DJ DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.04.2013 / 15:11
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English convenience translation available under:
www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting
alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1
Wertpapierkennnummer: A0LD2U
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, 29. Mai 2013, 10:00 Uhr,
in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
Raum 304.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die
alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2012
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung eingesehen
werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand am 14. Februar 2013
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 28.
Februar 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung
erfolgt daher nicht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs.
1 Satz 1 AktG zugänglich zu machen, ohne dass es einer
Beschlussfassung hierzu bedarf.
2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 39.500.000,00 wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre von EUR
39.466.743,50, also eine Dividende von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie.
b) Einstellung in Gewinnrücklagen in Höhe von EUR
0,00.
c) Gewinnvortrag in Höhe von EUR 33.256,50.
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und die
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.
Juni 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor zu beschließen:
a) Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 wird die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg,
bestellt.
b) Zum Abschlussprüfer für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2013 wird ebenfalls
die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, bestellt.
6. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013
mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, Aufhebung des
Genehmigten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung
Die Laufzeit des bestehenden Genehmigten Kapitals 2012 ist
gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 23.
Oktober 2013 befristet. Das Genehmigte Kapital 2012 soll daher
durch ein neues Genehmigtes Kapital 2013 ersetzt werden, das
erneut in Höhe von 50 Prozent des bestehenden Grundkapitals
sowie mit einer Laufzeit von 18 Monaten geschaffen werden
soll. Die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012 soll
aufschiebend bedingt sein auf die Eintragung des Genehmigten
Kapitals 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft.
Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei
Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen soll insgesamt
auf zwanzig vom Hundert des Grundkapitals beschränkt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
a) Ermächtigung
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 28. November 2014 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.466.743,00 zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2013).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu
gewähren. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder
mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
* um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
auszunehmen;
* bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der
bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich
unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien
insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals weder im
Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der
Ausübung der vorliegenden Ermächtigung übersteigen;
* soweit dies erforderlich ist, um den Gläubigern
der von der alstria office REIT-AG begebenen
Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen) mit Wandlungs- oder
Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht
auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen
nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw.
nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde;
* bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.
Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts bei
Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
ausgegebenen Aktien darf zwanzig vom Hundert des
Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung übersteigen.
Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die unter
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2013 unter Ausschluss
des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder gegen
Sacheinlagen ausgegeben wurden, sowie solche Aktien, die
während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2013 zur
Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich
Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen) mit
Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht
ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die
Schuldverschreibungen bzw. die
Genussrechte/Gewinnschuldverschreibungen mit Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.
Unberücksichtigt hiervon bleibt die Ausgabe von
Wandelgenussscheinen an Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw.
mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
b) Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012
Die von der Hauptversammlung am 24. April 2012 unter
Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital
2012) in § 5 Abs. 3 der Satzung und die von der
Hauptversammlung am 24. April 2012 unter
Tagesordnungspunkten 8 und 9 beschlossenen Ermächtigungen
zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 4a und 4b der
Satzung werden mit Wirksamkeit des Genehmigten Kapitals 2013
gemäß vorstehendem lit. a) aufgehoben.
c) Satzungsänderungen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
§ 5 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung werden unter Aufhebung der
bisherigen Abs. 4a und 4b wie folgt gefasst:
'(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 28. November 2014 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.466.743,00 zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2013).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu
gewähren. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder
mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
(4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das
Genehmigte Kapital 2013 (§ 5 Abs. 3 der Satzung)
auszuschließen,
* um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
auszunehmen;
* bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der
bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich
unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien
insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals weder im
Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der
Ausübung der vorliegenden Ermächtigung übersteigen;
* soweit dies erforderlich ist, um den Gläubigern
der von der alstria office REIT-AG begebenen
Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen) mit Wandlungs- oder
Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht
auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen
nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw.
nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde;
* bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.
Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts bei
Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
ausgegebenen Aktien darf zwanzig vom Hundert des
Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung übersteigen.
Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die unter
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2013 unter Ausschluss
des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder gegen
Sacheinlagen ausgegeben wurden, sowie solche Aktien, die
während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2013 zur
Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich
Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen) mit
Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht
ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die
Schuldverschreibungen bzw. die
Genussrechte/Gewinnschuldverschreibungen mit Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.
Unberücksichtigt hiervon bleibt die Ausgabe von
Wandelgenussscheinen an Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw.
mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.'
d) Ermächtigung zur Satzungsanpassung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung an
den Umfang einer im Einzelfall durchgeführten
Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital 2013 entsprechend
anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang
stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die
Fassung betreffen. Entsprechendes gilt, falls das Genehmigte
Kapital 2013 bis zum Ablauf der Ermächtigung nicht oder
nicht vollständig ausgenutzt worden ist.
e) Anmeldung der Satzungsänderung
Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des bestehenden
Genehmigten Kapitals 2012 nur zusammen mit der beschlossenen
Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2013 in Höhe von
EUR 39.466.743,00 mit den entsprechenden Satzungsänderungen
gemäß vorstehendem lit. c) zur Eintragung in das
Handelsregister der Gesellschaft anzumelden mit der Maßgabe,
dass die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012 nur in das
Handelsregister eingetragen werden soll, wenn sichergestellt
ist, dass zeitgleich oder im unmittelbaren Anschluss daran
das neue Genehmigte Kapital 2013 in das Handelsregister
eingetragen wird.
7. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder
Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen
und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen
Bedingten Kapitals 2013, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010
und entsprechende Satzungsänderung
Wandel- und Optionsanleihen, Genussrechte oder
Gewinnschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente
sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als
entscheidende Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen.
Bei Nutzung dieser Finanzierungsinstrumente fließt der
Gesellschaft Kapital zu, das ihr später unter Umständen als
Eigenkapital erhalten bleibt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2010 wurde der
Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 9 zur
Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie zum Ausschluss des
Bezugsrechts ermächtigt. Die in diesem Zusammenhang erteilte
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für
Schuldverschreibungen wurde bereits aufgebraucht durch die
Ausgabe von neuen Aktien aus genehmigtem Kapital unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
während der Laufzeit der gewährten Ermächtigung.
Daher soll die durch die Hauptversammlung vom 16. Juni 2010
der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte
Ermächtigung erneuert werden. Dabei wird ergänzend die Nutzung
der Ermächtigung auch für Sacheinlagen mit einem
entsprechenden Bezugsrechtsausschluss vorgesehen. Auch sollen
der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen und das
bedingte Kapital erhöht werden. Im Gleichklang mit der unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen Ermächtigung zum Genehmigten
Kapital 2013 soll auch diese Ermächtigung eine Laufzeit von 18
Monaten erhalten.
Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei
Kapitalerhöhungen soll insgesamt auf zwanzig vom Hundert des
Grundkapitals beschränkt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
a) Ermächtigung zur Begebung von
Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten
bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser
Instrumente) sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
aa) Laufzeit der Ermächtigung, Nennbetrag
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 28. November 2014 einmalig oder
mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder
Wandelanleihen, Genussrechte oder
Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser
Instrumente (zusammen 'Schuldverschreibungen') im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600.000.000,00 auszugeben
und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw.
den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf
den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu
EUR 38.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw.
Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Ausgabe von
Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung von
Sachleistungen erfolgen.
Für die Schuldverschreibungen können unterschiedliche
Laufzeiten vorgesehen werden. Die Schuldverschreibungen
können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den
entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen
Währung eines OECD-Landes begeben werden.
bb) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die
Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
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