DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
GRAMMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.06.2013 in Amberg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
23.04.2013 / 15:11
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GRAMMER Aktiengesellschaft
Amberg
Wertpapier-Kenn-Nummer: 589540
ISIN: DE0005895403
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Mittwoch, 5. Juni 2013, 09.30 Uhr,
im
ACC - Amberger Congress Centrum,
Schießstätteweg 8,
92224 Amberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des
gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der GRAMMER AG und
des GRAMMER Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht
erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der
Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.
Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der
GRAMMER AG zum 31. Dezember 2012 in Höhe von EUR 15.436.365,68
a) einen Betrag von EUR 5.607.312,00 zur Zahlung einer Dividende von
EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR 9.829.053,68 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die
Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 330.050
Stück eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die
ERNST & YOUNG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nürnberg
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2013 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2013 enthaltenen verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.
Teilnahmebedingungen
1 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 22 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur
Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 15.
Mai 2013, 00.00 Uhr, ('Nachweisstichtag') beziehen. Er ist durch
Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB) zu
erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes
müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2013
unter folgender Adresse zugehen:
GRAMMER AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
2 Bevollmächtigung
a) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung sowie der
Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2
AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine der in § 135 AktG genannten gleichgestellten Institutionen oder
Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution
oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss.
Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner
kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw.
der Widerruf der Bevollmächtigung an die folgende Adresse, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
GRAMMER AG
- Hauptversammlung -
Georg-Grammer-Str. 2
92224 Amberg
Telefax: +49 9621 66-32000
E-Mail: hv@grammer.com
b) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur
Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein
Formular steht auch unter www.grammer.com im Bereich Investor
Relations und Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Wir weisen
darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes
erforderlich sind. Die Vollmacht und die Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung sollen bis zum 4.
Juni 2013, 24.00 Uhr, an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
GRAMMER AG
- Hauptversammlung -
Georg-Grammer-Str. 2
92224 Amberg
Telefax: +49 9621 66-32000
E-Mail: hv@grammer.com
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
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April 23, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
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