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DGAP-HV: Beta Systems Software -3-

DJ DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.04.2013 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 
 
   ISIN: DE0005224406 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
   am Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr, 
   im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und 
           Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, 
           Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im 
           Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik 
           Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie 
           werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch 
           zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           am 29. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18. 
           Dezember 2012 nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
           liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 jeweils 
           personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Jürgen Herbott für 
             das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12 
           jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit 
             Wirkung zum 9. April 2013 ausgeschiedenen Vorsitzenden des 
             Aufsichtsrats, Herrn Dr. Günter Lewald, für das 
             Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stephan Helmstädter, stellvertretender Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit 
             Wirkung zum 11. April 2013 ausgeschiedenen Mitglied des 
             Aufsichtsrats, Herrn Herbert Werle, für das Geschäftsjahr 
             2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       e)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stefan Hillenbach, Arbeitnehmervertreter, für das 
             Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       f)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Peter Becker, Arbeitnehmervertreter, für das Geschäftsjahr 
             2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie 
           des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des 
           verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des 
           Halbjahresfinanzberichts 2012/13 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. § 
           37y Nr. 2 WpHG 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg 
 
 
       a)    zum Abschlussprüfer und zum 
             Konzernabschlussprüfer für das in 2012/13 endende 
             Geschäftsjahr zu wählen und 
 
 
       b)    zum Abschlussprüfer für die prüferische 
             Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
             Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2012/13 zu 
             wählen, soweit eine freiwillige prüferische Durchsicht gemäß 
             § 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG beschlossen werden 
             sollte. 
 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von 
           Ersatzmitgliedern 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Günter Lewald hat sein 
           Aufsichtsratsmandat und sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender 
           mit Wirkung zum 9. April 2013 niedergelegt. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Herbert Werle hat sein 
           Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. April 2013 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 
           Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung 
           der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich 
           nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der 
           Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
           aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen 
             Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
             das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
             beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Wilhelm K. T. Zours, Vorstandsmitglied der 
               DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg und der VV 
               Beteiligungen AG, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg. 
 
 
         bb)   Herr Prof. Dr. Heiko Schinzer, Professor für 
               ABWL, Prozessmanagement und Business Consulting an der 
               Hochschule Merseburg, wohnhaft in Kürnach.' 
 
 
 
       b)    'Folgende Personen werden als Ersatzmitglied für 
             die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche 
               Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in 
               Hofheim/Taunus, 
 
 
         bb)   Herr Josef Rentmeister, Geschäftsführer der 
               Transforce Mergers & Acquisitions GmbH (Rampart Gruppe) in 
               Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf. 
 
 
 
             Die Ersatzmitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der 
             Satzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in der 
             aufgeführten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn 
             Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 29. 
             Mai 2013 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat 
             nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären 
             Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor 
             diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. 
 
 
             Die Amtszeit von in den Aufsichtsrat nachgerückten 
             Ersatzmitgliedern endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, 
             in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte 
             Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem 
             Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten 
             Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit 
             der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
             für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
             beschließt. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

DJ DGAP-HV: Beta Systems Software -2-

Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt 
             seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend 
             aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die 
             Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch 
             das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied 
             erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.' 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Entsprechend der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 
           Deutscher Corporate Governance Kodex geben wir den Aktionären 
           Folgendes bekannt: 
 
 
             Herr Zours soll im Fall seiner Wahl in den 
             Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
             vorgeschlagen werden. 
 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
 
             Herr Zours übt folgende Mandate in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen 
             aus: 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche 
               Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg 
 
 
 
             Darüber hinaus übt Herr Zours keine vergleichbaren Mandate 
             in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
             Herr Prof. Dr. Schinzer übt keine Mandate in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen 
             oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und 
             ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
             Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC 
               Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, 
               München 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der 
               CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10 
               AG i.Gr., Frankfurt am Main 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec 
               Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio 
               Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas 
               Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM 
               AG, Mannheim 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Zweite Marcato 
               Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 
 
             Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat 
             in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
             ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG, 
             CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche 
             Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG i.Gr. und Zweite 
             Marcato Beteiligungen AG sind zum Konzern der Deutsche 
             Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften, 
             die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben. 
 
 
             Herr Rentmeister übt folgende Mandate in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen 
             aus: 
 
 
            - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Financialbot.com 
            AG, Meerbusch 
 
 
            - Vorsitzender des Aufsichtsrats der TRS AG, München 
 
 
            - Vorsitzender des Aufsichtsrats der State of the Art 
            AG, Düsseldorf 
 
 
            - Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Telefon 
            Standard AG, Mainz 
 
 
            - Mitglied des Aufsichtsrats der Exchange BA AG, 
            Frankfurt. 
 
 
             Darüber hinaus übt Herr Rentmeister kein vergleichbares 
             Mandat in einem in- oder ausländischen 
             Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
             Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, 
             den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
             Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 
             des Deutscher Corporate Governance Kodex: 
 
 
         a)    Angaben zu Herrn Zours 
 
 
               Herr Zours ist Mehrheitsaktionär der DELPHI 
               Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die 
               Mehrheitsaktionärin der VV Beteiligungen AG ist, die 
               wiederum Mehrheitsaktionärin der Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft ist. Die Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft ist größte Aktionärin der Beta Systems 
               Software Aktiengesellschaft. 
 
 
               Herr Stephan Helmstädter ist Mitglied des Vorstands der 
               CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg, die 
               Komplementärin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG, 
               Heidelberg, ist, Geschäftsführer der BNS Holding GmbH, 
               Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital Beteiligungen 
               GmbH, Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital II 
               Investment Verwaltungs GmbH, Heidelberg, die 
               Komplementärin der Cornerstone Capital II Investment GmbH 
               & Co. KG, Heidelberg, die wiederum geschäftsführende 
               Kommanditistin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG ist. 
               Diese Gesellschaften sind mit Ausnahme der 
               CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG sowie ihrer 
               Komplementärin Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft, deren Aufsichtsratsvorsitzender und 
               Mehrheitsaktionär Herr Zours ist. Herr Stephan Helmstädter 
               und die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft sind als 
               Kommanditisten an der CornerstoneCapital II Investment 
               GmbH & Co. KG beteiligt. 
 
 
         b)    Angaben zu Herrn Prof. Dr. Schinzer 
 
 
               Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, 
               den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
               Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 
               4 des Deutscher Corporate Governance Kodex bestehen nicht. 
 
 
         c)    Angaben zu Herrn Jüttner 
 
 
               Herr Jüttner ist Mitglied des Vorstands der Deutsche 
               Balaton Aktiengesellschaft. Die Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft ist größte Aktionärin der Beta Systems 
               Software Aktiengesellschaft. 
 
 
               Herr Stephan Helmstädter, Mitglied des Aufsichtsrats der 
               Beta Systems Software Aktiengesellschaft, ist Mitglied des 
               Vorstands der CornerstoneCapital Verwaltungs AG, 
               Heidelberg, deren Aufsichtsratsmitglied Herr Jüttner ist 
               und die Komplementärin der CornerstoneCapital II AG & Co. 
               KG, Heidelberg, ist, Geschäftsführer der BNS Holding GmbH, 
               Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital Beteiligungen 
               GmbH, Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital II 
               Investment Verwaltungs GmbH, Heidelberg, die 
               Komplementärin der CornerstoneCapital II Investment GmbH & 
               Co. KG, Heidelberg, die wiederum geschäftsführende 
               Kommanditistin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG ist. 
               Diese Gesellschaften sind mit Ausnahme der 
               CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG sowie ihrer 
               Komplementärin Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft, deren Vorstandsmitglied er ist. Herr 
               Stephan Helmstädter und die Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft sind als Kommanditisten an der 
               CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG beteiligt. 
 
 
               Herr Wilhelm K. T. Zours, der als Kandidat für die Wahl in 
               den Aufsichtsrat der Beta Systems Software 
               Aktiengesellschaft vorgeschlagen ist, ist Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. 
               Herr Wilhelm K. T. Zours ist Mehrheitsaktionär der DELPHI 
               Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, diese wiederum 
               Mehrheitsaktionärin der VV Beteiligungen AG, die wiederum 
               Mehrheitsaktionärin der Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft ist. 
 
 
         d)    Angaben zu Herrn Rentmeister 
 
 
               Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, 
               den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
               Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 
               4 des Deutscher Corporate Governance Kodex bestehen nicht. 
 
 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die 
   Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record 
   Date) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b 
   BGB) in deutscher oder englischer Sprache und unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4, 
   Abs. 3 Satz 5 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens 
 
   22. Mai 2013, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 

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April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   D-60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0) 69/12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Der für die ordnungsgemäße Anmeldung erforderliche Nachweis des 
   Anteilsbesitzes ist mittels einer in Textform (§ 126b BGB) in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellten Bestätigung eines zur 
   Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts, z. B. des 
   depotführenden Instituts, zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den 
 
   8. Mai 2013, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) 
   (Nachweisstichtag (Record Date)), 
 
   und muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 22. Mai 2013, 24:00 Uhr 
   (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
   erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch 
   in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den 
   vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in 
   Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten 
   oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Vollmachtsformular, das zur Erteilung einer Vollmacht verwendet 
   werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf 
   Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt; dieses ist außerdem im 
   Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung abrufbar. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Für die 
   Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
   ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die 
   Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
   Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, 
   insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2013 
   Abteilung Investor Relations 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
   Telefax: +49 (0)30/726 118 881 
   Per E-Mail an: ir@betasystems.com 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre 
   fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und zusätzlich den Nachweis 
   des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Ein von 
   der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer 
   ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
   Weisung zu dem in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt 
   gemachten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen; auch bei nicht 
   eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter 
   Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, 
   das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. 
   Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. 
   die zugesandte Eintrittskarte mit dem integrierten 
   Vollmachts-/Weisungsformular ausgefüllt als eingescannte Datei 
   beispielsweise im pdf-Format per E-Mail an die nachstehend genannte 
   E-Mail-Adresse übersendet wird. 
 
   Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, werden 
   gebeten, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf 
   des 28. Mai 2013, 17:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2013 
   Abteilung Investor Relations 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
   Telefax: +49 (0)30/726 118 881 
   Per E-Mail: ir@betasystems.com 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
   127, 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, dies entspricht 384.616 Aktien, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss 
   eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
   ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist 
   gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis 
   spätestens 
 
   28. April 2013, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2013 
   Vorstand 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
 
   Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der 
   erforderlichen Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich 
   angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung über das 
   Verlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 
   AktG sowie § 70 AktG). 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
   der Internetadresse http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 

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April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.