DGAP-HV: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.05.2013 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
16.04.2013 / 15:07
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Viscom AG
Hannover
ISIN DE0007846867
WKN 784 686
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 28. Mai 2013, um
10.00 Uhr, im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Viscom AG ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie der
Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrates, des
Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 19. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des
Aufsichtsrates betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die
zugänglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der
Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der
Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die
Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die
Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2012
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 7.102.622,74 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,60 EUR 5.331.036,00 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie
Gewinnvortrag 1.771.586,74 EUR
Bilanzgewinn 7.102.622,74 EUR
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung
vorhandenen Stück 134.940 eigenen Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden. Die Dividende soll ab dem 29. Mai 2013
ausgezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2013 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
***
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Viscom AG, Carl-Buderus-Str. 9-15, 30455 Hannover,
folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während der
üblichen Geschäftszeiten aus:
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen und sind im Internet unter http://www.viscom.de/ (im Bereich
'Investor Relations' und dort unter der Rubrik 'Hauptversammlung')
zugänglich.
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service eine
Abschrift der in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen auf
Anforderung kostenlos übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der
Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die
Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post
unternehmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten ausgegeben. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen
von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Stimmrechte zu.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 22 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und die
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts durch einen besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut nachweisen.
Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher Sprache zu
erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
(die Anmeldeadresse) spätestens bis zum 21. Mai 2013, 24.00 Uhr
zugehen:
Viscom AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den
7. Mai 2013, 00.00 Uhr (der Nachweisstichtag), beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
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April 16, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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