DGAP-HV: Herlitz Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Herlitz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.06.2013 in Eventpassage, Kantstr.8, 10623
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:20
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Herlitz Aktiengesellschaft
Berlin
ISIN DE0006053101
ISIN DE0006053119
WKN 605 310
WKN 605 311
Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 2, § 124 Abs. 1 S. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der
Herlitz Aktiengesellschaft
am Dienstag, den 11. Juni 2013, ab 10.00 Uhr
im Saal der Eventpassage, Kantstraße 8, in 10623 Berlin.
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 03. Mai 2013 wurde die
ordentliche Hauptversammlung der Herlitz Aktiengesellschaft für den
11. Juni 2013, ab 10 Uhr im Saal der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623
Berlin, einberufen.
Die Mehrheitsaktionärin Pelikan International Corporation Berhad,
Malaysia, deren Anteil den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 erreicht, hat nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass der
folgende Gegenstand auf die Tagesordnung der am 11. Juni 2013
stattfindenden Hauptversammlung der Herlitz Aktiengesellschaft gesetzt
und bekannt gemacht wird.
Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen
Tagesordnungspunkte 1. bis 4. gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 1
AktG um folgenden Tagesordnungspunkt 5. auf Verlangen der Pelikan
International Corporation Berhad, Malaysia, ergänzt:
5. Beschluss über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, beantragt die
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Begründung der Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia:
Als Begründung hierfür gibt die Pelikan International Corporation
Berhad, Malaysia an, dass einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates
angezeigt haben, dass sie in der Zeit bis zur kommenden ordentlichen
Hauptversammlung ihr Amt im Aufsichtsrat niederlegen werden.
Im Hinblick auf dieses Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung teilen wir
mit:
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, vierte
Alternative, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, wobei vier der sechs
Mitglieder als Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung
gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den
Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats stellen und
Wahlvorschläge unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Herlitz Aktiengesellschaft,
- Rechtsabteilung -
Straße der Einheit 142-148, 14612 Falkensee
(Fax: 030 43 93 34 08, E-Mail: SJaehnel@herlitzpbs.com)
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 27.
Mai 2013 bei der Gesellschaft eingehen, werden von der Gesellschaft im
Internet unter http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html zugänglich
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der gleichen
Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Ergänzung der Tagesordnung sowie das Ergänzungsverlangen der
Aktionärin, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG
sowie die sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im Internet
unter http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html zugänglich. Die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Berlin, im Mai 2013
HERLITZ AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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16.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Herlitz Aktiengesellschaft
Am Borsigturm 100 ¦
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Deutschland
Telefon: +49 30 43933055
E-Mail: sjaehnel@herlitzpbs.com
Internet: http://www.herlitz.de
ISIN: DE0006053101
WKN: 605310
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211484 16.05.2013
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May 16, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)
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