           erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die 
           Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der 
           Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
           maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten 
           Anmeldetages (16. Mai 2013) entsprechen, da nach der Satzung 
           der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag 
           der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im 
           Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical 
           record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in 
           der Zeit vom 17. Mai 2013 bis einschließlich 23. Mai 2013 
           werden erst mit Gültigkeitsdatum 24. Mai 2013 verarbeitet und 
           berücksichtigt. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
           Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
           Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, 
           ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem 
           Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder 
           einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein 
           Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
           oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
           Abs. 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. 
           Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der 
           Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
           diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit 
           diesen abzustimmen. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die 
           Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter 
           folgender E-Mail- Adresse übermittelt werden: 
 
 
           BLG-HV2013@computershare.de 
 
 
           Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, 
           die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach 
           ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt 
           werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das 
           alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.blg.de (dort im 
           Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 
           'Hauptversammlung') verfügbar sein wird. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
           einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
           und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
 
           Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren 
           für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' sinngemäß. 
 
 
     4.    Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 
           Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes 
 
 
     a)    Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 des 
           Aktiengesetzes 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
           werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein 
           Beschlussvorschlag beiliegen. 
 
 
           Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den 
           Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der 
           Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
           bis zum Ablauf des 22. April 2013, zugehen. Wir bitten, 
           derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
           -Aktiengesellschaft von 1877- 
           - Vorstand - 
           Präsident-Kennedy-Platz 1 
           28203 Bremen 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass der betreffende Aktionär nach § 
           122 Abs. 2 in Verbindung mit § 121 Abs. 1 des Aktiengesetzes 
           und dem entsprechend anwendbaren § 142 Abs. 2 Satz 2 des 
           Aktiengesetzes für ein Ergänzungsverlangen nachweisen muss, 
           dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Stellung 
           des Antrages auf Ergänzung der Tagesordnung (entscheidend ist 
           der Zugang des Antrages bei der Gesellschaft) Inhaber der 
           Aktien ist und diese Aktien bis zur Entscheidung über den 
           Antrag hält. 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
           www.blg.de (dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
           Link 'Hauptversammlung') bekannt gemacht und den Aktionären 
           mitgeteilt. 
 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 
           Abs. 1, 127 des Aktiengesetzes 
 
 
           Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge 
           gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge sinngemäß mit 
           der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden 
           müssen. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
           Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten 
           an: 
 
 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
           -Aktiengesellschaft von 1877- 
           Herrn Dietmar Krull 
           Präsident-Kennedy-Platz 1 
           28203 Bremen 
 
 
           Telefax: + 49 421 398-3233 
           E-Mail: dkrull@blg.de 
 
 
           Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
           Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.