DGAP-HV: PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
17.04.2013 / 15:06
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Petrotec AG
Borken
WKN PET111
ISIN DE000PET1111
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am
Mittwoch, den 29. Mai 2013, um 10.00 Uhr
im
Van der Valk Airporthotel Düsseldorf
Am Hülserhof 57
40472 Düsseldorf
stattfinden wird.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden
Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter
www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Einer Beschlussfassung nach dem Aktiengesetz bedarf es nicht.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2012 amtierenden alleinigen Mitglied des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf (24.00 Uhr) des 22. Mai 2013 bei der Gesellschaft unter der
Adresse
PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
angemeldet haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder
englischer Sprache nachzuweisen.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen, also auf den 8. Mai 2013, 0.00 Uhr (sog.
Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der
vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 22. Mai
2013 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten
Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder
teilnahme- noch stimmberechtigt.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten,
ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden,
müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Vollmacht ist gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann
auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung
erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es
wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt.
Vollmachten können nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der
Eintrittskarte auch elektronisch über das passwortgeschützte
Vollmachtssystem unter www.hv-vollmachten.de erteilt werden. Das
Online-Passwort ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Weitere
Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform
finden sich unter der vorgenannten Internetadresse.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ihm
erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine
Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte nachfolgende Adresse:
PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/71 77 213
Der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten kann ferner
elektronisch über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter
www.hv-vollmachten.de erfolgen.
Erfolgt bereits die Erteilung der Vollmacht über das
passwortgeschützte Vollmachtssystem bzw. unter vorstehender Adresse
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein weiterer
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen, also über das passwortgeschützte Vollmachtssystem
bzw. unter vorstehender Adresse, gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß
angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen
müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne
Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte.
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April 17, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)
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