DJ DGAP-HV: EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: EquityStory AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
31.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
22.04.2013 / 15:12
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EquityStory AG
München
WKN 549416
ISIN DE0005494165
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der EquityStory AG
am Freitag, den 31. Mai 2013, um 14.00 Uhr, im Konferenzzentrum
München (Hanns-Seidel-Stiftung), Saal Franz Josef Strauß 1,
Lazarettstraße 33, 80636 München, Deutschland.
I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt
eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die in diesem
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden von der Einberufung
der Hauptversammlung an im Internet unter
http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung den
Aktionären zugänglich gemacht. Ein Beschluss wird zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 7.349.775,38 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 je
dividendenberechtigter Stückaktie, das sind auf das
dividendenberechtigte Kapital in Höhe von EUR 1.189.980,00: EUR
892.485,00
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 6.457.290,38
Die Dividende soll ab Montag, 03.06.2013 ausbezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Geiser Friedlein Jourdan GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung
des Aufsichtsrats)
Die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder sowie die
Arbeitsbelastung aller Mitglieder sind weiter gestiegen. Dies soll bei
der Vergütung entsprechend berücksichtigt und die Vergütung jedes
Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beginn des seit dem 01.01.2013
laufenden Geschäftsjahres erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 14 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
'§ 14
Vergütung
(1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner
angemessenen Auslagen eine geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von
EUR 8.000,00 zuzüglich der hierauf gegebenenfalls anfallenden
Umsatzsteuer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte
der Vergütung gemäß Satz 1. Bestand die Amtszeit eines
Aufsichtsratsmitgliedes nicht ununterbrochen über das gesamte
Geschäftsjahr, so bemisst sich die Aufsichtsratsvergütung pro rata
temporis. Die Hauptversammlung ist berechtigt, durch Beschluss die
Höhe der Vergütung anzupassen oder eine andere Vergütung festzulegen.
Die in diesem Absatz genannten Beträge sind erstmals für das gesamte
Geschäftsjahr 2013 zu bezahlen.
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller
Auslagen sowie Ersatz der etwa auf Vergütung und Auslagen entfallenden
Umsatzsteuer.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Mitglieder des Aufsichtsrates
auf Kosten der Gesellschaft in angemessenem Umfang gegen Risiken ihrer
Aufsichtsratstätigkeit zu versichern.'
7. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1
(Firma)
Die Gesellschaft soll künftig unter dem Namen EQS Group AG firmieren.
Damit soll die Firmierung dem neuen Branding angepasst werden. Durch
den neuen Namen wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass die
Gesellschaft neben ihrem operativen Geschäft auch Inhaberin von
mehreren Tochtergesellschaften ist und insoweit auch die Funktion
einer Holding wahrnimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
EQS Group AG'
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.189.980,00 eingeteilt
in 1.189.980 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung
der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage
vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 24. Mai 2013
(24 Uhr MESZ), zugeht.
Da die Aktien der Gesellschaft Namensaktien sind, ist zu beachten,
dass im Verhältnis zur Gesellschaft gemäß § 67 Abs. 2 S. 1 AktG nur
als Aktionär gilt und an der Hauptversammlung teilnehmen kann, wer im
Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister
können über die jeweilige Depotbank bewirkt werden. Nach Ablauf der
Anmeldefrist am 24. Mai 2013 (24 Uhr MESZ) (sogenanntes Technical
Record Date) werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Schluss
der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp).
Durch den Umschreibestopp wird die freie Verfügung über die Aktien in
keiner Weise beeinträchtigt. Umschreibeanträge für neu erworbene
Aktien, die erst nach dem Technical Record Date zum Aktienregister
eingereicht werden, können bis zur Hauptversammlung nicht mehr
berücksichtigt werden. Insofern kann das Stimmrecht aus diesen Aktien
im Rahmen der Hauptversammlung durch den Erwerber nicht ausgeübt
werden, sofern dem Erwerber keine Vollmacht und Ermächtigung zur
Rechtsausübung erteilt wird. Wird keine Vollmacht und Ermächtigung zur
Rechtsausübung erteilt, verbleiben die Aktionärsrechte bis zur
Umschreibung dieser Aktien beim vor dem Beginn des Umschreibestopps im
Aktienregister eingetragenen Aktionär. Die Gesellschaft weist deshalb
dringend darauf hin, Umschreibeanträge frühzeitig vor dem Technical
Record Date über die depotführenden Institutionen zu veranlassen.
Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§
126b BGB) an folgende Anmeldeadresse, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse zu erfolgen:
EquityStory AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH,
Landshuter Allee 10,
80637 München,
Deutschland,
Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288
E-Mail-Adresse: anmeldung@haubrok-ce.de
Die Anmeldung kann darüber hinaus auch auf elektronischem Weg über die
Internet-Adresse
http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung
erfolgen.
Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den
Erläuterungen auf dem Anmeldeformular, das Sie mit der Einladung zur
Hauptversammlung erhalten werden. Sofern für die Anmeldung nicht das
von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch
eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der
Aktionärsnummer und des Namens, wie er im Aktienregister eingetragen
und aus dem zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich
ist.
Ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu
wollen, möchten wir Sie bitten, sich zur Erleichterung der
Organisation frühzeitig anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der
Hauptversammlung beabsichtigen.
Nach rechtzeitigem Eingang Ihrer Anmeldung bei der Gesellschaft (bis
zum 24. Mai 2013, 24 Uhr, MESZ) werden den in der Anmeldung als
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April 22, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
Teilnehmer benannten Aktionären bzw. Aktionärsvertretern Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG. IV. Online-Teilnahme an der Hauptversammlung Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, über das Internet im Wege elektronischer Kommunikation unmittelbar an der Hauptversammlung teilzunehmen, d.h. ohne Anwesenheit an deren Ort (Online-Teilnahme). Auch hierzu ist eine ordnungsgemäße Anmeldung wie oben unter Ziff. III dargestellt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Auf dieser Eintrittskarte finden sich auch weitere Hinweise und Zugangsdaten zur Online-Teilnahme an der Hauptversammlung. Bevollmächtigte können daher nur dann online an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn sie bereits in der Anmeldung als Teilnehmer benannt wurden und die Eintrittskarte auf ihren Namen ausgestellt wurde. Für im Aktienregister eingetragene juristische Personen oder Personengemeinschaften, ist bei beabsichtigter Online-Teilnahme bei der Anmeldung eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter (Bevollmächtigter) gegenüber der Gesellschaft anzugeben. Am 31. Mai 2013 können sie unter http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung mit ihren auf der Eintrittskarte vermerkten Zugangsdaten ab 14.00 Uhr online an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Aktien durch einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (d.h. durch den Aktionär oder durch seinen Bevollmächtigten) vertreten werden. Im Wege der Online-Teilnahme können die Online-Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, ihre Stimmen bei Abstimmungen in Echtzeit abgeben und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen. Darüber hinaus haben die Online-Teilnehmer die Möglichkeit, ab Eröffnung der Generaldebatte bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter auf dem Wege elektronischer Kommunikation über das Internet in Textform Fragen zu stellen, bzw. zu verlesende Beiträge beizusteuern. Dabei ist die Anzahl der Fragen bzw. Beiträge auf jeweils fünf pro Online-Teilnehmer begrenzt. Die Länge einer jeden Frage bzw. eines jeden Beitrags ist auf maximal 1.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) begrenzt. § 131 Abs. 5 AktG findet für die Online-Teilnehmer keine Anwendung. Eine darüber hinausgehende Ausübung von Teilnehmerrechten im Wege der elektronischen Kommunikation ist nicht möglich. Dies betrifft insbesondere das Recht, Widerspruch zur Niederschrift zu erklären und Verfahrens- oder Sachanträge zu stellen. Möchte ein Teilnehmer seine Online-Teilnahme noch vor den Abstimmungen beenden, so hat er die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung seiner Stimmrechte oder einen Dritten zur Ausübung seiner Stimmrechte über das Internetportal zu Online-Teilnahme zu bevollmächtigen. Die Hinweise zur Online-Teilnahme an der Hauptversammlung werden auch im Internet gemeinsam mit Hinweisen zu technischen Anforderungen unter http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. V. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs, ausgeübt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung gemäß den Bestimmungen oben zu Ziffer III. erforderlich. Eine Online-Teilnahme von Bevollmächtigten ist nur möglich, wenn bereits die Eintrittskarte auf ihren Namen ausgestellt wurde. Bevollmächtigte können daher nur dann online an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn sie bereits in der Anmeldung als Teilnehmer benannt wurden und die Eintrittskarte auf ihren Namen ausgestellt wurde. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt oder werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Die Vollmacht kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten an der Einlasskontrolle vorgezeigt werden. Vor der Hauptversammlung kann die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die folgende Adresse erfolgen: EquityStory AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland, Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288 E-Mail-Adresse: vollmacht@haubrok-ce.de Die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann auch über das Internet unter http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung unter Verwendung des zugesandten persönlichen Internetcodes erfolgen. VI. Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die EquityStory AG möchte wie bisher den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich in der Hauptversammlung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen sich auch in diesem Fall nach den vorstehenden Bestimmungen frist- und ordnungsgemäß angemeldet haben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall einer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus, d.h. die Aktionäre müssen den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie die Erteilung von Weisungen soll möglichst das mit dem Anmeldebogen übersandte Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen verwendet werden. Alternativ ist die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf elektronischem Weg über folgende Internet-Adresse möglich: http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung Die Login-Daten finden Sie auf dem Anmeldeformular, das Ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt wird. Die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter werden nur berücksichtigt, wenn diese in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen: EquityStory AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland, Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288 E-Mail-Adresse: vollmacht@haubrok-ce.de Eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen an diesen kann auch noch während des Verlaufs der Hauptversammlung erfolgen oder unter Einhaltung der erforderlichen Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Erhalten die Stimmrechtsvertreter auf mehreren Übermittlungswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht
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