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DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Münster mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   UNITEDLABELS Aktiengesellschaft 
 
   Münster 
 
   WKN 548956, ISIN DE0005489561 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Der Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die 
   Aktionäre der Gesellschaft zu der 
 
   am Donnerstag, den 23. Mai 2013, um 11.00 Uhr, 
 
   in der Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, und zwar mit 
   folgender 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 
           31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
           Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
           Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
           Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
           Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen 
           erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Neuwahlen des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Herr Dr. Jens Hausmann hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
           Wirkung zum 07. November 2012 niedergelegt. Des Weiteren hat 
           Herr Prof. Dr. rer. pol. Helmut Roland sein 
           Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 19. September 2012 
           niedergelegt. 
 
 
           Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Hausmann und Herrn Prof. 
           Roland aus dem Aufsichtsrat hat das Amtsgericht Münster 
           jeweils auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 05. Oktober 
           2012 Herrn Frank Rohmann, wohnhaft in Münster, 
           geschäftsführender Gesellschafter der Frank Rohmann 
           Beteiligungs GmbH sowie der Frank Rohmann 
           Unternehmensentwicklungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster, 
           bzw. mit Beschluss vom 30. Dezember 2012 Herrn Otto E. Umbach, 
           wohnhaft in Hildesheim, freiberuflicher Unternehmerberater in 
           der Spielwarenindustrie, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           bestellt. Die Herren Frank Rohmann und Otto E. Umbach sind so 
           lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 
           104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung 
           behoben ist. 
 
 
           Die Amtszeit des weiteren Aufsichtsratsmitglieds Herrn 
           Gert-Maria Freimuth endet mit Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 23. Mai 2013. 
 
 
           Deshalb sind Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats 
           durchzuführen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt. 
           und 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i. V. m. § 7 
           Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Gert-Maria Freimuth, wohnhaft in Münster, 
             stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Chief Investment 
             Officer) der MBB Industries AG mit Sitz in Berlin, 
 
 
       b)    Herrn Frank Rohmann, wohnhaft in Münster, 
             geschäftsführender Gesellschafter der Frank Rohmann 
             Beteiligungs GmbH sowie der Frank Rohmann 
             Unternehmensentwicklungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster 
             sowie Geschäftsführer der Gates GmbH und der Beeline Asset 
             Management GmbH, beide mit Sitz in Münster, und 
 
 
       c)    Herrn Otto E. Umbach, wohnhaft in Hildesheim, 
             freiberuflicher Unternehmerberater in der 
             Spielwarenindustrie 
 
 
 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 2 der Satzung 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
           Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von 
           Herrn Gert-Maria Freimuth vorgesehen ist, ihn als Kandidaten 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr 
           Gert-Maria Freimuth aufgrund seiner langjährigen beruflichen 
           Praxis als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Chief 
           Investment Officer) der MBB Industries AG, Berlin, als 
           unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach 
           dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen zur UNITEDLABELS Aktiengesellschaft 
           oder deren Konzernunternehmen, den Organen der UNITEDLABELS 
           Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der UNITEDLABELS 
           Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär steht. 
 
 
           Herr Gert-Maria Freimuth ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, 
             Herford 
 
 
       *     stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Delignit AG, Blomberg 
 
 
 
           Herr Frank Rohmann übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
 
           Herr Otto E. Umbach übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
 
           Die aussagekräftigen Lebensläufe der Kandidaten sind im 
           Internet unter 
           http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
           zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH 
           & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die etwaige 
           prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
           Juni 2013 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 

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April 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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