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DGAP-HV: EquityStory AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EquityStory AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
22.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EquityStory AG 
 
   München 
 
   WKN 549416 
   ISIN DE0005494165 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der EquityStory AG 
 
   am Freitag, den 31. Mai 2013, um 14.00 Uhr, im Konferenzzentrum 
   München (Hanns-Seidel-Stiftung), Saal Franz Josef Strauß 1, 
   Lazarettstraße 33, 80636 München, Deutschland. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt 
   eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die in diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an im Internet unter 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung den 
   Aktionären zugänglich gemacht. Ein Beschluss wird zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   Gesellschaft zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 7.349.775,38 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, das sind auf das 
   dividendenberechtigte Kapital in Höhe von EUR 1.189.980,00: EUR 
   892.485,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung: EUR 6.457.290,38 
 
   Die Dividende soll ab Montag, 03.06.2013 ausbezahlt werden. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
   Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Geiser Friedlein Jourdan GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu 
   wählen. 
 
   6. Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung 
   des Aufsichtsrats) 
 
   Die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder sowie die 
   Arbeitsbelastung aller Mitglieder sind weiter gestiegen. Dies soll bei 
   der Vergütung entsprechend berücksichtigt und die Vergütung jedes 
   Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beginn des seit dem 01.01.2013 
   laufenden Geschäftsjahres erhöht werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 14 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
   '§ 14 
   Vergütung 
 
   (1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner 
   angemessenen Auslagen eine geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von 
   EUR 8.000,00 zuzüglich der hierauf gegebenenfalls anfallenden 
   Umsatzsteuer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte 
   der Vergütung gemäß Satz 1. Bestand die Amtszeit eines 
   Aufsichtsratsmitgliedes nicht ununterbrochen über das gesamte 
   Geschäftsjahr, so bemisst sich die Aufsichtsratsvergütung pro rata 
   temporis. Die Hauptversammlung ist berechtigt, durch Beschluss die 
   Höhe der Vergütung anzupassen oder eine andere Vergütung festzulegen. 
   Die in diesem Absatz genannten Beträge sind erstmals für das gesamte 
   Geschäftsjahr 2013 zu bezahlen. 
 
   (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller 
   Auslagen sowie Ersatz der etwa auf Vergütung und Auslagen entfallenden 
   Umsatzsteuer. 
 
   (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Mitglieder des Aufsichtsrates 
   auf Kosten der Gesellschaft in angemessenem Umfang gegen Risiken ihrer 
   Aufsichtsratstätigkeit zu versichern.' 
 
   7. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 
   (Firma) 
 
   Die Gesellschaft soll künftig unter dem Namen EQS Group AG firmieren. 
   Damit soll die Firmierung dem neuen Branding angepasst werden. Durch 
   den neuen Namen wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass die 
   Gesellschaft neben ihrem operativen Geschäft auch Inhaberin von 
   mehreren Tochtergesellschaften ist und insoweit auch die Funktion 
   einer Holding wahrnimmt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
           '(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 
 
 
          EQS Group AG' 
 
 
   II. 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.189.980,00 eingeteilt 
   in 1.189.980 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. 
 
   III. 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung 
   der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage 
   vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 24. Mai 2013 
   (24 Uhr MESZ), zugeht. 
 
   Da die Aktien der Gesellschaft Namensaktien sind, ist zu beachten, 
   dass im Verhältnis zur Gesellschaft gemäß § 67 Abs. 2 S. 1 AktG nur 
   als Aktionär gilt und an der Hauptversammlung teilnehmen kann, wer im 
   Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister 
   können über die jeweilige Depotbank bewirkt werden. Nach Ablauf der 
   Anmeldefrist am 24. Mai 2013 (24 Uhr MESZ) (sogenanntes Technical 
   Record Date) werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Schluss 
   der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
   vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). 
 
   Durch den Umschreibestopp wird die freie Verfügung über die Aktien in 
   keiner Weise beeinträchtigt. Umschreibeanträge für neu erworbene 
   Aktien, die erst nach dem Technical Record Date zum Aktienregister 
   eingereicht werden, können bis zur Hauptversammlung nicht mehr 
   berücksichtigt werden. Insofern kann das Stimmrecht aus diesen Aktien 
   im Rahmen der Hauptversammlung durch den Erwerber nicht ausgeübt 
   werden, sofern dem Erwerber keine Vollmacht und Ermächtigung zur 
   Rechtsausübung erteilt wird. Wird keine Vollmacht und Ermächtigung zur 
   Rechtsausübung erteilt, verbleiben die Aktionärsrechte bis zur 
   Umschreibung dieser Aktien beim vor dem Beginn des Umschreibestopps im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. Die Gesellschaft weist deshalb 
   dringend darauf hin, Umschreibeanträge frühzeitig vor dem Technical 
   Record Date über die depotführenden Institutionen zu veranlassen. 
 
   Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 
   126b BGB) an folgende Anmeldeadresse, Telefaxnummer oder 
   E-Mail-Adresse zu erfolgen: 
 
   EquityStory AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH, 
   Landshuter Allee 10, 
   80637 München, 
   Deutschland, 
   Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288 
   E-Mail-Adresse: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
   Die Anmeldung kann darüber hinaus auch auf elektronischem Weg über die 
   Internet-Adresse 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung 
   erfolgen. 
 
   Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den 
   Erläuterungen auf dem Anmeldeformular, das Sie mit der Einladung zur 
   Hauptversammlung erhalten werden. Sofern für die Anmeldung nicht das 
   von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch 
   eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich 
   anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der 
   Aktionärsnummer und des Namens, wie er im Aktienregister eingetragen 
   und aus dem zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich 
   ist. 
 
   Ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu 
   wollen, möchten wir Sie bitten, sich zur Erleichterung der 
   Organisation frühzeitig anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der 
   Hauptversammlung beabsichtigen. 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang Ihrer Anmeldung bei der Gesellschaft (bis 
   zum 24. Mai 2013, 24 Uhr, MESZ) werden den in der Anmeldung als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

DJ DGAP-HV: EquityStory AG: Bekanntmachung der -2-

Teilnehmer benannten Aktionären bzw. Aktionärsvertretern 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 
   Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen 
   das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber 
   sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
   Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG. 
 
   IV. 
   Online-Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, über das Internet im Wege 
   elektronischer Kommunikation unmittelbar an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen, d.h. ohne Anwesenheit an deren Ort (Online-Teilnahme). 
 
   Auch hierzu ist eine ordnungsgemäße Anmeldung wie oben unter Ziff. III 
   dargestellt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die 
   Teilnehmer eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Auf 
   dieser Eintrittskarte finden sich auch weitere Hinweise und 
   Zugangsdaten zur Online-Teilnahme an der Hauptversammlung. 
   Bevollmächtigte können daher nur dann online an der Hauptversammlung 
   teilnehmen, wenn sie bereits in der Anmeldung als Teilnehmer benannt 
   wurden und die Eintrittskarte auf ihren Namen ausgestellt wurde. 
 
   Für im Aktienregister eingetragene juristische Personen oder 
   Personengemeinschaften, ist bei beabsichtigter Online-Teilnahme bei 
   der Anmeldung eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter 
   (Bevollmächtigter) gegenüber der Gesellschaft anzugeben. 
 
   Am 31. Mai 2013 können sie unter 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung mit 
   ihren auf der Eintrittskarte vermerkten Zugangsdaten ab 14.00 Uhr 
   online an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 
   Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Aktien 
   durch einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (d.h. 
   durch den Aktionär oder durch seinen Bevollmächtigten) vertreten 
   werden. 
 
   Im Wege der Online-Teilnahme können die Online-Teilnehmer die gesamte 
   Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, ihre 
   Stimmen bei Abstimmungen in Echtzeit abgeben und elektronisch das 
   Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen. 
 
   Darüber hinaus haben die Online-Teilnehmer die Möglichkeit, ab 
   Eröffnung der Generaldebatte bis zu deren Schließung durch den 
   Versammlungsleiter auf dem Wege elektronischer Kommunikation über das 
   Internet in Textform Fragen zu stellen, bzw. zu verlesende Beiträge 
   beizusteuern. Dabei ist die Anzahl der Fragen bzw. Beiträge auf 
   jeweils fünf pro Online-Teilnehmer begrenzt. Die Länge einer jeden 
   Frage bzw. eines jeden Beitrags ist auf maximal 1.000 Zeichen (ohne 
   Leerzeichen) begrenzt. § 131 Abs. 5 AktG findet für die 
   Online-Teilnehmer keine Anwendung. 
 
   Eine darüber hinausgehende Ausübung von Teilnehmerrechten im Wege der 
   elektronischen Kommunikation ist nicht möglich. Dies betrifft 
   insbesondere das Recht, Widerspruch zur Niederschrift zu erklären und 
   Verfahrens- oder Sachanträge zu stellen. 
 
   Möchte ein Teilnehmer seine Online-Teilnahme noch vor den Abstimmungen 
   beenden, so hat er die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung seiner Stimmrechte oder 
   einen Dritten zur Ausübung seiner Stimmrechte über das Internetportal 
   zu Online-Teilnahme zu bevollmächtigen. 
 
   Die Hinweise zur Online-Teilnahme an der Hauptversammlung werden auch 
   im Internet gemeinsam mit Hinweisen zu technischen Anforderungen unter 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. 
 
   V. 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs, 
   ausgeübt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung 
   gemäß den Bestimmungen oben zu Ziffer III. erforderlich. Eine 
   Online-Teilnahme von Bevollmächtigten ist nur möglich, wenn bereits 
   die Eintrittskarte auf ihren Namen ausgestellt wurde. Bevollmächtigte 
   können daher nur dann online an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn 
   sie bereits in der Anmeldung als Teilnehmer benannt wurden und die 
   Eintrittskarte auf ihren Namen ausgestellt wurde. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Person oder 
   Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten die 
   besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. 
   verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten 
   daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
   gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die 
   insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
   Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt 
   oder werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung 
   nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der 
   Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas 
   anderes ergibt. Die Vollmacht kann am Tag der Hauptversammlung durch 
   den Bevollmächtigten an der Einlasskontrolle vorgezeigt werden. Vor 
   der Hauptversammlung kann die Übermittlung des Nachweises der 
   Bevollmächtigung an die folgende Adresse erfolgen: 
 
   EquityStory AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH, 
   Landshuter Allee 10, 
   80637 München, 
   Deutschland, 
   Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288 
   E-Mail-Adresse: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
   Die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   kann auch über das Internet unter 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung unter 
   Verwendung des zugesandten persönlichen Internetcodes erfolgen. 
 
   VI. 
   Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Die EquityStory AG möchte wie bisher den Aktionären die Wahrnehmung 
   ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich in der 
   Hauptversammlung durch die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Aktionäre, die die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, 
   müssen sich auch in diesem Fall nach den vorstehenden Bestimmungen 
   frist- und ordnungsgemäß angemeldet haben. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall einer 
   Bevollmächtigung weisungsgebunden aus, d.h. die Aktionäre müssen den 
   Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt 
   wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. 
 
   Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sowie die Erteilung von Weisungen soll möglichst 
   das mit dem Anmeldebogen übersandte Formular zur Erteilung von 
   Vollmachten und Weisungen verwendet werden. Alternativ ist die 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft auf elektronischem Weg über folgende Internet-Adresse 
   möglich: 
 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung 
 
   Die Login-Daten finden Sie auf dem Anmeldeformular, das Ihnen mit der 
   Einladung zur Hauptversammlung übersandt wird. 
 
   Die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen an den 
   Stimmrechtsvertreter werden nur berücksichtigt, wenn diese in Textform 
   (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen: 
 
   EquityStory AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH, 
   Landshuter Allee 10, 
   80637 München, 
   Deutschland, 
   Telefax: +49 (0) 89 - 210 27 288 
   E-Mail-Adresse: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
   Eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von 
   Weisungen an diesen kann auch noch während des Verlaufs der 
   Hauptversammlung erfolgen oder unter Einhaltung der erforderlichen 
   Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 
 
   Erhalten die Stimmrechtsvertreter auf mehreren Übermittlungswegen 
   Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene 
   ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als 
   verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten 
   werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung 
   nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom 
   Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich 
   der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die 
   Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der 
   Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei 
   Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom 
   Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. 
   nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der 
   Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die 
   Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung 
   von Widersprüchen sowie zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist 
   ausgeschlossen. 
 
   VII. 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   Folgende Informationen bzw. Unterlagen sind ab Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://germany.eqs.com/de/Investor_Relations/Hauptversammlung 
   zugänglich: 
 
     *     der Inhalt der Einberufung, 
 
 
     *     eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem in 
           der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll, 
 
 
     *     die der Versammlung zugänglich zu machenden 
           Unterlagen: 
 
 
       -     der festgestellte Jahresabschluss der EquityStory 
             AG zum 31.12.2012, 
 
 
       -     der gebilligte Konzernabschluss der EquityStory 
             AG zum 31.12.2012, 
 
 
       -     der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012, 
 
 
       -     der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 
             2012, 
 
 
       -     der Bericht des Aufsichtsrats für das 
             Geschäftsjahr 2012, 
 
 
       -     der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
             des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012, 
 
 
 
     *     der Geschäftsbericht 2012 
 
 
     *     die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, 
 
 
     *     die Formulare, die für die Erteilung und den 
           Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet 
           werden können, 
 
 
     *     Hinweise zur Online-Teilnahme an der 
           Hauptversammlung. 
 
 
   München, im April 2013 
 
   EquityStory AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
22.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    EquityStory AG 
                Seitzstr. 23 
                80538 München 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@equitystory.de 
Internet:       http://www.equitystory.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
208005 22.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 22, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.