DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2013 in Seminarraum Nikolai des Hotel
Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16 mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
17.04.2013 / 15:09
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BDI - BioEnergy International AG
Grambach, FN 149076 f
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
7. ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 15. Mai 2013, um 11.00 Uhr
im Seminarraum Nikolai des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2012
und die zukünftige strategische Ausrichtung des Unternehmens
2013 bis 2015
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember
2012, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2012 und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96
Aktiengesetz ('AktG') für das Geschäftsjahr 2012
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
5. Neuwahl des Aufsichtsrats
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung
an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
7. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in
den Paragraphen 4 und 5 (Streichung des genehmigten Kapitals
infolge Zeitablaufs)
1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2013 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8074
Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, auf:
- Jahresabschluss samt Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2012;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2012;
- Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
2012;
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG
für das Geschäftsjahr 2012;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
3-8;
- Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten für die
Wahl in den Aufsichtsrat
- Erklärung der vorgeschlagenen Kandidaten für die
Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG;
- Satzungsgegenüberstellung
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 24. April 2013 außerdem im Internet unter www.bdi-bioenergy.com
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 24. April
2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach,
Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, oder per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 3. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Post an die
Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene
Drexler, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail
marlene.drexler@bdi-bioenergy.com - wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist - zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich.
3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
3.1. Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2013 unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI
Post: (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach
per +43 316 4009-110
Telefa-
x:
oder marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die
per Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).
3.2. Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2013 ausschließlich unter einer der
oben genannten Adressen zugehen muss.
3.3. Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register
und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 5. Mai 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
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April 17, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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