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DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2013 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.05.2013 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CENIT Aktiengesellschaft 
 
   Stuttgart 
 
   ISIN DE0005407100 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Freitag, den 31. Mai 2013, um 10 Uhr, 
   in der Filderhalle Leinfelden, 
   Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des 
           Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung unter www.cenit.de/Hauptversammlung zugänglich 
   und liegen in den Geschäftsräumen der CENIT Aktiengesellschaft zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes 
   am 02.04.2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den                        EUR 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in    4.650.384,74 
   Höhe von 
 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,30 Euro                 EUR 
                                                             2.510.327,40 
 
   sowie einer Sonderdividende in Höhe von 0,25 Euro                  EUR 
                                                             2.091.939,50 
 
   je 8.367.758 dividendenberechtigter Stückaktien 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                          EUR 
                                                                48.117,84 
 
   Sofern die CENIT Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird 
   ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für 
   den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 
   zu wählen. 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf 
   dieser Hauptversammlung, so dass Neuwahlen notwendig sind. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   Aktiengesetz, § 5 Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 10 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, von denen zwei von 
   der Hauptversammlung zu wählen sind und eines nach § 5 
   Drittelbeteiligungsgesetz. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung auf den 
   Zeitpunkt der Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
   das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
   wird, folgende Herren zu Aufsichtsräten der CENIT Aktiengesellschaft 
   zu wählen: 
 
     -     Dipl.-Kfm. Hubert Leypoldt, Wirtschaftsprüfer, 
           Steuerberater, Rechtsbeistand, Dettingen/Erms 
 
 
     -     Dipl.-Ing. Andreas Schmidt, Unternehmensberater, 
           Ahrensburg 
 
 
   Die Wahl findet als Einzelwahl statt. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind nicht Mitglieder in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Für den Fall seiner Wahl wird Herr Andreas Schmidt für den 
   Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. 
 
   Im Hinblick auf Ziff. 5.4.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   teilen wir Folgendes mit: 
 
   Herr Hubert Leypoldt hält 1.600 Aktien an der Gesellschaft. Mit Herrn 
   Hubert Leypoldt bestehen geschäftliche Beziehungen zur Gesellschaft 
   dergestalt, dass Herr Leypoldt als Steuerberater für die Gesellschaft 
   tätig ist. Die Steuerberatungsleistungen werden berufsüblich nach der 
   Steuerberatervergütungsverordnung - (StBVV) abgerechnet. 
 
   Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu den Organen der 
   Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär bestehen nicht. 
 
   Herr Andreas Schmidt hält 191.792 Aktien an der Gesellschaft. 
   Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär bestehen nicht. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   unter nachstehender Adresse mittels eines von ihrer Depotbank in 
   Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   anmelden, wobei der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache 
   verfasst sein muss: 
 
   CENIT Aktiengesellschaft 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621/ 71 77 213 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also den 10. Mai 2013, 0.00 Uhr, 
   beziehen und der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, also bis 24. Mai 2013, 24.00 Uhr, unter vorgenannter 
   Adresse zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
   der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden 
   Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, brauchen 
   nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in 
   diesem Fall durch die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer 
   Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient 
   lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. 
 
   Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung zur Hauptversammlung über 
   ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Die 
   Aktien sind nicht gesperrt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- 
   und Stimmrechts keine Bedeutung. Wer zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzt und erst danach erwirbt, ist nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt. 
 
   Stimmrecht/Stimmrechtsvertreter 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine 
   Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten 
   ausüben lassen. Die CENIT Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären 
   auch an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dieser ist 
   weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend ihrer erteilten 
   Weisung abstimmen. 
 
   Wird weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine 
   diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, ist die 
   Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu 
   erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die 
   einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung 
   der Vollmacht das Formular zu verwenden, das auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte abgedruckt ist. Das Vollmachtsformular wird den 
   Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen zugesandt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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