DJ DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.04.2013 / 15:19
=--------------------------------------------------------------------
Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440
ISIN: DE0005224406
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr,
im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin,
Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im
Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik
Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie
werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch
zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
am 29. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18.
Dezember 2012 nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 jeweils
personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Jürgen Herbott für
das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12
jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit
Wirkung zum 9. April 2013 ausgeschiedenen Vorsitzenden des
Aufsichtsrats, Herrn Dr. Günter Lewald, für das
Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stephan Helmstädter, stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit
Wirkung zum 11. April 2013 ausgeschiedenen Mitglied des
Aufsichtsrats, Herrn Herbert Werle, für das Geschäftsjahr
2011/12 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung
zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stefan Hillenbach, Arbeitnehmervertreter, für das
Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Peter Becker, Arbeitnehmervertreter, für das Geschäftsjahr
2011/12 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie
des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts 2012/13 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. §
37y Nr. 2 WpHG
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
a) zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das in 2012/13 endende
Geschäftsjahr zu wählen und
b) zum Abschlussprüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2012/13 zu
wählen, soweit eine freiwillige prüferische Durchsicht gemäß
§ 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG beschlossen werden
sollte.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von
Ersatzmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Günter Lewald hat sein
Aufsichtsratsmandat und sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender
mit Wirkung zum 9. April 2013 niedergelegt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Herbert Werle hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. April 2013
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1
Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich
nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der
Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG
aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
aa) Herr Wilhelm K. T. Zours, Vorstandsmitglied der
DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg und der VV
Beteiligungen AG, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg.
bb) Herr Prof. Dr. Heiko Schinzer, Professor für
ABWL, Prozessmanagement und Business Consulting an der
Hochschule Merseburg, wohnhaft in Kürnach.'
b) 'Folgende Personen werden als Ersatzmitglied für
die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt:
aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in
Hofheim/Taunus,
bb) Herr Josef Rentmeister, Geschäftsführer der
Transforce Mergers & Acquisitions GmbH (Rampart Gruppe) in
Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf.
Die Ersatzmitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der
Satzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in der
aufgeführten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 29.
Mai 2013 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat
nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären
Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor
diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.
Die Amtszeit von in den Aufsichtsrat nachgerückten
Ersatzmitgliedern endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung,
in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte
Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem
Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten
Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit
der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt
seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend
aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die
Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch
das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied
erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.'
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Entsprechend der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3
Deutscher Corporate Governance Kodex geben wir den Aktionären
Folgendes bekannt:
Herr Zours soll im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Zours übt folgende Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen
aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg
Darüber hinaus übt Herr Zours keine vergleichbaren Mandate
in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
Herr Prof. Dr. Schinzer übt keine Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen
oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und
ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.
Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC
Beteiligungen AG, Heidelberg
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG,
München
- Mitglied des Aufsichtsrats der
CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10
AG i.Gr., Frankfurt am Main
- Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec
Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio
Beteiligungen AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas
Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM
AG, Mannheim
- Mitglied des Aufsichtsrats der Zweite Marcato
Beteiligungen AG, Heidelberg
Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat
in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG,
CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche
Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG i.Gr. und Zweite
Marcato Beteiligungen AG sind zum Konzern der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften,
die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben.
Herr Rentmeister übt folgende Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen
aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Financialbot.com
AG, Meerbusch
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der TRS AG, München
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der State of the Art
AG, Düsseldorf
- Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Telefon
Standard AG, Mainz
- Mitglied des Aufsichtsrats der Exchange BA AG,
Frankfurt.
Darüber hinaus übt Herr Rentmeister kein vergleichbares
Mandat in einem in- oder ausländischen
Wirtschaftsunternehmen aus.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4
des Deutscher Corporate Governance Kodex:
a) Angaben zu Herrn Zours
Herr Zours ist Mehrheitsaktionär der DELPHI
Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die
Mehrheitsaktionärin der VV Beteiligungen AG ist, die
wiederum Mehrheitsaktionärin der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist. Die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist größte Aktionärin der Beta Systems
Software Aktiengesellschaft.
Herr Stephan Helmstädter ist Mitglied des Vorstands der
CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg, die
Komplementärin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG,
Heidelberg, ist, Geschäftsführer der BNS Holding GmbH,
Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital Beteiligungen
GmbH, Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital II
Investment Verwaltungs GmbH, Heidelberg, die
Komplementärin der Cornerstone Capital II Investment GmbH
& Co. KG, Heidelberg, die wiederum geschäftsführende
Kommanditistin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG ist.
Diese Gesellschaften sind mit Ausnahme der
CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG sowie ihrer
Komplementärin Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft, deren Aufsichtsratsvorsitzender und
Mehrheitsaktionär Herr Zours ist. Herr Stephan Helmstädter
und die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft sind als
Kommanditisten an der CornerstoneCapital II Investment
GmbH & Co. KG beteiligt.
b) Angaben zu Herrn Prof. Dr. Schinzer
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs.
4 des Deutscher Corporate Governance Kodex bestehen nicht.
c) Angaben zu Herrn Jüttner
Herr Jüttner ist Mitglied des Vorstands der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft. Die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist größte Aktionärin der Beta Systems
Software Aktiengesellschaft.
Herr Stephan Helmstädter, Mitglied des Aufsichtsrats der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft, ist Mitglied des
Vorstands der CornerstoneCapital Verwaltungs AG,
Heidelberg, deren Aufsichtsratsmitglied Herr Jüttner ist
und die Komplementärin der CornerstoneCapital II AG & Co.
KG, Heidelberg, ist, Geschäftsführer der BNS Holding GmbH,
Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital Beteiligungen
GmbH, Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital II
Investment Verwaltungs GmbH, Heidelberg, die
Komplementärin der CornerstoneCapital II Investment GmbH &
Co. KG, Heidelberg, die wiederum geschäftsführende
Kommanditistin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG ist.
Diese Gesellschaften sind mit Ausnahme der
CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG sowie ihrer
Komplementärin Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft, deren Vorstandsmitglied er ist. Herr
Stephan Helmstädter und die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft sind als Kommanditisten an der
CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG beteiligt.
Herr Wilhelm K. T. Zours, der als Kandidat für die Wahl in
den Aufsichtsrat der Beta Systems Software
Aktiengesellschaft vorgeschlagen ist, ist Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.
Herr Wilhelm K. T. Zours ist Mehrheitsaktionär der DELPHI
Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, diese wiederum
Mehrheitsaktionärin der VV Beteiligungen AG, die wiederum
Mehrheitsaktionärin der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist.
d) Angaben zu Herrn Rentmeister
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs.
4 des Deutscher Corporate Governance Kodex bestehen nicht.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record
Date)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache und unter Vorlage eines
Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4,
Abs. 3 Satz 5 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
22. Mai 2013, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
© 2013 Dow Jones News
