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DGAP-HV: Pironet NDH Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Pironet NDH Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Pironet NDH Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PIRONET NDH AG 
 
   Köln 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Köln, 28. Mai 2013 
 
   Wertpapierkennnummer: 691 640 
 
   ISIN-Nr.: DE 000 6 916 406 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 28. Mai 2013, ab 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit 
   - MESZ) 
 
   im Congress-Centrum Nord, 
 
   Kölnmesse, 
 
   Eingang Congress-Centrum Nord, 
 
   Deutz-Mülheimer Straße 111, 
 
   D-50679 Köln 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der PIRONET NDH AG ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   TOP 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PIRONET NDH AG und 
   des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 mit dem 
   Lagebericht der PIRONET NDH AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2012 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB) sowie dem 
   Bericht des Aufsichtsrats 
 
   Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Absatz 1 Satz 1 
   AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
   Entgegennahme unter anderem des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des Lageberichts sowie bei einem Mutterunternehmen auch zur 
   Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert 
   und werden dort auch ausliegen. 
 
   TOP 2 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 5.295.986,50 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 je    EUR 2.188.485,00 
   dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                              EUR 3.107.501,50 
 
   Der Geschäftsverlauf erlaubt auch für das Geschäftsjahr 2012 die 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je Stückaktie. Jedoch 
   konnten im Geschäftsjahr 2012 durch die erfolgreiche Veräußerung der 
   Geschäftsanteile an der xplace GmbH und der nexum AG außerordentliche 
   einmalige Erlöse erzielt werden. Aus diesem Grunde haben Aufsichtsrat 
   und Vorstand der PIRONET NDH AG beschlossen, der diesjährigen 
   Hauptversammlung eine zusätzliche einmalige Dividendenausschüttung von 
   EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 
   2012 vorzuschlagen. Insgesamt soll somit eine Dividende von EUR 0,15 
   je dividendenberechtigter Stückaktie zur Ausschüttung kommen 
   (Dividende für das Geschäftsjahr 2011: EUR 0,10). 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien erwerben, so sind diese 
   nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 
   EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
   Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 29. Mai 2013. 
 
   TOP 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   TOP 4 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 5 
 
   Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem 
   GmbH & Co. KG, Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und 
   zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von etwaigen 
   Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
   II. WEITERE ANGABEN 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 14.589.900,00 in 
   14.589.900 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. 
 
   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft in 
   Verbindung mit § 123 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 
   AktG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   nachweisen. 
 
   Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss durch einen von dem depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und 
   in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. 
   Der Nachweis des depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstituts muss sich auf den Beginn des 07. Mai 
   2013 (00:00 Uhr MESZ) (sogenannter Nachweisstichtag) beziehen. 
 
   Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2013 
   (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugehen: 
 
           PIRONET NDH AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
 
 
           Oder per Telefax unter der Nummer: 
           +49 (0)89 / 210 27 298 
 
 
           Oder per E-Mail unter der Adresse: 
           meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
   Nach form- und fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der zuvor genannten 
   Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   unsere Aktionäre, sich rechtzeitig mit dem depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut abzustimmen. 
 
   BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS 
 
   Gemäß § 123 Absatz 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der den zuvor beschriebenen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Veräußerungen 
   im Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
   auf die Befugnis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
   und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind im 
   Verhältnis zur Gesellschaft also auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Personen, die 
   zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, 
   als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht 
   auszuüben. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei handelbar. 
 
   VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum 
   Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen 
   sind der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung durch den 
   Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe des obigen Abschnitts 
   'Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 
   Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein 
   Kreditinstitut noch ein nach § 135 Absatz 10 AktG in Verbindung mit § 
   125 Absatz 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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