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DGAP-HV: EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EquityStory AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
22.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EquityStory AG 
 
   München 
 
   WKN 549416 
   ISIN DE0005494165 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der EquityStory AG 
 
   am Freitag, den 31. Mai 2013, um 14.00 Uhr, im Konferenzzentrum 
   München (Hanns-Seidel-Stiftung), Saal Franz Josef Strauß 1, 
   Lazarettstraße 33, 80636 München, Deutschland. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt 
   eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die in diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an im Internet unter 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung den 
   Aktionären zugänglich gemacht. Ein Beschluss wird zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   Gesellschaft zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 7.349.775,38 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, das sind auf das 
   dividendenberechtigte Kapital in Höhe von EUR 1.189.980,00: EUR 
   892.485,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung: EUR 6.457.290,38 
 
   Die Dividende soll ab Montag, 03.06.2013 ausbezahlt werden. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
   Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Geiser Friedlein Jourdan GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu 
   wählen. 
 
   6. Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung 
   des Aufsichtsrats) 
 
   Die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder sowie die 
   Arbeitsbelastung aller Mitglieder sind weiter gestiegen. Dies soll bei 
   der Vergütung entsprechend berücksichtigt und die Vergütung jedes 
   Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beginn des seit dem 01.01.2013 
   laufenden Geschäftsjahres erhöht werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 14 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
   '§ 14 
   Vergütung 
 
   (1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner 
   angemessenen Auslagen eine geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von 
   EUR 8.000,00 zuzüglich der hierauf gegebenenfalls anfallenden 
   Umsatzsteuer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte 
   der Vergütung gemäß Satz 1. Bestand die Amtszeit eines 
   Aufsichtsratsmitgliedes nicht ununterbrochen über das gesamte 
   Geschäftsjahr, so bemisst sich die Aufsichtsratsvergütung pro rata 
   temporis. Die Hauptversammlung ist berechtigt, durch Beschluss die 
   Höhe der Vergütung anzupassen oder eine andere Vergütung festzulegen. 
   Die in diesem Absatz genannten Beträge sind erstmals für das gesamte 
   Geschäftsjahr 2013 zu bezahlen. 
 
   (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller 
   Auslagen sowie Ersatz der etwa auf Vergütung und Auslagen entfallenden 
   Umsatzsteuer. 
 
   (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Mitglieder des Aufsichtsrates 
   auf Kosten der Gesellschaft in angemessenem Umfang gegen Risiken ihrer 
   Aufsichtsratstätigkeit zu versichern.' 
 
   7. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 
   (Firma) 
 
   Die Gesellschaft soll künftig unter dem Namen EQS Group AG firmieren. 
   Damit soll die Firmierung dem neuen Branding angepasst werden. Durch 
   den neuen Namen wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass die 
   Gesellschaft neben ihrem operativen Geschäft auch Inhaberin von 
   mehreren Tochtergesellschaften ist und insoweit auch die Funktion 
   einer Holding wahrnimmt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
           '(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 
 
 
          EQS Group AG' 
 
 
   II. 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.189.980,00 eingeteilt 
   in 1.189.980 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. 
 
   III. 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung 
   der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage 
   vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 24. Mai 2013 
   (24 Uhr MESZ), zugeht. 
 
   Da die Aktien der Gesellschaft Namensaktien sind, ist zu beachten, 
   dass im Verhältnis zur Gesellschaft gemäß § 67 Abs. 2 S. 1 AktG nur 
   als Aktionär gilt und an der Hauptversammlung teilnehmen kann, wer im 
   Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister 
   können über die jeweilige Depotbank bewirkt werden. Nach Ablauf der 
   Anmeldefrist am 24. Mai 2013 (24 Uhr MESZ) (sogenanntes Technical 
   Record Date) werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Schluss 
   der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
   vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). 
 
   Durch den Umschreibestopp wird die freie Verfügung über die Aktien in 
   keiner Weise beeinträchtigt. Umschreibeanträge für neu erworbene 
   Aktien, die erst nach dem Technical Record Date zum Aktienregister 
   eingereicht werden, können bis zur Hauptversammlung nicht mehr 
   berücksichtigt werden. Insofern kann das Stimmrecht aus diesen Aktien 
   im Rahmen der Hauptversammlung durch den Erwerber nicht ausgeübt 
   werden, sofern dem Erwerber keine Vollmacht und Ermächtigung zur 
   Rechtsausübung erteilt wird. Wird keine Vollmacht und Ermächtigung zur 
   Rechtsausübung erteilt, verbleiben die Aktionärsrechte bis zur 
   Umschreibung dieser Aktien beim vor dem Beginn des Umschreibestopps im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. Die Gesellschaft weist deshalb 
   dringend darauf hin, Umschreibeanträge frühzeitig vor dem Technical 
   Record Date über die depotführenden Institutionen zu veranlassen. 
 
   Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 
   126b BGB) an folgende Anmeldeadresse, Telefaxnummer oder 
   E-Mail-Adresse zu erfolgen: 
 
   EquityStory AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH, 
   Landshuter Allee 10, 
   80637 München, 
   Deutschland, 
   Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288 
   E-Mail-Adresse: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
   Die Anmeldung kann darüber hinaus auch auf elektronischem Weg über die 
   Internet-Adresse 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung 
   erfolgen. 
 
   Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den 
   Erläuterungen auf dem Anmeldeformular, das Sie mit der Einladung zur 
   Hauptversammlung erhalten werden. Sofern für die Anmeldung nicht das 
   von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch 
   eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich 
   anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der 
   Aktionärsnummer und des Namens, wie er im Aktienregister eingetragen 
   und aus dem zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich 
   ist. 
 
   Ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu 
   wollen, möchten wir Sie bitten, sich zur Erleichterung der 
   Organisation frühzeitig anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der 
   Hauptversammlung beabsichtigen. 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang Ihrer Anmeldung bei der Gesellschaft (bis 
   zum 24. Mai 2013, 24 Uhr, MESZ) werden den in der Anmeldung als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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