Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
109 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Homag Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.05.2013 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
16.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Homag Group AG 
 
   Schopfloch 
 
   ISIN: DE0005297204 
   Wertpapierkennnummer: 529720 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Homag Group AG ein, die am 
 
   Dienstag, dem 28. Mai 2013, um 10.30 Uhr im Kurhaus Freudenstadt, 
   Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, 
           des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, 
           des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 
           315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2012 
           abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
           www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
 
           befinden sich Erläuterungen, warum zu diesem 
           Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der Homag Group AG ausgewiesenen Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahrs 2012 in Höhe von EUR 30.665.996,13 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
  -                           Ausschüttung einer         EUR   3.922.000,00 
                              Dividende von EUR 0,25 je 
                              dividendenberechtigter 
                              Stückaktie auf 15.688.000 
                              dividendenberechtigte 
                              Stückaktien 
 
  -                           Gewinnvortrag              EUR  26.743.996,13 
 
  _________________________- 
  _________________________- 
  _________________________- 
  _________________________ 
 
  Bilanzgewinn                                           EUR  30.665.996,13 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die 
 
 
           Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der 
           Satzung 
 
 
           Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2007 
           geschaffenen Ermächtigungen des Vorstands, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats neue Aktien auszugeben (genehmigte Kapitalia), 
           sind mit Ablauf des 30. Juni 2008 ('Genehmigtes Kapital I') 
           und mit Ablauf des 31. Mai 2012 ('Genehmigtes Kapital II') 
           ausgelaufen. Zur Erweiterung des Handlungsspielraums der 
           Gesellschaft, insbesondere für zukünftiges Wachstum, soll ein 
           neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       'a)   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. 
             April 2018 um bis zu insgesamt EUR 3.922.000,00 (in Worten: 
             Euro drei Millionen neunhundertzweiundzwanzigtausend Komma 
             null null) gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder 
             mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien zu erhöhen ('Genehmigtes Kapital'). 
 
 
             Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand 
             kann allerdings mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von 
             Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bei Ausnutzung des 
             Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend 
             anzupassen. 
 
 
       b)    § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
         '(2)  Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis 
               zum 30. April 2018 um bis zu insgesamt EUR 3.922.000,00 
               (in Worten: Euro drei Millionen 
               neunhundertzweiundzwanzigtausend Komma null null) gegen 
               Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe 
               neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen 
               ('Genehmigtes Kapital'). 
 
 
               Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der 
               Vorstand kann allerdings mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
               das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge 
               ausschließen. 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung 
               von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 
               festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bei 
               Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der 
               Satzung entsprechend anzupassen.' 
 
 
 
       c)    § 4 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen, 
             wodurch der bisherige § 4 Abs. 4 zu Abs. 3 wird.' 
 
 
 
           Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 203 Abs. 
           2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
 
           Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht erstattet, 
           weshalb er ermächtigt werden möchte, über den Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre nach Tagesordnungspunkt 6 lit. a) 
           entscheiden zu können. Der Bericht liegt vom Tag der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und ist über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
           www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
 
           abrufbar. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär 
           unverzüglich und kostenlos übersandt. 
 
 
           Der Bericht hat folgenden Inhalt: 
 
 
           Unter Tagesordnungspunkt 6 wird vorgeschlagen, den Vorstand zu 
           ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
           der Gesellschaft bis zum 30. April 2018 um bis zu insgesamt 
           EUR 3.922.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder 
           mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
           Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein 
           Bezugsrecht zu gewähren. 
 
 
           Der Vorstand wird unter Tagesordnungspunkt 6 lit. a), zweiter 
           Absatz, aber ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Solche 
           Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des jeweiligen 
           Emissionsvolumens und der Darstellung eines praktikablen 
           Bezugsverhältnisses ergeben. Die beantragte Ermächtigung zum 
           Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die 
           Kapitalerhöhung in einem glatten Bezugsverhältnis. Dies 
           erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. 
           Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge würden 
           die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die 
           Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Die als freie 
           Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen 
           Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in 
           sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der 
           Homag Group AG und der Brandt Kantentechnik GmbH 
 
 
           Die Homag Group AG hält sämtliche Geschäftsanteile an der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.