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DGAP-HV: Pironet NDH Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Pironet NDH Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Pironet NDH Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Pironet NDH Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PIRONET NDH AG 
 
   Köln 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Köln, 28. Mai 2013 
 
   Wertpapierkennnummer: 691 640 
 
   ISIN-Nr.: DE 000 6 916 406 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 28. Mai 2013, ab 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit 
   - MESZ) 
 
   im Congress-Centrum Nord, 
 
   Kölnmesse, 
 
   Eingang Congress-Centrum Nord, 
 
   Deutz-Mülheimer Straße 111, 
 
   D-50679 Köln 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der PIRONET NDH AG ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   TOP 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PIRONET NDH AG und 
   des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 mit dem 
   Lagebericht der PIRONET NDH AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2012 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB) sowie dem 
   Bericht des Aufsichtsrats 
 
   Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Absatz 1 Satz 1 
   AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
   Entgegennahme unter anderem des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des Lageberichts sowie bei einem Mutterunternehmen auch zur 
   Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert 
   und werden dort auch ausliegen. 
 
   TOP 2 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 5.295.986,50 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 je    EUR 2.188.485,00 
   dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                              EUR 3.107.501,50 
 
   Der Geschäftsverlauf erlaubt auch für das Geschäftsjahr 2012 die 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je Stückaktie. Jedoch 
   konnten im Geschäftsjahr 2012 durch die erfolgreiche Veräußerung der 
   Geschäftsanteile an der xplace GmbH und der nexum AG außerordentliche 
   einmalige Erlöse erzielt werden. Aus diesem Grunde haben Aufsichtsrat 
   und Vorstand der PIRONET NDH AG beschlossen, der diesjährigen 
   Hauptversammlung eine zusätzliche einmalige Dividendenausschüttung von 
   EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 
   2012 vorzuschlagen. Insgesamt soll somit eine Dividende von EUR 0,15 
   je dividendenberechtigter Stückaktie zur Ausschüttung kommen 
   (Dividende für das Geschäftsjahr 2011: EUR 0,10). 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien erwerben, so sind diese 
   nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 
   EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
   Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 29. Mai 2013. 
 
   TOP 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   TOP 4 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 5 
 
   Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem 
   GmbH & Co. KG, Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und 
   zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von etwaigen 
   Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
   II. WEITERE ANGABEN 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 14.589.900,00 in 
   14.589.900 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. 
 
   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft in 
   Verbindung mit § 123 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 
   AktG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   nachweisen. 
 
   Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss durch einen von dem depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und 
   in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. 
   Der Nachweis des depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstituts muss sich auf den Beginn des 07. Mai 
   2013 (00:00 Uhr MESZ) (sogenannter Nachweisstichtag) beziehen. 
 
   Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2013 
   (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugehen: 
 
           PIRONET NDH AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
 
 
           Oder per Telefax unter der Nummer: 
           +49 (0)89 / 210 27 298 
 
 
           Oder per E-Mail unter der Adresse: 
           meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
   Nach form- und fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der zuvor genannten 
   Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   unsere Aktionäre, sich rechtzeitig mit dem depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut abzustimmen. 
 
   BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS 
 
   Gemäß § 123 Absatz 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der den zuvor beschriebenen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Veräußerungen 
   im Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
   auf die Befugnis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
   und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind im 
   Verhältnis zur Gesellschaft also auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Personen, die 
   zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, 
   als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht 
   auszuüben. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei handelbar. 
 
   VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum 
   Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen 
   sind der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung durch den 
   Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe des obigen Abschnitts 
   'Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 
   Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein 
   Kreditinstitut noch ein nach § 135 Absatz 10 AktG in Verbindung mit § 
   125 Absatz 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Pironet NDH Aktiengesellschaft: -2-

135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen 
   die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
   Für die Übermittlung bietet die Gesellschaft eine Übersendung an 
   folgende Adresse an: 
 
           PIRONET NDH AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
 
 
           Oder per Telefax unter der Nummer: 
           +49 (0)89 / 210 27 298 
 
 
           Oder per E-Mail unter der Adresse: 
           vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
   Eine Bevollmächtigung kann auch dadurch nachgewiesen werden, dass der 
   Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
   die Vollmacht vorweist. 
 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut oder ein nach § 135 Absatz 10 AktG 
   in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG den Kreditinstituten 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG 
   gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige 
   Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesem abzustimmen. Für 
   den Nachweis der Bevollmächtigung durch den Bevollmächtigten gegenüber 
   der Gesellschaft genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut (§ 135 Absatz 5 Satz 4, 1. 
   Halbsatz AktG in Verbindung mit § 123 Absatz 3 Satz 2 AktG). 
 
   Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird 
   Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen gegenüber der bereits 
   benannten Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 
   126b BGB) übermittelt und steht auch unter 
   http://www.pironet-ndh-group.com/hv zum Download bereit. 
 
   BEVOLLMÄCHTIGUNG VON STIMMRECHTSVERTRETERN DER GESELLSCHAFT 
 
   Wir bieten unseren Aktionären auch die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht 
   durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   ausüben zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht 
   und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Ohne 
   diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter 
   ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen 
   oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
   Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte 
   zur Hauptversammlung (auch wenn sie nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen wollen). Mit der Eintrittskarte erhalten 
   sie das zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen zu verwendende 
   Formular. Das Vollmachtsformular wird Aktionären ferner jederzeit auf 
   Verlangen gegenüber der im vorstehenden Abschnitt ('Verfahren für die 
   Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten') benannten Adresse, 
   Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) übermittelt 
   und steht auch unter http://www.pironet-ndh-group.com/hv zum Download 
   bereit. Wir bitten, dieses Formular vollständig ausgefüllt und 
   unterschrieben ausschließlich an die folgende Adresse zu senden: 
 
           An den Stimmrechtsvertreter der 
           PIRONET NDH AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
 
 
           Oder per Telefax unter der Nummer: 
           +49 (0)89 / 210 27 298 
 
 
           Oder per E-Mail unter der Adresse: 
           vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
   Vollmachtsformulare sollten möglichst bis zum 27. Mai 2013 (16:00 Uhr 
   MESZ) unter der genannten Adresse, der genannten Telefaxnummer oder 
   E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
   III. RECHTE DER AKTIONÄRE NACH § 122 ABSATZ 2 AktG, § 126 ABSATZ 1 
   AktG, § 127 AktG und § 131 ABSATZ 1 AKTG 
 
   TAGESORDNUNGSERGÄNZUNGSVERLANGEN NACH § 122 ABSATZ 2 AKTG 
 
   Gemäß § 122 Absatz 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Stückaktien der 
   Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen 
   ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Wir 
   bitten darum, die folgende Anschrift zu verwenden: 
 
        PIRONET NDH AG 
        Der Vorstand 
        Von-der-Wettern-Straße 27 
        D-51149 Köln 
 
   Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 27. April 2013 
   (24:00 Uhr MESZ), zugehen. 
 
   § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen 
   haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
   zur Entscheidung über den Antrag halten, findet gemäß § 122 Absatz 2 
   Satz 1, Absatz 1 Satz 3 AktG entsprechende Anwendung. Die Gesellschaft 
   wird insoweit den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller 
   mindestens in der Zeit vom Beginn des 28. Februar 2013 (00:00 Uhr 
   MESZ) bis zum Beginn des Tags der Absendung des Ergänzungsverlangens 
   Inhaber der für die Erreichung des zu Beginn dieses Abschnitts 
   genannten Quorums notwendigen Aktien gewesen sind. Aktienbesitzzeiten 
   Dritter kommen nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. Für den 
   Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts aus. 
 
   Ein bekanntzumachendes Verlangen im Sinne des § 122 Absatz 2 AktG wird 
   nach Maßgabe des § 124a Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 AktG im 
   Internet unter http://www.pironet-ndh-group.com/hv unverzüglich nach 
   seinem Eingang bei der Gesellschaft zugänglich gemacht. 
 
   ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE NACH § 126 ABSATZ 1 UND § 127 AKTG 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen einen 
   Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Tagesordnungspunkt zu stellen und Wahlvorschläge zu dem 
   Tagesordnungspunkt 5 ('Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2013') zu machen. Hierfür bedarf es vor der Hauptversammlung keiner 
   Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung. 
 
   Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich 
   des Namens des Aktionärs, der Begründung (die allerdings für 
   Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) sowie einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
   http://www.pironet-ndh-group.com/hv unverzüglich zugänglich machen, 
   wenn sie der Aktionär bis spätestens 13. Mai 2013 (24:00 Uhr MESZ) der 
   Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse: 
 
           PIRONET NDH AG 
           Investor Relations 
           c/o Jens Wardenbach 
           Von-der-Wettern-Str. 27 
           D-51149 Köln 
 
 
           Oder per Telefax unter der Nummer: 
           +49 (0)2203 / 935 30 99 
 
 
           Oder per E-Mail an die Adresse: 
           ir@pironet-ndh.com 
 
 
   übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der 
   Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach Maßgabe des § 126 AktG (bei 
   Gegenanträgen) bzw. § 127 AktG (bei Wahlvorschlägen) erfüllt sind. 
 
   Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung 
   beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn 
   einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, 
   etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die 
   Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder 
   irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags 
   braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
   als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge hinsichtlich eines 
   in der Hauptversammlung zu wählenden Abschlussprüfers entsprechend. 
   Anders als Gegenanträge müssen Wahlvorschläge jedoch nicht begründet 
   werden. Wahlvorschläge müssen außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 
   AktG auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht die 
   Angaben nach § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
   enthalten. Demnach muss ein zulässiger Vorschlag zur Wahl einer 
   natürlichen Person den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des 
   Vorgeschlagenen, bei Vorschlag der Wahl einer Gesellschaft die Firma 
   und den Sitz des Vorgeschlagenen enthalten (§ 124 Absatz 3 Satz 4 
   AktG). 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch 
   wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort 
   mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines 
   jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
   vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE NACH § 131 ABSATZ 1 AKTG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ('Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der PIRONET NDH AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2012 mit dem Lagebericht der PIRONET NDH AG und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 (einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 
   5, 315 Absatz 4 HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats') auch der 
   Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Wir 
   weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Absatz 3 AktG 
   genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. 
 
   Nach § 18 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der 
   Versammlungsleiter berechtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht 
   der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken, insbesondere zu 
   Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich 
   angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den 
   einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu setzen. 
 
   IV. AUSGELEGTE UNTERLAGEN 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss der PIRONET NDH AG und der 
   gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 mit dem 
   Lagebericht der PIRONET NDH AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2012, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie 
   der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   können in den Geschäftsräumen 
 
        PIRONET NDH AG 
        Von-der-Wettern-Straße 27 
        D-51149 Köln 
 
   eingesehen werden. 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen werden. 
 
   V. VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT NACH § 
   124a AKTG 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen und 
   Unterlagen nach § 124a AktG, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen 
   im Sinne von § 122 Absatz 2 AktG sowie weitere Informationen sind ab 
   dem 23. April 2013 über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.pironet-ndh-group.com/hv zugänglich. Zu den nach § 124a 
   AktG zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen gehören 
   unter anderem 
 
        * der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung, 
        warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden 
        soll; 
 
 
        * die in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
        Unterlagen; 
 
 
        * die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
        Zeitpunkt der Einberufung; 
 
 
        * Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu 
        verwenden sind. 
 
   Köln, im April 2013 
 
   PIRONET NDH AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
19.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Pironet NDH Aktiengesellschaft 
                Von-der-Wettern-Straße 27 
                51149 Köln-Porz 
                Deutschland 
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207806 19.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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