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DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2013 in Amberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
GRAMMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2013 in Amberg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GRAMMER Aktiengesellschaft 
 
   Amberg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 589540 
   ISIN: DE0005895403 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
   zu der am 
 
   Mittwoch, 5. Juni 2013, 09.30 Uhr, 
 
   im 
   ACC - Amberger Congress Centrum, 
   Schießstätteweg 8, 
   92224 Amberg, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der GRAMMER AG und 
   des GRAMMER Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht 
   erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, 
   dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem 
   Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
   einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
   Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den 
   Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten 
   Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
   Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
   Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
   2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. 
   Dezember 2012 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der 
   GRAMMER AG zum 31. Dezember 2012 in Höhe von EUR 15.436.365,68 
 
   a) einen Betrag von EUR 5.607.312,00 zur Zahlung einer Dividende von 
   EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag von EUR 9.829.053,68 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 330.050 
   Stück eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
   3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2013 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, vor, die 
 
   ERNST & YOUNG GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Nürnberg 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2013 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2013 enthaltenen verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   1 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 22 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur 
   Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 15. 
   Mai 2013, 00.00 Uhr, ('Nachweisstichtag') beziehen. Er ist durch 
   Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB) zu 
   erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache 
   verfasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes 
   müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2013 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
   GRAMMER AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt/Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa 
   zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
   Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   2 Bevollmächtigung 
   a) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung sowie der 
   Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 
   AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine der in § 135 AktG genannten gleichgestellten Institutionen oder 
   Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution 
   oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, 
   weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. 
   Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner 
   kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. 
   der Widerruf der Bevollmächtigung an die folgende Adresse, Fax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   GRAMMER AG 
   - Hauptversammlung - 
   Georg-Grammer-Str. 2 
   92224 Amberg 
   Telefax: +49 9621 66-32000 
   E-Mail: hv@grammer.com 
 
   b) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur 
   Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den 
   Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein 
   Formular steht auch unter www.grammer.com im Bereich Investor 
   Relations und Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Wir weisen 
   darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
   eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes 
   erforderlich sind. Die Vollmacht und die Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung sollen bis zum 4. 
   Juni 2013, 24.00 Uhr, an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   GRAMMER AG 
   - Hauptversammlung - 
   Georg-Grammer-Str. 2 
   92224 Amberg 
   Telefax: +49 9621 66-32000 
   E-Mail: hv@grammer.com 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft: -2-

der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   3 Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Hierzu kann das 
   auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Das 
   Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und 
   fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein Formular steht auch 
   unter www.grammer.com im Bereich Investor Relations und 
   Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, 
   dass auch zur Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße 
   Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich sind. 
 
   Briefwahlstimmen können bis zum 4. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter der 
   vorgenannten, im Abschnitt '2 a) Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   einen Bevollmächtigten' angegebenen Adresse erteilt, geändert oder 
   widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung 
   gilt ebenfalls als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen. Wenn 
   Briefwahlstimmen und Vollmacht mit Weisungen an von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen 
   als vorrangig betrachtet. 
 
   Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmacht mit Weisungen an von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen 
   Übermittlungswegen eingehen, werden erteilte Briefwahlstimmen oder 
   Vollmachten/Weisungen in folgender Reihenfolge berücksichtigt: per 
   E-Mail, per Telefax und zuletzt in Papierform eingehende 
   Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten/Weisungen. 
 
   Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen auf dem mit 
   der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der Internetseite verfügbaren 
   Formular entnehmen. 
 
   4 Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
   1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
   a) Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 577.234 Aktien, oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 195.313 
   Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand zu richten. 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung, also bis zum 5. Mai 2013, 24.00 Uhr, unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   An den Vorstand der GRAMMER AG 
   - Hauptversammlung - 
   Georg-Grammer-Str. 2 
   92224 Amberg 
 
   Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 
   122 Abs. 1 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 
   142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Unter 
   Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des § 122 Abs. 1 Satz 3 
   AktG im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes 
   (Aktienrechtsnovelle 2013) geht die Gesellschaft davon aus, dass 
   hierbei auf den Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags abzustellen ist. 
   Nach anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten 
   auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die Aktionäre 
   mindestens seit dem 5. März 2013, 0.00 Uhr, Inhaber der erforderlichen 
   Zahl an Aktien sein müssen. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.grammer.com im Bereich Investor Relations und 
   Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   b) Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG) 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu 
   den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die 
   Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie 
   spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 21. 
   Mai 2013, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten: 
 
   GRAMMER AG 
   - Hauptversammlung - 
   Georg-Grammer-Str. 2 
   92224 Amberg 
   Telefax: +49 9621 66-32000 
   E-Mail: hv@grammer.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   zugänglich gemacht. 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu 
   machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des 
   Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung hierzu im Internet unter www.grammer.com im Bereich 
   Investor Relations und Hauptversammlung veröffentlichen. 
 
   Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines 
   Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge 
   müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 
   2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag 
   unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag 
   nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie 
   während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines 
   jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
   stellen, bleibt unberührt. 
 
   c) Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches 
   Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in 
   der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache 
   zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen 
   darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Nach § 24 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der 
   Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen beschränken. Er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des 
   Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie 
   des Rede- oder Fragebeitrags zu den Tagesordnungspunkten sowie des 
   Rede- oder Fragebeitrages einzelner Aktionäre angemessen festsetzen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der 
   Aktionäre können im Internet unter www.grammer.com im Bereich Investor 
   Relations und Hauptversammlung eingesehen werden. 
 
   d) Unterlagen 
   Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.grammer.com im Bereich Investor Relations und 
   Hauptversammlung zugänglich: 
 
   - Der Inhalt dieser Einberufung, 
   - die Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein 
   Beschluss gefasst werden soll, 
   - die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
   - die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung, 
   - die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht und die 
   Erteilung von Briefwahlstimmen verwendet werden können, 
   - nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der 
   Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht. 
 
   5 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 11.544.674 
   nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen 
   also 11.544.674 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung 330.050 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
   Stimmrechte zu. 
 
   Amberg, im April 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
23.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    GRAMMER Aktiengesellschaft 
                Georg-Grammer-Straße 2 
                92224 Amberg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 9621 660 
Fax:            +49 9621 661000 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

E-Mail:         info@grammer.com 
Internet:       http://www.grammer.com 
ISIN:           DE0005895403 
WKN:            589540 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Börsen München und Frankfurt, 
                elektronisches, Handelssystem Xetra, Freiverkehr der 
                Börsen Stuttgart, Berlin und Hamburg 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
208227 23.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 23, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.