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DGAP-HV: Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Muehlhan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
17.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Muehlhan AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN: DE000A0KD0F7 
   Wertpapierkennnummer: A0KD0F 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 
 
   28. Mai 2013 um 11:00 Uhr im 
   Hafen-Klub Hamburg e. V. 
   Bei den St. Pauli Landungsbrücken 3 
   20359 Hamburg 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der 
           Lageberichte des Vorstands für die Muehlhan AG und den Konzern 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die 
           genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr 
           lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall 
           des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts 
           haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu 
           stellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzergebnisses 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag 
           des Geschäftsjahrs 2012 in Höhe von EUR 9.242.246,63 auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Hauptversammlung 
 
     1.    Teilnahmeberechtigung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
           Gesellschaft rechtzeitig angemeldet und ihren Aktienbesitz 
           durch einen von ihrem depotführenden Institut in Textform in 
           deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen 
           Nachweis nachgewiesen haben. 
 
 
           Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der 
           nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse 
           spätestens bis Dienstag, 21. Mai 2013, 24:00 Uhr zugehen: 
 
 
                       Muehlhan AG 
           c/o Computershare Operations Center 
                     Prannerstraße 8 
                      80333 München 
               Telefax: +49 89 30903-74675 
          E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           Der Nachweis hat sich auf Dienstag, 7. Mai 2013, 00:00 Uhr, zu 
           beziehen. Dieser Nachweisstichtag ist also der Zeitpunkt, zu 
           dem der für das Bestehen und den Umfang des Rechts zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und des Stimmrechts 
           maßgebliche Aktienbesitz bestimmt wird. Erwerbe und 
           Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag sind 
           zulässig, für die vorgenannten Rechte aber ohne Bedeutung. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
           bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
           ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die Vorlage der 
           Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung erleichtert die 
           Einlasskontrolle; sie ist nicht Voraussetzung für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts. 
 
 
     2.    Stimmrechtsvollmachten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen 
           Dritten, ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 Satz 1 AktG). Auch in 
           diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
           rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend dem 
           vorstehenden Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung' erforderlich. 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 
           Abs. 3 Satz 2 AktG). 
 
 
           Vollmachten an andere Personen als an Kreditinstitute, diesen 
           nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
           Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs. 
           10 AktG gleichgestellte Personen sind in Textform zu erteilen, 
           zu widerrufen und nachzuweisen. Zur Erteilung der Vollmacht 
           kann insbesondere auch das über die Internetadresse 
           www.muehlhan.com unter Über uns -> Investor Relations -> 
           Termine -> HV 2013 abrufbare Formular verwendet werden, dies 
           ist jedoch nicht zwingend. 
 
 
           Die Anforderungen an die Erteilung von Vollmachten an 
           Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
           gleichgestellte Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen 
           nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen bestimmen 
           sich nach § 135 Abs. 2 AktG und den von den genannten Stellen 
           gemachten Vorgaben. 
 
 
           Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der 
           Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
           vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu 
           müssen schriftlich oder per Telefax an die Nummer +49 (0) 40 
           75271123 auf dem dafür vorgesehenen dem Aktionär nach 
           erfolgter Anmeldung zugesandten und auch über die 
           Internetadresse www.muehlhan.com unter Über uns -> Investor 
           Relations -> Termine -> HV 2013 abrufbaren Formular erteilt 
           werden. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft müssen bis zum 24. Mai 2013 bei der Gesellschaft 
           eingegangen sein; anderenfalls können sie nicht berücksichtigt 
           werden. Wir bitten, insoweit auch die Hinweise in den 
           Unterlagen zu beachten. 
 
 
     3.    Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Diese Einladung zur Hauptversammlung, der Einzelabschluss der 
           Muehlhan AG zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht, der 
           Geschäftsbericht für den Konzern, der den Konzernabschluss zum 
           31. Dezember 2012, den Lagebericht für den Konzern und den 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 enthält, 
           der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzergebnisses sowie 
           weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
           sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die 
           Internetseite 
 
 
   www.muehlhan.com unter Über uns -> Investor Relations -> Termine -> HV 
                                    2013 
 
 
           abrufbar. 
 
 
           Für die Dauer der Hauptversammlung am 28. Mai 2013 werden die 
           vorgenannten Unterlagen im Versammlungsraum ausliegen. 
 
 
           Etwaige bei der Muehlhan AG eingehende und 
           veröffentlichungspflichtige Verlangen nach Ergänzung der 
           Tagesordnung sowie Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der 
           Verwaltung und Wahlvorschläge werden ebenfalls über die eben 
           genannte Internetseite zugänglich gemacht. 
 
 
   Hamburg, im April 2013 
 
   Muehlhan AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
17.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Muehlhan AG 
                Schlinckstr. 3 
                21107 Hamburg 
                Deutschland 
E-Mail:         myag@muehlhan.com 
Internet:       http://www.muehlhan.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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