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DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 28.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
17.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Wacker Neuson SE 
 
   München 
 
   ISIN: DE000WACK012 
   WKN: WACK01 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Dienstag, dem 28. Mai 2013, 
 
   um 10:00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 
   33, 80636 München, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, 
   Preußenstraße 41, eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012 einschließlich des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem 
           zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG: 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt 
           nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 
           AktG(*) am 15. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des 
           Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 
           Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
           Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem 
           Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
           Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben 
           sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das 
           Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich 
           zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in 
           der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen 
           werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. 
 
 
   (*)    Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die 
          Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der 
          Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
          das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: 
          SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften 
          der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 
           41.529.826,28 wird wie folgt verwendet: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,30      EUR 21.042.000,00 
   auf insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte 
   Stückaktien, insgesamt 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                   EUR 20.487.826,28 
 
   Bilanzgewinn                                      EUR 41.529.826,28 
 
 
           Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt 
           auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 
           70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 21.042.000,00. 
 
 
           Die Dividende ist am 29. Mai 2013 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 
           2012 Entlastung erteilt. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- 
           und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 und für die 
           prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) 
           Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) 
           Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       5.1   Die Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum 
             Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
 
       5.2   Die Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zudem zum 
             Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des 
             verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des 
             (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
             37y WpHG im Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind 
   und die sich bis spätestens Dienstag, 21. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), 
   schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
   Sprache unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der 
   Gesellschaft angemeldet haben: 
 
   Wacker Neuson SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder Telefax: +49-(0)89/3090374675 
   oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
   Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben. 
 
   Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert, das heißt die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist 
   der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende 
   des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 22. Mai 2013 bis einschließlich 28. 
   Mai 2013 erst mit Gültigkeitsdatum 29. Mai 2013 verarbeitet und 
   berücksichtigt werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge 
   nach dem 21. Mai 2013 bei der Gesellschaft eingehen, können daher 
   Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei 
   denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis 
   zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
   Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
   Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und frist- und 
   formgerecht angemeldet sind (siehe oben Abschnitt 'Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung'), können ihre Rechte in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; 
   bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z. B. 
   die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt 
   der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte Person 
   oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 
   i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und 
   ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die 
   Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder 
   gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Gleiches 
   gilt für den Widerruf der Vollmacht. Die Gesellschaft bittet darum, 
   Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber 
   der Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf in Textform (§ 126b BGB) 
   rechtzeitig an die Gesellschaft unter einer der nachstehenden 
   Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln: 
 
   Wacker Neuson SE 
   c/o Computershare Operations Center 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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