DJ DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.04.2013 / 15:14
=--------------------------------------------------------------------
RÜCKER AKTIENGESELLSCHAFT
WIESBADEN
ISIN DE0007041105
WERTPAPIER-KENN-NR. 704110
Wir laden hiermit unsere Aktionäre
zu der am
Mittwoch, den 12. Juni 2013, 10:00 Uhr
im
Gebäude der Rücker AG, Kreuzberger Ring 40,
65205 Wiesbaden-Erbenheim stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31.
Dezember 2012, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des
Konzerns für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr mit
dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für
das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse www.ruecker.de unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' eingesehen werden.
Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am
12. Juni 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der
Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171,
172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG
die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und
die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht
vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der
Tagesordnung Beschluss gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen 0,40 Euro je
dividendenberechtigter Aktie ausgeschüttet werden. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von 0,40 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2012
per 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
3.638.530,17 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,40 Euro je 3.351.677,60
Aktie auf die 8.379.194 dividendenberechtigten Euro
Stückaktien, insgesamt
Vortrag auf neue Rechnung 286.852,57
Euro
_______________________________________________________-
_______________________________________________________-
__
Bilanzgewinn 3.638.530,17
Euro
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 13. Juni 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013
zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Mandate der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder enden mit
Abschluss dieser Hauptversammlung. Deshalb sind die Mitglieder neu zu
wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Aktionäre
zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2013 für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu wählen:
1. Thomas Eichelmann, Hauptgeschäftsführer der
Aton-Gruppe, München
2. Dr. Michael Hammes, Geschäftsführer der senco
Management Consultants, Frankfurt am Main
3. Harald Poeschke, Investmentmanager der Aton GmbH,
Düsseldorf
Die vorgeschlagenen Mitglieder haben folgende Mandate in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsratsgremien sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Thomas Eichelmann ist Mitglied folgender bei inländischen
Gesellschaften gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte:
* Hochtief AG, Essen (Vorsitzender des
Aufsichtsrates)
* V-Bank AG, München (stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrates)
* Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart
(Aufsichtsratsmitglied)
* ATON Engineering AG, Hallbergmoos (Vorsitzender des
Aufsichtsrates)
* EDAG GmbH & Co. KGaA, Fulda (Aufsichtsratsmitglied)
* FFT GmbH & Co. KGaA, Fulda (Aufsichtsratsmitglied)
* HAEMA AG, Leipzig (Aufsichtsratsmitglied)
Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Bankhaus Ellwanger & Geiger KG, Stuttgart
(Vorsitzender des Verwaltungsrates)
* ATON US, Inc., Scottsdale, AZ, USA (Member of the
Board)
* J.S. Redpath Holdings, Inc., North Bay, OT Canada
(Member of the Board)
* OrthoScan, Inc., Scottsdale, AZ, USA (Member of the
Board)
Dr. Michael Hammes ist Mitglied folgender bei inländischen
Gesellschaften gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte:
* V-Bank AG, München (Aufsichtsratsmitglied)
Darüber hinaus übt Herr Dr. Hammes keine vergleichbaren Mandate in in-
und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
Harald Poeschke ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* J.S. Redpath Holdings, Inc., North Bay, OT Canada
(Member of the Board)
Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die
Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden. Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat
soll Herr Thomas Eichelmann als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Herr Dr. Michael Hammes qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung
und beruflichen Tätigkeit als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von
§ 100 Abs. 5 AktG.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance
Kodex:
Es bestehen geschäftliche Beziehungen der Kandidaten zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt: Herr
Thomas Eichelmann, ist als Geschäftsführer der Aton GmbH und Herr
Harald Poeschke, ist als Investmentmanager der Aton GmbH tätig. Die
Aton GmbH hält mittelbar 89,71 % der Aktien an der Rücker AG. Sonstige
relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen der Kandidaten
für die Wahl zum Aufsichtsrat zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder zum Großaktionär bestehen nicht.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank in Textform
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Rücker Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abt. 4027 H
Am Hauptbahnhof 2
D - 70173 Stuttgart
Telefax: 0711-12779256
E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Versammlung, also auf Mittwoch, den 22. Mai 2013 (00:00
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
DJ DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft: -2-
Uhr), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden), also spätestens bis Mittwoch, den 05. Juni 2013 (24:00 Uhr), zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Stimmrechtsvertretung Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder entsprechende Personen bevollmächtigen wollen, sich über die Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt wird. Ein Vollmachtsformular kann auch bei der Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, per Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de angefordert oder im Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: hv@ruecker.de. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt wird. Ein Vollmachts- und Weisungsformular kann auch bei der Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, per Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de, angefordert oder im Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht können der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: ruecker2013@itteb.de. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen sind die Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank. Informationen stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 418.960 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden), also bis spätestens Sonntag, den 12. Mai 2013 (24:00 Uhr), zugehen. Wir bitten, ein solches Verlangen schriftlich an folgende Adresse: Rücker Aktiengesellschaft Der Vorstand Kreuzberger Ring 40 65205 Wiesbaden oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des verlangenden Aktionärs mit qualifizierter elektronischer Signatur an hv@ruecker.de zu richten. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 121 Abs. 4a AktG). Sie werden außerdem über die Internetseite www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' bekannt gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Aktionäre können gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: Rücker Aktiengesellschaft Der Vorstand Kreuzberger Ring 40 65205 Wiesbaden Telefax: +49 611 73 75-102 E-Mail: hv@ruecker.de Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich, wenn ihr diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden), d. h. bis Dienstag, den 28. Mai 2013 (24:00 Uhr), unter der vorgenannten Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung'.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
Informationen gemäß § 124a AktG
Die Internetseite der Rücker Aktiengesellschaft, über die die
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung'.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in
Höhe von 8.379.194,00 Euro in 8.379.194 nennwertlose
Inhaber-Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.379.194.
Wiesbaden, im April 2013
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
19.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rücker Aktiengesellschaft
Kreuzberger Ring 40
65205 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 7375145
Fax: +49 611 7375102
E-Mail: hv@ruecker.de
Internet: http://www.ruecker.de
ISIN: DE0007041105
WKN: 704110
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
207813 19.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 19, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
© 2013 Dow Jones News
