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Dow Jones News
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DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   RÜCKER AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   WIESBADEN 
 
   ISIN DE0007041105 
   WERTPAPIER-KENN-NR. 704110 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
   zu der am 
   Mittwoch, den 12. Juni 2013, 10:00 Uhr 
   im 
   Gebäude der Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 
   65205 Wiesbaden-Erbenheim stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31. 
   Dezember 2012, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des 
   Konzerns für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr mit 
   dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für 
   das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr. 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse www.ruecker.de unter dem 
   Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' eingesehen werden. 
   Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 
   12. Juni 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
   Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 
   172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und 
   die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht 
   vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der 
   Tagesordnung Beschluss gefasst. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen 0,40 Euro je 
   dividendenberechtigter Aktie ausgeschüttet werden. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von 0,40 Euro je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2012 
   per 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
   3.638.530,17 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,40 Euro je       3.351.677,60 
   Aktie auf die 8.379.194 dividendenberechtigten                      Euro 
   Stückaktien, insgesamt 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                     286.852,57 
                                                                       Euro 
 
   _______________________________________________________- 
   _______________________________________________________- 
   __ 
 
   Bilanzgewinn                                                3.638.530,17 
                                                                       Euro 
 
   Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 13. Juni 2013. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 
   zu wählen. 
 
   6. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Mandate der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder enden mit 
   Abschluss dieser Hauptversammlung. Deshalb sind die Mitglieder neu zu 
   wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   und § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Aktionäre 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2013 für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu wählen: 
 
     1.    Thomas Eichelmann, Hauptgeschäftsführer der 
           Aton-Gruppe, München 
 
 
     2.    Dr. Michael Hammes, Geschäftsführer der senco 
           Management Consultants, Frankfurt am Main 
 
 
     3.    Harald Poeschke, Investmentmanager der Aton GmbH, 
           Düsseldorf 
 
 
   Die vorgeschlagenen Mitglieder haben folgende Mandate in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsratsgremien sowie in vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Thomas Eichelmann ist Mitglied folgender bei inländischen 
   Gesellschaften gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte: 
 
     *     Hochtief AG, Essen (Vorsitzender des 
           Aufsichtsrates) 
 
 
     *     V-Bank AG, München (stellvertretender Vorsitzender 
           des Aufsichtsrates) 
 
 
     *     Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart 
           (Aufsichtsratsmitglied) 
 
 
     *     ATON Engineering AG, Hallbergmoos (Vorsitzender des 
           Aufsichtsrates) 
 
 
     *     EDAG GmbH & Co. KGaA, Fulda (Aufsichtsratsmitglied) 
 
 
     *     FFT GmbH & Co. KGaA, Fulda (Aufsichtsratsmitglied) 
 
 
     *     HAEMA AG, Leipzig (Aufsichtsratsmitglied) 
 
 
   Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     *     Bankhaus Ellwanger & Geiger KG, Stuttgart 
           (Vorsitzender des Verwaltungsrates) 
 
 
     *     ATON US, Inc., Scottsdale, AZ, USA (Member of the 
           Board) 
 
 
     *     J.S. Redpath Holdings, Inc., North Bay, OT Canada 
           (Member of the Board) 
 
 
     *     OrthoScan, Inc., Scottsdale, AZ, USA (Member of the 
           Board) 
 
 
   Dr. Michael Hammes ist Mitglied folgender bei inländischen 
   Gesellschaften gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte: 
 
     *     V-Bank AG, München (Aufsichtsratsmitglied) 
 
 
   Darüber hinaus übt Herr Dr. Hammes keine vergleichbaren Mandate in in- 
   und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
   Harald Poeschke ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     *     J.S. Redpath Holdings, Inc., North Bay, OT Canada 
           (Member of the Board) 
 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die 
   Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden. Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
   soll Herr Thomas Eichelmann als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Herr Dr. Michael Hammes qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung 
   und beruflichen Tätigkeit als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von 
   § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex: 
 
   Es bestehen geschäftliche Beziehungen der Kandidaten zu einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt: Herr 
   Thomas Eichelmann, ist als Geschäftsführer der Aton GmbH und Herr 
   Harald Poeschke, ist als Investmentmanager der Aton GmbH tätig. Die 
   Aton GmbH hält mittelbar 89,71 % der Aktien an der Rücker AG. Sonstige 
   relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen der Kandidaten 
   für die Wahl zum Aufsichtsrat zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder zum Großaktionär bestehen nicht. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln: 
 
   Rücker Aktiengesellschaft 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   Abt. 4027 H 
   Am Hauptbahnhof 2 
   D - 70173 Stuttgart 
   Telefax: 0711-12779256 
   E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Versammlung, also auf Mittwoch, den 22. Mai 2013 (00:00 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

DJ DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft: -2-

Uhr), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   müssen der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung (wobei 
   der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitgerechnet werden), also spätestens bis Mittwoch, den 05. Juni 2013 
   (24:00 Uhr), zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Nach Eingang der 
   Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der 
   Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem 
   Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen 
   gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen 
   oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht 
   der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der 
   Vollmacht. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 
   5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die 
   nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
   sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis 
   weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem 
   Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von 
   dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
   Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Aktionäre 
   werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institute, Unternehmen oder entsprechende Personen 
   bevollmächtigen wollen, sich über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
   Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
   Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten 
   und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die 
   Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt 
   allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
   nicht. 
 
   Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte 
   Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt 
   wird. Ein Vollmachtsformular kann auch bei der Gesellschaft unter der 
   Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, per 
   Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der 
   E-Mail-Adresse hv@ruecker.de angefordert oder im Internet unter 
   www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der 
   Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: hv@ruecker.de. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor oder in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Zur 
   Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte 
   Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt 
   wird. Ein Vollmachts- und Weisungsformular kann auch bei der 
   Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 
   65205 Wiesbaden, per Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder 
   per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de, angefordert oder im 
   Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Erteilung der 
   Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht können der Gesellschaft 
   auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
   ruecker2013@itteb.de. Soweit von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
   Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
   diese Weisungen sind die Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer 
   Depotbank. Informationen stehen den Aktionären auch unter der 
   Internetadresse www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (das entspricht 418.960 Aktien) oder den anteiligen 
   Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden), 
   also bis spätestens Sonntag, den 12. Mai 2013 (24:00 Uhr), zugehen. 
 
   Wir bitten, ein solches Verlangen schriftlich an folgende Adresse: 
 
   Rücker Aktiengesellschaft 
   Der Vorstand 
   Kreuzberger Ring 40 
   65205 Wiesbaden 
 
   oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des verlangenden 
   Aktionärs mit qualifizierter elektronischer Signatur an 
 
   hv@ruecker.de 
 
   zu richten. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 
   121 Abs. 4a AktG). Sie werden außerdem über die Internetseite 
   www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' bekannt gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 
   127 AktG 
 
   Aktionäre können gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Gegenanträge zu den 
   Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt stellen und Wahlvorschläge machen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an 
   die folgende Adresse zu richten: 
 
   Rücker Aktiengesellschaft 
   Der Vorstand 
   Kreuzberger Ring 40 
   65205 Wiesbaden 
   Telefax: +49 611 73 75-102 
   E-Mail: hv@ruecker.de 
 
   Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (nur bei 
   Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung über die Internetseite www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 
   'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich, wenn ihr diese 
   mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden), 
   d. h. bis Dienstag, den 28. Mai 2013 (24:00 Uhr), unter der 
   vorgenannten Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt 
   sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung'. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

Informationen gemäß § 124a AktG 
 
   Die Internetseite der Rücker Aktiengesellschaft, über die die 
   Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: 
   www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung'. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 
   Höhe von 8.379.194,00 Euro in 8.379.194 nennwertlose 
   Inhaber-Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 
   Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.379.194. 
 
   Wiesbaden, im April 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
19.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Rücker Aktiengesellschaft 
                Kreuzberger Ring 40 
                65205 Wiesbaden 
                Deutschland 
Telefon:        +49 611 7375145 
Fax:            +49 611 7375102 
E-Mail:         hv@ruecker.de 
Internet:       http://www.ruecker.de 
ISIN:           DE0007041105 
WKN:            704110 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
207813 19.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 19, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.