DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Münster mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.04.2013 / 15:09
=--------------------------------------------------------------------
UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
Münster
WKN 548956, ISIN DE0005489561
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Der Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die
Aktionäre der Gesellschaft zu der
am Donnerstag, den 23. Mai 2013, um 11.00 Uhr,
in der Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, und zwar mit
folgender
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der
Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den
Lagebericht, sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) hierüber zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Neuwahlen des
Aufsichtsrats
Herr Dr. Jens Hausmann hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum 07. November 2012 niedergelegt. Des Weiteren hat
Herr Prof. Dr. rer. pol. Helmut Roland sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 19. September 2012
niedergelegt.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Hausmann und Herrn Prof.
Roland aus dem Aufsichtsrat hat das Amtsgericht Münster
jeweils auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 05. Oktober
2012 Herrn Frank Rohmann, wohnhaft in Münster,
geschäftsführender Gesellschafter der Frank Rohmann
Beteiligungs GmbH sowie der Frank Rohmann
Unternehmensentwicklungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster,
bzw. mit Beschluss vom 30. Dezember 2012 Herrn Otto E. Umbach,
wohnhaft in Hildesheim, freiberuflicher Unternehmerberater in
der Spielwarenindustrie, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
bestellt. Die Herren Frank Rohmann und Otto E. Umbach sind so
lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß §
104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung
behoben ist.
Die Amtszeit des weiteren Aufsichtsratsmitglieds Herrn
Gert-Maria Freimuth endet mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 23. Mai 2013.
Deshalb sind Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt.
und 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i. V. m. § 7
Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Gert-Maria Freimuth, wohnhaft in Münster,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Chief Investment
Officer) der MBB Industries AG mit Sitz in Berlin,
b) Herrn Frank Rohmann, wohnhaft in Münster,
geschäftsführender Gesellschafter der Frank Rohmann
Beteiligungs GmbH sowie der Frank Rohmann
Unternehmensentwicklungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster
sowie Geschäftsführer der Gates GmbH und der Beeline Asset
Management GmbH, beide mit Sitz in Münster, und
c) Herrn Otto E. Umbach, wohnhaft in Hildesheim,
freiberuflicher Unternehmerberater in der
Spielwarenindustrie
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 2 der Satzung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von
Herrn Gert-Maria Freimuth vorgesehen ist, ihn als Kandidaten
für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr
Gert-Maria Freimuth aufgrund seiner langjährigen beruflichen
Praxis als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Chief
Investment Officer) der MBB Industries AG, Berlin, als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des
Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach
dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
oder deren Konzernunternehmen, den Organen der UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär steht.
Herr Gert-Maria Freimuth ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG,
Herford
* stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Delignit AG, Blomberg
Herr Frank Rohmann übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
Herr Otto E. Umbach übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
Die aussagekräftigen Lebensläufe der Kandidaten sind im
Internet unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH
& Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30.
Juni 2013 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu wählen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
© 2013 Dow Jones News
