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DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.05.2013 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.04.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Viscom AG 
 
   Hannover 
 
   ISIN DE0007846867 
   WKN 784 686 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 28. Mai 2013, um 
   10.00 Uhr, im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Viscom AG ein. 
 
   Tagesordnung 
   und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie der 
           Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrates, des 
           Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 19. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
           Aufsichtsrates betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die 
           zugänglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der 
           Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der 
           Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die 
           Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
           Tagesordnung gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2012 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 7.102.622,74 EUR wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von 0,60 EUR    5.331.036,00 EUR 
          je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
          Gewinnvortrag                                1.771.586,74 EUR 
 
          Bilanzgewinn                                 7.102.622,74 EUR 
 
 
           Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung 
           vorhandenen Stück 134.940 eigenen Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von 0,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. Die Dividende soll ab dem 29. Mai 2013 
           ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zum 
           Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
           2013 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
   *** 
 
   Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Viscom AG, Carl-Buderus-Str. 9-15, 30455 Hannover, 
   folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während der 
   üblichen Geschäftszeiten aus: 
 
     *     die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten 
           Unterlagen. 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   ausliegen und sind im Internet unter http://www.viscom.de/ (im Bereich 
   'Investor Relations' und dort unter der Rubrik 'Hauptversammlung') 
   zugänglich. 
 
   Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service eine 
   Abschrift der in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen auf 
   Anforderung kostenlos übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
   gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die 
   Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post 
   unternehmen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
   insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten ausgegeben. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen 
   von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
   Stimmrechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 22 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und die 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts durch einen besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
   jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher Sprache zu 
   erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
   (die Anmeldeadresse) spätestens bis zum 21. Mai 2013, 24.00 Uhr 
   zugehen: 
 
   Viscom AG 
 
   c/o Computershare Operations Center 
 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
   des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 
   7. Mai 2013, 00.00 Uhr (der Nachweisstichtag), beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
   depotführenden Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine 
   Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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