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DGAP-HV: adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 4. Juni 2013 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

adesso AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.04.2013 15:45 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
adesso AG, Dortmund - Einladung zur Hauptversammlung 
 
ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
Termin: 
Dienstag, 4. Juni 2013, 10:00 Uhr 
 
Ort: 
Kongresszentrum Westfalenhallen, Goldsaal, Rheinlanddamm 200, 44139 
Dortmund 
 
Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht 
    (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 
    HGB) für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses mit 
    dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
    nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des 
    Aufsichtsrats der adesso AG 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss am 21.03.2013 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind 
der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der 
Hauptversammlung bedarf. 
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2012 
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.027.439,89 wie folgt zu 
verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,18 je 
dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 1.034.588,88 und Vortrag des 
Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 2.992.851,01. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2012 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2012 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
 5. Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Ziff. 1 und 2 der Satzung 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
Die Satzung der Gesellschaft wird in § 8 Ziff. 1 und 2 wie folgt neu 
gefasst: 
 
'1. Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. 
 
 2. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird 
nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann auch eine kürzere Amtszeit 
beschließen.' 
 
 6. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (Ergänzungswahlen) 
 
Sofern die Hauptversammlung der Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 5 
zustimmt, wird sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach §§ 96 Abs. 1 
AktG, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit dem ab Eintragung der 
Satzungsänderung im Handelsregister geltenden neuen Wortlaut von § 8 Ziff. 
1 und 2 der Satzung aus sechs Anteilseignervertretern zusammensetzen, deren 
Amtsdauer - sofern die Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit beschließt - 
jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung währt, die über ihre 
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit 
beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
mitgerechnet. 
 
Im Hinblick auf diese Satzungsänderung sind daher drei weitere Mitglieder 
in den Aufsichtsrat zu wählen. Zur Herstellung eines Gleichlaufs der 
Amtszeiten sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats sollen die drei weiteren 
Mitglieder lediglich bis zum Ende der Amtszeit der bisherigen drei 
Mitglieder bestellt werden, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung 
währt, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
nicht gebunden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Dauer bis zur 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den 
Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 1) Herr Dipl.-Math. Heinz-Werner Richter, Dortmund, Mitglied des Vorstands 
    der Barmenia Versicherungen. 
 
Herr Richter gehört keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen an. 
 
Herr Richter ist Mitglied des Vorstands der Barmenia Krankenversicherung a. 
G, der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und der Barmenia 
Lebensversicherung a. G. (gemeinsam 'Barmenia Versicherungen'). Die 
Barmenia Versicherungen gehören zu den zehn größten Kunden des 
adesso-Konzerns. Umsätze mit den Barmenia Versicherungen beziehen sich ganz 
überwiegend auf Leistungen im Bereich der Beratung und Softwareentwicklung. 
 
Herr Richter ist außerdem Mitglied in zahlreichen Gremien des 
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ('GDV') sowie des 
Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. ('PKV'), die zum Kundenkreis 
der adesso AG zählen. Die Umsätze mit dem GDV und dem PKV beziehen sich 
ganz überwiegend auf Leistungen im Bereich der Beratung und 
Softwareentwicklung. 
 
Darüber hinaus unterhält Herr Richter keine persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 2) Herr Rainer Rudolf, Dortmund, Geschäftsführer der Stock Informatik GmbH 
    & Co. KG. 
 
Herr Rudolf ist Mitglied im Aufsichtsrat der jCatalog Software AG, 
Dortmund. Darüber hinaus gehört Herr Rudolf keinen weiteren gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
Herr Rudolf ist dem Unternehmen als Gründer, ehemaliges Mitglied des 
Vorstands bis zum 30.09.2011 und als einer der Hauptanteilseigner eng 
verbunden, unterhält darüber hinaus aber keine persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 3) Herr Michael Stock, Bodenheim, Geschäftsführer der Stock Informatik 
    GmbH & Co. KG. 
 
Herr Stock ist Mitglied im Verwaltungsrat der SoPrevent AG, Eschen, 
Liechtenstein. Darüber hinaus gehört Herr Stock keinen weiteren gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
Herr Stock unterhält als geschäftsführender Gesellschafter der Stock 
Informatik GmbH & Co. KG geschäftliche Beziehungen zu Herrn Rainer Rudolf, 
ebenfalls Geschäftsführer der Stock Informatik GmbH & Co. KG und wesentlich 
an der adesso AG beteiligter Aktionär. Darüber hinaus unterhält Herr Stock 
keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den 
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionär. 
 
Die Wahl soll gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance 
Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
Die Kandidatur von Herrn Rainer Rudolf erfolgt gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 4 AktG auf Vorschlag des Aktionärs und Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
Prof. Dr. Volker Gruhn, der mehr als 25 % der Stimmrechte an der 
Gesellschaft hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem Wahlvorschlag 
angeschlossen. 
 
Die Empfehlung von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate Governance 
Kodex, wonach dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des 
Vorstands angehören sollen, wird auch im Falle einer Wahl von Herrn Rainer 
Rudolf eingehalten, da dem Aufsichtsrat keine weiteren ehemaligen 
Vorstandsmitglieder angehören. 
 
Die Wahl erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt Eintragung der 
Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 5 in das Handelsregister der 
Gesellschaft. Sollte es nicht zu dieser Eintragung kommen, bleibt der 
Beschluss gegenstandslos. 
 
Der Aufsichtsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung schlägt als Kandidaten 
für den Aufsichtsratsvorsitz auch in dem auf sechs Mitglieder erweiterten 
Aufsichtsrat Herrn Prof. Dr. Volker Gruhn vor (vgl. Ziff. 5.4.3 Satz 3 
Deutscher Corporate Governance Kodex). 
 
 7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOSU AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 8. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag 
    zwischen der adesso AG und der e-Spirit AG 
 
Die adesso AG (nachfolgend auch 'adesso') und die e-Spirit AG (nachfolgend 
auch 'e-Spirit'), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der adesso AG, haben am 
14.03.2013 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des 
Gewinnabführungsvertrages zuzustimmen. 
 
Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der adesso AG und der e-Spirit AG hat 
folgenden Inhalt: 
 
Gewinnabführungsvertrag 
 
zwischen 
 
der adesso AG, Stockholmer Allee 24, 44269 Dortmund, Amtsgericht Dortmund, 
HRB 20663 
 
- nachfolgend 'adesso' genannt - 
 
und 
 
der e-Spirit AG, Barcelonaweg 14, 44269 Dortmund, Amtsgericht Dortmund, HRB 
20399, 
 
- nachfolgend 'e-Spirit' genannt - 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2013 09:45 ET (13:45 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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