DJ DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.04.2013 / 15:19
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Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440
ISIN: DE0005224406
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr,
im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin,
Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im
Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik
Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie
werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch
zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
am 29. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18.
Dezember 2012 nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 jeweils
personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Jürgen Herbott für
das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12
jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit
Wirkung zum 9. April 2013 ausgeschiedenen Vorsitzenden des
Aufsichtsrats, Herrn Dr. Günter Lewald, für das
Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stephan Helmstädter, stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem mit
Wirkung zum 11. April 2013 ausgeschiedenen Mitglied des
Aufsichtsrats, Herrn Herbert Werle, für das Geschäftsjahr
2011/12 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung
zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stefan Hillenbach, Arbeitnehmervertreter, für das
Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Peter Becker, Arbeitnehmervertreter, für das Geschäftsjahr
2011/12 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie
des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts 2012/13 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. §
37y Nr. 2 WpHG
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
a) zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das in 2012/13 endende
Geschäftsjahr zu wählen und
b) zum Abschlussprüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2012/13 zu
wählen, soweit eine freiwillige prüferische Durchsicht gemäß
§ 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG beschlossen werden
sollte.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von
Ersatzmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Günter Lewald hat sein
Aufsichtsratsmandat und sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender
mit Wirkung zum 9. April 2013 niedergelegt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Herbert Werle hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. April 2013
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1
Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich
nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der
Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG
aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
aa) Herr Wilhelm K. T. Zours, Vorstandsmitglied der
DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg und der VV
Beteiligungen AG, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg.
bb) Herr Prof. Dr. Heiko Schinzer, Professor für
ABWL, Prozessmanagement und Business Consulting an der
Hochschule Merseburg, wohnhaft in Kürnach.'
b) 'Folgende Personen werden als Ersatzmitglied für
die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt:
aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in
Hofheim/Taunus,
bb) Herr Josef Rentmeister, Geschäftsführer der
Transforce Mergers & Acquisitions GmbH (Rampart Gruppe) in
Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf.
Die Ersatzmitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der
Satzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in der
aufgeführten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 29.
Mai 2013 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat
nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären
Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor
diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.
Die Amtszeit von in den Aufsichtsrat nachgerückten
Ersatzmitgliedern endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung,
in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte
Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem
Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten
Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit
der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt.
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April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
DJ DGAP-HV: Beta Systems Software -2-
Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt
seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend
aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die
Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch
das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied
erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.'
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Entsprechend der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3
Deutscher Corporate Governance Kodex geben wir den Aktionären
Folgendes bekannt:
Herr Zours soll im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Zours übt folgende Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen
aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg
Darüber hinaus übt Herr Zours keine vergleichbaren Mandate
in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
Herr Prof. Dr. Schinzer übt keine Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen
oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und
ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.
Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC
Beteiligungen AG, Heidelberg
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG,
München
- Mitglied des Aufsichtsrats der
CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10
AG i.Gr., Frankfurt am Main
- Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec
Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio
Beteiligungen AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas
Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM
AG, Mannheim
- Mitglied des Aufsichtsrats der Zweite Marcato
Beteiligungen AG, Heidelberg
Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat
in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG,
CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche
Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG i.Gr. und Zweite
Marcato Beteiligungen AG sind zum Konzern der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften,
die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben.
Herr Rentmeister übt folgende Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen
aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Financialbot.com
AG, Meerbusch
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der TRS AG, München
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der State of the Art
AG, Düsseldorf
- Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Telefon
Standard AG, Mainz
- Mitglied des Aufsichtsrats der Exchange BA AG,
Frankfurt.
Darüber hinaus übt Herr Rentmeister kein vergleichbares
Mandat in einem in- oder ausländischen
Wirtschaftsunternehmen aus.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4
des Deutscher Corporate Governance Kodex:
a) Angaben zu Herrn Zours
Herr Zours ist Mehrheitsaktionär der DELPHI
Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die
Mehrheitsaktionärin der VV Beteiligungen AG ist, die
wiederum Mehrheitsaktionärin der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist. Die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist größte Aktionärin der Beta Systems
Software Aktiengesellschaft.
Herr Stephan Helmstädter ist Mitglied des Vorstands der
CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg, die
Komplementärin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG,
Heidelberg, ist, Geschäftsführer der BNS Holding GmbH,
Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital Beteiligungen
GmbH, Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital II
Investment Verwaltungs GmbH, Heidelberg, die
Komplementärin der Cornerstone Capital II Investment GmbH
& Co. KG, Heidelberg, die wiederum geschäftsführende
Kommanditistin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG ist.
Diese Gesellschaften sind mit Ausnahme der
CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG sowie ihrer
Komplementärin Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft, deren Aufsichtsratsvorsitzender und
Mehrheitsaktionär Herr Zours ist. Herr Stephan Helmstädter
und die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft sind als
Kommanditisten an der CornerstoneCapital II Investment
GmbH & Co. KG beteiligt.
b) Angaben zu Herrn Prof. Dr. Schinzer
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs.
4 des Deutscher Corporate Governance Kodex bestehen nicht.
c) Angaben zu Herrn Jüttner
Herr Jüttner ist Mitglied des Vorstands der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft. Die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist größte Aktionärin der Beta Systems
Software Aktiengesellschaft.
Herr Stephan Helmstädter, Mitglied des Aufsichtsrats der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft, ist Mitglied des
Vorstands der CornerstoneCapital Verwaltungs AG,
Heidelberg, deren Aufsichtsratsmitglied Herr Jüttner ist
und die Komplementärin der CornerstoneCapital II AG & Co.
KG, Heidelberg, ist, Geschäftsführer der BNS Holding GmbH,
Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital Beteiligungen
GmbH, Frankfurt am Main, der CornerstoneCapital II
Investment Verwaltungs GmbH, Heidelberg, die
Komplementärin der CornerstoneCapital II Investment GmbH &
Co. KG, Heidelberg, die wiederum geschäftsführende
Kommanditistin der CornerstoneCapital II AG & Co. KG ist.
Diese Gesellschaften sind mit Ausnahme der
CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG sowie ihrer
Komplementärin Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft, deren Vorstandsmitglied er ist. Herr
Stephan Helmstädter und die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft sind als Kommanditisten an der
CornerstoneCapital II Investment GmbH & Co. KG beteiligt.
Herr Wilhelm K. T. Zours, der als Kandidat für die Wahl in
den Aufsichtsrat der Beta Systems Software
Aktiengesellschaft vorgeschlagen ist, ist Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.
Herr Wilhelm K. T. Zours ist Mehrheitsaktionär der DELPHI
Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, diese wiederum
Mehrheitsaktionärin der VV Beteiligungen AG, die wiederum
Mehrheitsaktionärin der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft ist.
d) Angaben zu Herrn Rentmeister
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär gemäß Ziffer 5.4.1 Abs.
4 des Deutscher Corporate Governance Kodex bestehen nicht.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record
Date)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache und unter Vorlage eines
Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4,
Abs. 3 Satz 5 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
22. Mai 2013, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
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April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden: Beta Systems Software Aktiengesellschaft c/o Deutsche Bank AG - General Meetings - Postfach 20 01 07 D-60605 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69/12012-86045 E-Mail: WP.HV@Xchanging.com Der für die ordnungsgemäße Anmeldung erforderliche Nachweis des Anteilsbesitzes ist mittels einer in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts, z. B. des depotführenden Instituts, zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den 8. Mai 2013, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) (Nachweisstichtag (Record Date)), und muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 22. Mai 2013, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Vollmachtsformular, das zur Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt; dieses ist außerdem im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2013 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail an: ir@betasystems.com Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und zusätzlich den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung zu dem in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte mit dem integrierten Vollmachts-/Weisungsformular ausgefüllt als eingescannte Datei beispielsweise im pdf-Format per E-Mail an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse übersendet wird. Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 28. Mai 2013, 17:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2013 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, dies entspricht 384.616 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens 28. April 2013, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), unter folgender Adresse zugehen: Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2013 Vorstand Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG). Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
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April 22, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
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