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DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
17.04.2013 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Petrotec AG 
 
   Borken 
 
   WKN PET111 
   ISIN DE000PET1111 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung ein, die am 
 
 
 
 
 
     Mittwoch, den 29. Mai 2013, um 10.00 Uhr 
 
   im 
 
           Van der Valk Airporthotel Düsseldorf 
           Am Hülserhof 57 
           40472 Düsseldorf 
 
 
   stattfinden wird. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts 
           für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 
           Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
           Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden 
           Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme 
           durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter 
           www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
 
 
           Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. 
           Einer Beschlussfassung nach dem Aktiengesetz bedarf es nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden alleinigen Mitglied des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 
   Ablauf (24.00 Uhr) des 22. Mai 2013 bei der Gesellschaft unter der 
   Adresse 
 
   PETROTEC AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621/71 77 213 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder 
   englischer Sprache nachzuweisen. 
 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung beziehen, also auf den 8. Mai 2013, 0.00 Uhr (sog. 
   Nachweisstichtag). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
   vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 22. Mai 
   2013 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige 
   Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten 
   Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder 
   teilnahme- noch stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine 
   Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, 
   ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden, 
   müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen. 
   Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Vollmacht ist gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b 
   BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann 
   auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung 
   erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das 
   Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
   wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. 
 
   Vollmachten können nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der 
   Eintrittskarte auch elektronisch über das passwortgeschützte 
   Vollmachtssystem unter www.hv-vollmachten.de erteilt werden. Das 
   Online-Passwort ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Weitere 
   Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform 
   finden sich unter der vorgenannten Internetadresse. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ihm 
   erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine 
   Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre 
   bzw. Aktionärsvertreter bitte nachfolgende Adresse: 
 
   PETROTEC AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621/71 77 213 
 
   Der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten kann ferner 
   elektronisch über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter 
   www.hv-vollmachten.de erfolgen. 
 
   Erfolgt bereits die Erteilung der Vollmacht über das 
   passwortgeschützte Vollmachtssystem bzw. unter vorstehender Adresse 
   unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein weiterer 
   gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Auch der 
   Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen, also über das passwortgeschützte Vollmachtssystem 
   bzw. unter vorstehender Adresse, gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß 
   angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
   Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen 
   müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne 
   Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
   Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
   werden. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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