DGAP-HV: Homag Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.05.2013 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
16.04.2013 / 15:08
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Homag Group AG
Schopfloch
ISIN: DE0005297204
Wertpapierkennnummer: 529720
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der Homag Group AG ein, die am
Dienstag, dem 28. Mai 2013, um 10.30 Uhr im Kurhaus Freudenstadt,
Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5,
315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2012
abgelaufene Geschäftsjahr 2012
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.homag-group.com/hauptversammlung
befinden sich Erläuterungen, warum zu diesem
Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Homag Group AG ausgewiesenen Bilanzgewinn
des Geschäftsjahrs 2012 in Höhe von EUR 30.665.996,13 wie
folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer EUR 3.922.000,00
Dividende von EUR 0,25 je
dividendenberechtigter
Stückaktie auf 15.688.000
dividendenberechtigte
Stückaktien
- Gewinnvortrag EUR 26.743.996,13
_________________________-
_________________________-
_________________________-
_________________________
Bilanzgewinn EUR 30.665.996,13
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern eine solche erfolgt.
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der
Satzung
Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2007
geschaffenen Ermächtigungen des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats neue Aktien auszugeben (genehmigte Kapitalia),
sind mit Ablauf des 30. Juni 2008 ('Genehmigtes Kapital I')
und mit Ablauf des 31. Mai 2012 ('Genehmigtes Kapital II')
ausgelaufen. Zur Erweiterung des Handlungsspielraums der
Gesellschaft, insbesondere für zukünftiges Wachstum, soll ein
neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu
beschließen:
'a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.
April 2018 um bis zu insgesamt EUR 3.922.000,00 (in Worten:
Euro drei Millionen neunhundertzweiundzwanzigtausend Komma
null null) gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder
mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien zu erhöhen ('Genehmigtes Kapital').
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand
kann allerdings mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bei Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend
anzupassen.
b) § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie
folgt neu gefasst:
'(2) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis
zum 30. April 2018 um bis zu insgesamt EUR 3.922.000,00
(in Worten: Euro drei Millionen
neunhundertzweiundzwanzigtausend Komma null null) gegen
Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen
('Genehmigtes Kapital').
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der
Vorstand kann allerdings mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge
ausschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bei
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.'
c) § 4 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen,
wodurch der bisherige § 4 Abs. 4 zu Abs. 3 wird.'
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 203 Abs.
2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht erstattet,
weshalb er ermächtigt werden möchte, über den Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre nach Tagesordnungspunkt 6 lit. a)
entscheiden zu können. Der Bericht liegt vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und ist über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.homag-group.com/hauptversammlung
abrufbar. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos übersandt.
Der Bericht hat folgenden Inhalt:
Unter Tagesordnungspunkt 6 wird vorgeschlagen, den Vorstand zu
ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital
der Gesellschaft bis zum 30. April 2018 um bis zu insgesamt
EUR 3.922.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder
mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu gewähren.
Der Vorstand wird unter Tagesordnungspunkt 6 lit. a), zweiter
Absatz, aber ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Solche
Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des jeweiligen
Emissionsvolumens und der Darstellung eines praktikablen
Bezugsverhältnisses ergeben. Die beantragte Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die
Kapitalerhöhung in einem glatten Bezugsverhältnis. Dies
erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.
Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge würden
die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die
Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Die als freie
Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen
Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in
sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der
Homag Group AG und der Brandt Kantentechnik GmbH
Die Homag Group AG hält sämtliche Geschäftsanteile an der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
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