DGAP-HV: EquityStory AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
31.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
22.04.2013 / 15:12
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EquityStory AG
München
WKN 549416
ISIN DE0005494165
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der EquityStory AG
am Freitag, den 31. Mai 2013, um 14.00 Uhr, im Konferenzzentrum
München (Hanns-Seidel-Stiftung), Saal Franz Josef Strauß 1,
Lazarettstraße 33, 80636 München, Deutschland.
I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt
eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die in diesem
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden von der Einberufung
der Hauptversammlung an im Internet unter
http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung den
Aktionären zugänglich gemacht. Ein Beschluss wird zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 7.349.775,38 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 je
dividendenberechtigter Stückaktie, das sind auf das
dividendenberechtigte Kapital in Höhe von EUR 1.189.980,00: EUR
892.485,00
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 6.457.290,38
Die Dividende soll ab Montag, 03.06.2013 ausbezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Geiser Friedlein Jourdan GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung
des Aufsichtsrats)
Die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder sowie die
Arbeitsbelastung aller Mitglieder sind weiter gestiegen. Dies soll bei
der Vergütung entsprechend berücksichtigt und die Vergütung jedes
Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beginn des seit dem 01.01.2013
laufenden Geschäftsjahres erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 14 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
'§ 14
Vergütung
(1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner
angemessenen Auslagen eine geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von
EUR 8.000,00 zuzüglich der hierauf gegebenenfalls anfallenden
Umsatzsteuer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte
der Vergütung gemäß Satz 1. Bestand die Amtszeit eines
Aufsichtsratsmitgliedes nicht ununterbrochen über das gesamte
Geschäftsjahr, so bemisst sich die Aufsichtsratsvergütung pro rata
temporis. Die Hauptversammlung ist berechtigt, durch Beschluss die
Höhe der Vergütung anzupassen oder eine andere Vergütung festzulegen.
Die in diesem Absatz genannten Beträge sind erstmals für das gesamte
Geschäftsjahr 2013 zu bezahlen.
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller
Auslagen sowie Ersatz der etwa auf Vergütung und Auslagen entfallenden
Umsatzsteuer.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Mitglieder des Aufsichtsrates
auf Kosten der Gesellschaft in angemessenem Umfang gegen Risiken ihrer
Aufsichtsratstätigkeit zu versichern.'
7. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1
(Firma)
Die Gesellschaft soll künftig unter dem Namen EQS Group AG firmieren.
Damit soll die Firmierung dem neuen Branding angepasst werden. Durch
den neuen Namen wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass die
Gesellschaft neben ihrem operativen Geschäft auch Inhaberin von
mehreren Tochtergesellschaften ist und insoweit auch die Funktion
einer Holding wahrnimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
EQS Group AG'
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.189.980,00 eingeteilt
in 1.189.980 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung
der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage
vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 24. Mai 2013
(24 Uhr MESZ), zugeht.
Da die Aktien der Gesellschaft Namensaktien sind, ist zu beachten,
dass im Verhältnis zur Gesellschaft gemäß § 67 Abs. 2 S. 1 AktG nur
als Aktionär gilt und an der Hauptversammlung teilnehmen kann, wer im
Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister
können über die jeweilige Depotbank bewirkt werden. Nach Ablauf der
Anmeldefrist am 24. Mai 2013 (24 Uhr MESZ) (sogenanntes Technical
Record Date) werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Schluss
der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp).
Durch den Umschreibestopp wird die freie Verfügung über die Aktien in
keiner Weise beeinträchtigt. Umschreibeanträge für neu erworbene
Aktien, die erst nach dem Technical Record Date zum Aktienregister
eingereicht werden, können bis zur Hauptversammlung nicht mehr
berücksichtigt werden. Insofern kann das Stimmrecht aus diesen Aktien
im Rahmen der Hauptversammlung durch den Erwerber nicht ausgeübt
werden, sofern dem Erwerber keine Vollmacht und Ermächtigung zur
Rechtsausübung erteilt wird. Wird keine Vollmacht und Ermächtigung zur
Rechtsausübung erteilt, verbleiben die Aktionärsrechte bis zur
Umschreibung dieser Aktien beim vor dem Beginn des Umschreibestopps im
Aktienregister eingetragenen Aktionär. Die Gesellschaft weist deshalb
dringend darauf hin, Umschreibeanträge frühzeitig vor dem Technical
Record Date über die depotführenden Institutionen zu veranlassen.
Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§
126b BGB) an folgende Anmeldeadresse, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse zu erfolgen:
EquityStory AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH,
Landshuter Allee 10,
80637 München,
Deutschland,
Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288
E-Mail-Adresse: anmeldung@haubrok-ce.de
Die Anmeldung kann darüber hinaus auch auf elektronischem Weg über die
Internet-Adresse
http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung
erfolgen.
Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den
Erläuterungen auf dem Anmeldeformular, das Sie mit der Einladung zur
Hauptversammlung erhalten werden. Sofern für die Anmeldung nicht das
von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch
eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der
Aktionärsnummer und des Namens, wie er im Aktienregister eingetragen
und aus dem zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich
ist.
Ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu
wollen, möchten wir Sie bitten, sich zur Erleichterung der
Organisation frühzeitig anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der
Hauptversammlung beabsichtigen.
Nach rechtzeitigem Eingang Ihrer Anmeldung bei der Gesellschaft (bis
zum 24. Mai 2013, 24 Uhr, MESZ) werden den in der Anmeldung als
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April 22, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
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