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DGAP-HV: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Sömmerda mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Sömmerda mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG 
 
   Sangerhausen 
 
   - ISIN DE000A0B95Y8 - 
   - WKN A0B95Y - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28. Mai 2013 um 10.30 Uhr 
   (MESZ), in den Räumlichkeiten Volkshaus Sömmerda, Weißenseer Straße 
   33, 99610 Sömmerda, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
           2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von 
           der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter der Adresse www.mifa.de im Bereich 
           Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat am 12. April 2013 den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher 
           erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine 
           Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 
           genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist 
           gesetzlich nicht vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           5.319.261,80 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mittelrheinische Treuhand 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Steuerberatungsgesellschaft, Erfurt zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013, sowie als 
           Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
           Konzernzwischenabschlusses und Zwischenlageberichts für die 
           ersten sechs Monate dieses Geschäftsjahres zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Satzungsänderung zur 
           Bereinigung der Satzung 
 
 
           Durch eine kürzliche Gesetzesänderung wurde der ehemalige 
           'elektronische Bundesanzeiger' in § 25 AktG nunmehr in 
           'Bundesanzeiger' umbenannt. Dies soll auch in der Satzung der 
           MIFA reflektiert werden, indem in § 3 Abs. 1 der Satzung im 
           Hinblick auf Bekanntmachungen der Gesellschaft statt auf den 
           'elektronischen Bundesanzeiger' nun auf den 'Bundesanzeiger' 
           verwiesen werden soll. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 3 Abs. 1 der 
           Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz etwas anderes 
           bestimmt.' 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       1.    Das bisherige genehmigte Kapital in § 5 Absatz 4 
             der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der 
             Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten 
             Kapitals aufgehoben. 
 
 
       2.    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. 
             Mai 2018 einmalig oder in Teilbeträgen um bis zu EUR 
             4.899.463,00 durch Ausgabe von bis zu 4.899.463 neuen 
             Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu 
             erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären steht 
             grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen 
             Aktien können auch von einem oder mehreren durch den 
             Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i.S.v. 
             § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen 
             werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares 
             Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
             in folgenden Fällen auszuschließen: 
 
 
         a)    zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; 
 
 
         b)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
               erfolgt, zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt 
               und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis 
               nicht wesentlich unterschreitet; 
 
 
         c)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
               erfolgt zur Gewährung von Aktien im Rahmen von 
               Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs 
               von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an 
               Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen. 
 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die 
             Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der 
             Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. 
 
 
       3.    § 5 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. 
             Mai 2018 einmalig oder in Teilbeträgen um bis zu EUR 
             4.899.463,00 durch Ausgabe von bis zu 4.899.463 neuen 
             Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu 
             erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären steht 
             grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen 
             Aktien können auch von einem oder mehreren durch den 
             Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i.S.v. 
             § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen 
             werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares 
             Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
             in folgenden Fällen auszuschließen: 
 
 
         a)    zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; 
 
 
         b)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
               erfolgt, zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt 
               und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis 
               nicht wesentlich unterschreitet; 
 
 
         c)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
               erfolgt zur Gewährung von Aktien im Rahmen von 
               Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs 
               von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an 
               Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen. 
 
 
 
             Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die 
             Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der 
             Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.' 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       1.    Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG wird 
             ermächtigt, bis zum Ablauf des 27. Mai 2018 eigene Aktien 
             mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 
             bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Hauptversammlung 
             existierenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung 
             kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals 
             ausgeübt werden. 
 
 
       2.    Der Erwerb der eigenen Aktien der Gesellschaft 
             erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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