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DGAP-HV: Beta Systems Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.04.2013 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 
 
   ISIN: DE0005224406 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
   am Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr, 
   im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und 
           Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, 
           Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im 
           Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik 
           Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie 
           werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch 
           zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           am 29. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18. 
           Dezember 2012 nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
           liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 jeweils 
           personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Jürgen Herbott für 
             das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12 
           jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit 
             Wirkung zum 9. April 2013 ausgeschiedenen Vorsitzenden des 
             Aufsichtsrats, Herrn Dr. Günter Lewald, für das 
             Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stephan Helmstädter, stellvertretender Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit 
             Wirkung zum 11. April 2013 ausgeschiedenen Mitglied des 
             Aufsichtsrats, Herrn Herbert Werle, für das Geschäftsjahr 
             2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       e)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stefan Hillenbach, Arbeitnehmervertreter, für das 
             Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       f)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Peter Becker, Arbeitnehmervertreter, für das Geschäftsjahr 
             2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie 
           des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des 
           verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des 
           Halbjahresfinanzberichts 2012/13 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. § 
           37y Nr. 2 WpHG 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg 
 
 
       a)    zum Abschlussprüfer und zum 
             Konzernabschlussprüfer für das in 2012/13 endende 
             Geschäftsjahr zu wählen und 
 
 
       b)    zum Abschlussprüfer für die prüferische 
             Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
             Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2012/13 zu 
             wählen, soweit eine freiwillige prüferische Durchsicht gemäß 
             § 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG beschlossen werden 
             sollte. 
 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von 
           Ersatzmitgliedern 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Günter Lewald hat sein 
           Aufsichtsratsmandat und sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender 
           mit Wirkung zum 9. April 2013 niedergelegt. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Herbert Werle hat sein 
           Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. April 2013 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 
           Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung 
           der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich 
           nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der 
           Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
           aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen 
             Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
             das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
             beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Wilhelm K. T. Zours, Vorstandsmitglied der 
               DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg und der VV 
               Beteiligungen AG, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg. 
 
 
         bb)   Herr Prof. Dr. Heiko Schinzer, Professor für 
               ABWL, Prozessmanagement und Business Consulting an der 
               Hochschule Merseburg, wohnhaft in Kürnach.' 
 
 
 
       b)    'Folgende Personen werden als Ersatzmitglied für 
             die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche 
               Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in 
               Hofheim/Taunus, 
 
 
         bb)   Herr Josef Rentmeister, Geschäftsführer der 
               Transforce Mergers & Acquisitions GmbH (Rampart Gruppe) in 
               Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf. 
 
 
 
             Die Ersatzmitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der 
             Satzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in der 
             aufgeführten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn 
             Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 29. 
             Mai 2013 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat 
             nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären 
             Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor 
             diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. 
 
 
             Die Amtszeit von in den Aufsichtsrat nachgerückten 
             Ersatzmitgliedern endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, 
             in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte 
             Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem 
             Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten 
             Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit 
             der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
             für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
             beschließt. 
 
 

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April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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