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DGAP-HV: Integralis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Integralis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Integralis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
04.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
19.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Integralis AG 
 
   Ismaning 
 
   ISIN DE0005155030 
 
   WKN 515503 
 
 
   EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung DER AKTIONÄRE 
 
   Die Aktionäre der Integralis AG werden hiermit zu der am 
 
   Dienstag, 04. Juni 2013, um 10.00 Uhr 
 
   in den Räumlichkeiten des 
 
   Convention Center 
 
   Rochusberg 6 
 
   80333 München 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   I. 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Integralis AG zum 31. Dezember 2012 sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für 
           die Integralis AG und des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- 
           und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
           Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und 
           Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der 
           Bericht des Vorstands mit den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 Handelsgesetzbuch sind der Hauptversammlung, ohne dass 
           es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
           zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 29, 80339 
           München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen; 
           Firmenänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der 
           Gesellschaft zu ändern und wie folgt zu beschließen: 
 
 
       a)    § 1 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft 
             (Rechtsform, Firma, Sitz) wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Die Gesellschaft führt die Firma 
 
 
            NTT Com Security AG.' 
 
 
       b)    § 11 der Satzung der Gesellschaft 
             (Schlussbestimmungen) wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im 
             Bundesanzeiger, soweit gesetzliche Bestimmungen keine andere 
             Form der Bekanntmachung zwingend vorsehen.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung 
           des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages 
           zwischen der Gesellschaft und der Integralis Deutschland GmbH 
           vom 25. März 2008 
 
 
           Die Integralis AG als herrschendes Unternehmen und die 
           Integralis Deutschland GmbH als abhängiges Unternehmen haben 
           am 25. März 2008 einen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Geschäftsleitungen 
           der Integralis AG und der Integralis Deutschland GmbH 
           beabsichtigen, den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           neu zu fassen. Mit der Neufassung soll die Formulierung des 
           Vertrages an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen 
           angepasst werden, um sicherzustellen, dass der Wortlaut des 
           Vertrages den aktuellen rechtlichen, insbesondere 
           steuerrechtlichen Anforderungen, genügt. Die wesentlichen 
           Änderungen sind: In Ziff. 2.1 wird ergänzt, dass der als 
           Gewinn abzuführende Betrag auch um den nach § 268 Abs. 8 HGB 
           ausschüttungsgesperrten Betrag zu verringern ist. In Ziff. 3.1 
           wird bezüglich der Verpflichtung der Integralis AG zur 
           Übernahme der Verluste der Integralis Deutschland GmbH ein 
           dynamischer Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
           Fassung aufgenommen. In Ziff. 4.1 wird lediglich eine 
           redaktionelle Änderung aufgenommen und klargestellt, dass der 
           neu gefasste Vertrag unter dem Vorbehalt der Zustimmung der 
           Hauptversammlung der Integralis AG und der 
           Gesellschafterversammlung der Integralis Deutschland GmbH 
           geschlossen wurde. Zudem wird Ziff. 4.1 um Bestimmungen über 
           das Wirksamwerden der Vertragsänderung ergänzt. In Ziff. 4.3 
           wird die bisher enthaltene Bestimmung zur 
           Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2012 infolge 
           zwischenzeitlich erfolgten Zeitablaufs gestrichen. 
 
 
           Der geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat 
           folgenden Wortlaut: 
 
 
          'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
 
 
           zwischen der 
 
 
       1.    Integralis Aktiengesellschaft mit Sitz in 
             Ismaning, Robert-Bürkle-Straße 3, 85737 Ismaning, 
             eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München 
             unter HRB 121349 
 
 
            - im Folgenden auch 'Integralis AG' genannt - 
 
 
 
           und der 
 
 
       2.    Integralis Deutschland GmbH mit Sitz in Ismaning, 
             Robert-Bürkle-Straße 3, 85737 Ismaning, eingetragen im 
             Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 147654 
 
 
            - im Folgenden auch 'Integralis Deutschland' genannt - 
 
 
 
       0.    Präambel 
 
 
             Integralis AG ist alleinige Gesellschafterin der Integralis 
             Deutschland und hält am Stammkapital der Integralis 
             Deutschland in Höhe von EUR 265.220,00 sämtliche 
             Geschäftsanteile in folgender Verteilung: 
 
 
            Gesellschafter    Geschäftsanteile zu nominal EUR 
 
            Integralis AG     EUR 96.280,00 
                              EUR 92.900,00 
                              EUR 43.980,00 
                              EUR 32.060,00 
 
            Summe             EUR 265.220,00 
 
 
 
       1.    Leitung 
 
 
       1.1   Integralis Deutschland unterstellt die Leitung 
             ihrer Gesellschaft der Integralis AG. Die Integralis AG ist 
             demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung von Integralis 
             Deutschland hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft 
             Weisungen zu erteilen, und zwar allgemeine und 
             einzelfallbezogene. 
 
 
       1.2   Integralis AG wird ihr Weisungsrecht nur durch 
             den Vorstand ausüben. Weisungen bedürfen der Schriftform. 
 
 
       1.3   Integralis Deutschland kann jedoch nicht die 
             Weisung erteilt werden, diesen Vertrag zu ändern, 
             aufrechtzuerhalten oder zu beendigen. 
 
 
       2.    Gewinnabführung 
 
 
       2.1   Die Integralis Deutschland verpflichtet sich, 
             ihren gesamten Gewinn an die Integralis AG abzuführen. 
             Abzuführen ist - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung 
             von Rücklagen nach Ziffer 2.2 - der ohne die Gewinnabführung 
             entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen 
             Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den Betrag, der 
             entsprechend § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage 
             einzustellen ist, und um den nach § 268 Abs. 8 HGB 
             ausschüttungsgesperrten Betrag. 
 
 
       2.2   Die Integralis Deutschland kann mit Zustimmung 
             der Integralis AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit 
             in andere Gewinnrücklagen einstellen, als dies 
             handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 
             Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere 
             Gewinnrücklagen sind auf Verlangen von Integralis AG 
             aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu 
             verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von 
             Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach 
             vorstehendem Satz, die vor Wirksamwerden dieses Vertrages 
             gebildet wurden, ist ausgeschlossen. 
 
 
       2.3   Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt 
             erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem 
             dieser Vertrag wirksam wird. Sie wird jeweils am Schluss 
             eines Geschäftsjahres fällig und ist ab diesem Zeitpunkt mit 

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April 19, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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