DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.04.2013 / 15:19
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Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440
ISIN: DE0005224406
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr,
im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin,
Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im
Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik
Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie
werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch
zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
am 29. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18.
Dezember 2012 nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 jeweils
personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Jürgen Herbott für
das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12
jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit
Wirkung zum 9. April 2013 ausgeschiedenen Vorsitzenden des
Aufsichtsrats, Herrn Dr. Günter Lewald, für das
Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stephan Helmstädter, stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit
Wirkung zum 11. April 2013 ausgeschiedenen Mitglied des
Aufsichtsrats, Herrn Herbert Werle, für das Geschäftsjahr
2011/12 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung
zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stefan Hillenbach, Arbeitnehmervertreter, für das
Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Peter Becker, Arbeitnehmervertreter, für das Geschäftsjahr
2011/12 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie
des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts 2012/13 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. §
37y Nr. 2 WpHG
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
a) zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das in 2012/13 endende
Geschäftsjahr zu wählen und
b) zum Abschlussprüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2012/13 zu
wählen, soweit eine freiwillige prüferische Durchsicht gemäß
§ 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG beschlossen werden
sollte.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von
Ersatzmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Günter Lewald hat sein
Aufsichtsratsmandat und sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender
mit Wirkung zum 9. April 2013 niedergelegt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Herbert Werle hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. April 2013
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1
Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich
nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der
Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG
aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
aa) Herr Wilhelm K. T. Zours, Vorstandsmitglied der
DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg und der VV
Beteiligungen AG, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg.
bb) Herr Prof. Dr. Heiko Schinzer, Professor für
ABWL, Prozessmanagement und Business Consulting an der
Hochschule Merseburg, wohnhaft in Kürnach.'
b) 'Folgende Personen werden als Ersatzmitglied für
die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt:
aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in
Hofheim/Taunus,
bb) Herr Josef Rentmeister, Geschäftsführer der
Transforce Mergers & Acquisitions GmbH (Rampart Gruppe) in
Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf.
Die Ersatzmitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der
Satzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in der
aufgeführten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 29.
Mai 2013 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat
nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären
Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor
diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.
Die Amtszeit von in den Aufsichtsrat nachgerückten
Ersatzmitgliedern endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung,
in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte
Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem
Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten
Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit
der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt.
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April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
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