Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
81 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: -2-

DJ DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Seminarraum Nikolai des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2013 in Seminarraum Nikolai des Hotel 
Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16 mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   BDI - BioEnergy International AG 
 
   Grambach, FN 149076 f 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
   7. ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, dem 15. Mai 2013, um 11.00 Uhr 
   im Seminarraum Nikolai des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2012 
           und die zukünftige strategische Ausrichtung des Unternehmens 
           2013 bis 2015 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt 
           Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 
           2012, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. 
           Dezember 2012 und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96 
           Aktiengesetz ('AktG') für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     5.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung 
           an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in 
           den Paragraphen 4 und 5 (Streichung des genehmigten Kapitals 
           infolge Zeitablaufs) 
 
 
   1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2013 zur Einsicht der 
   Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8074 
   Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, auf: 
 
     -     Jahresabschluss samt Lagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2012; 
 
 
     -     Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2012; 
 
 
     -     Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 
           2012; 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG 
           für das Geschäftsjahr 2012; 
 
 
     -     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 
           3-8; 
 
 
     -     Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten für die 
           Wahl in den Aufsichtsrat 
 
 
     -     Erklärung der vorgeschlagenen Kandidaten für die 
           Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG; 
 
 
     -     Satzungsgegenüberstellung 
 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 
 
   Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und 
   das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind 
   ab 24. April 2013 außerdem im Internet unter www.bdi-bioenergy.com 
   zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 
 
   2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und 
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
   Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf 
   die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 24. April 
   2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach, 
   Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, oder per Telefax 
   unter der Telefax-Nummer +43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die 
   Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt 
   wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten 
   vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. 
   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
   auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
   Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
   spätestens am 3. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Post an die 
   Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene 
   Drexler, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail 
   marlene.drexler@bdi-bioenergy.com - wobei das Verlangen in Textform, 
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist - zugeht. Für den 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes 
   genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer 
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich 
   der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
   Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche 
   Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung 
   Ausgeführte sinngemäß gilt. 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
   §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich. 
 
   3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
   Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
   dem Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai 2013 (Nachweisstichtag). 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
   diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
   3.1. Depotverwahrte Inhaberaktien 
 
   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2013 unter einer der 
   nachgenannten Adressen zugehen muss: 
 
   Per        BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI 
   Post:      (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach 
 
   per        +43 316 4009-110 
   Telefa- 
   x: 
 
   oder       marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die 
   per        Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
   E-Mail     anzuschließen ist. 
 
   Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 
   262 Abs. 20 AktG). 
 
   3.2. Nicht depotverwahrte Inhaberaktien 
 
   Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche 
   Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der 
   Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2013 ausschließlich unter einer der 
   oben genannten Adressen zugehen muss. 
 
   3.3. Depotbestätigung gem. § 10a AktG 
 
   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
   enthalten: 
 
     -     Angaben über den Aussteller: Name/Firma und 
           Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten 
           gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), 
 
 
     -     Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, 
           Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register 
           und Registernummer bei juristischen Personen, 
 
 
     -     Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des 
           Aktionärs, ISIN, 
 
 
     -     Depotnummer, anderenfalls eine sonstige 
           Bezeichnung, 
 
 
     -     Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung 
           bezieht. 
 
 
   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
   den oben genannten Nachweisstichtag 5. Mai 2013 beziehen. 
 
   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
   Sprache entgegengenommen. 
 
   Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
   durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre 
   können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
   Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
   4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
   ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie 
   der Aktionär hat, den er vertritt. 
 
   Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 
   AktG). 
 
   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
   einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch 
   mehrere Personen bevollmächtigt werden. 
 
   Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 14. Mai 
   2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen 
   zugehen: 
 
   Per        BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI 
   Post:      (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach 
 
   Per        +43 316 4009-110 
   Telefa- 
   x: 
 
   Per        marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die Vollmacht in 
   E-Mail-    Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen 
   :          ist. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: 
 
        Persönlich:    bei Registrierung zur Hauptversammlung 
                       am Versammlungsort 
 
   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht 
   werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com abrufbar. 
 
   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
   erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die 
   Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
 
   5. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.800.000,- und ist eingeteilt in 
   3.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien, aus denen ihr Rechte zustehen könnten. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
   demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   3.800.000. 
 
   Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
   werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
   Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter 
   unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen 
   Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
   auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr. 
 
   Grambach, im April 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
17.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    BDI - BioEnergy International AG 
                Parkring 18 
                8074 Grambach/Graz 
                Österreich 
E-Mail:         marlene.drexler@bdi-bioenergy.com 
Internet:       http://www.bdi-bioenergy.com 
ISIN:           AT0000A02177 
WKN:            A0LAXT 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Börse Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
207451 17.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.