DGAP-HV: Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 28.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
17.04.2013 / 15:08
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Wacker Neuson SE
München
ISIN: DE000WACK012
WKN: WACK01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Dienstag, dem 28. Mai 2013,
um 10:00 Uhr
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße
33, 80636 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München,
Preußenstraße 41, eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012 einschließlich des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem
zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG:
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172
AktG(*) am 15. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1
Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem
Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des
Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben
sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das
Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich
zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in
der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und
können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen
werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
(*) Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die
Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch:
SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften
der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR
41.529.826,28 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,30 EUR 21.042.000,00
auf insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte
Stückaktien, insgesamt
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 20.487.826,28
Bilanzgewinn EUR 41.529.826,28
Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt
auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR
70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 21.042.000,00.
Die Dividende ist am 29. Mai 2013 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr
2012 Entlastung erteilt.
5. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres-
und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 und für die
prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen)
Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen)
Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
5.1 Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 bestellt.
5.2 Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zudem zum
Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des
verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des
(konzernbezogenen) Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y WpHG im Geschäftsjahr 2013 bestellt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und die sich bis spätestens Dienstag, 21. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ),
schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der
Gesellschaft angemeldet haben:
Wacker Neuson SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder Telefax: +49-(0)89/3090374675
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur
aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert, das heißt die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist
der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende
des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 22. Mai 2013 bis einschließlich 28.
Mai 2013 erst mit Gültigkeitsdatum 29. Mai 2013 verarbeitet und
berücksichtigt werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge
nach dem 21. Mai 2013 bei der Gesellschaft eingehen, können daher
Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei
denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis
zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten,
Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und frist- und
formgerecht angemeldet sind (siehe oben Abschnitt 'Teilnahme an der
Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung'), können ihre Rechte in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen;
bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z. B.
die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte Person
oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10
i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die
Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und
ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die
Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder
gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Gleiches
gilt für den Widerruf der Vollmacht. Die Gesellschaft bittet darum,
Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber
der Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf in Textform (§ 126b BGB)
rechtzeitig an die Gesellschaft unter einer der nachstehenden
Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln:
Wacker Neuson SE
c/o Computershare Operations Center
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