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DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.06.2013 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, 
Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
24.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SIMONA AG 
 
   Kirn/Nahe 
 
   - ISIN DE 0007239402 - 
   - WKN 723940 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA Aktiengesellschaft, 55606 
   Kirn, findet am Freitag, den 07. Juni 2013, um 11:00 Uhr im 
   Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, in 55606 Kirn statt. 
 
   Tagesordnung 
 
        1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
        SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
        Geschäftsjahr 2012, Vorlage des Lageberichts für die SIMONA AG 
        und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des 
        Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB 
        sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
        2012 
 
   Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich 
   gemacht und erläutert. Diese können im Internet unter www.simona.de im 
   Bereich Investor Relations eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 
   11. April 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlüsse zu fassen. 
 
        2. Beschlussfassung über die Verwendung des 
        Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von 10.602.233,16 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
          a) Zahlung einer Dividende von 7,50 EUR je Aktie, 
          zahlbar am 10. Juni 2013: 4.500.000,00 EUR 
 
 
          b) Vortrag auf neue Rechnung: 6.102.233,16 EUR 
 
 
        3. Beschlussfassung über die Entlastung des 
        Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
        4. Beschlussfassung über die Entlastung des 
        Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
        5. Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
   Dr. Horst Heidsieck wurde von der Hauptversammlung am 22. Juni 2012 in 
   den Aufsichtsrat der SIMONA AG gewählt. Er hat sein Amt aus 
   persönlichen Gründen zum 30. November 2012 niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der SIMONA AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 
   1 Aktiengesetz, § 4 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der 
   Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und § 13 der Satzung der SIMONA AG aus 
   vier Mitgliedern der Aktionäre und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer 
   zusammen. Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied vor 
   Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so soll gemäß § 13 
   Satz 4 der Satzung der SIMONA AG für dieses in der nächsten 
   Hauptversammlung eine Neuwahl vorgenommen werden. Der Aufsichtsrat 
   schlägt vor, für eine Amtszeit von drei Jahren in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   Joachim Trapp, Biberach, Volljurist 
   Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Biberach, Biberach 
   Geschäftsführer der Sparkasse-Immobilien BC GmbH, Biberach 
   Geschäftsführer der Sparkasse-Immobilien BC 
   Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Biberach 
 
   Keine Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- oder 
   ausländischen Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
        6. Wahl des Abschlussprüfers und des 
        Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vor. 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen 
   Bundesanzeiger 15.500.000,00 EUR und ist eingeteilt in 600.000 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien. 
   Die Gesamtzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. 
   Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 
   600.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Anmeldung und Teilnahme 
   Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben 
   und Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre sich spätestens 
   bis Freitag, den 31. Mai 2013, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in 
   deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben. Anmeldestelle: 
 
   SIMONA AG c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0) 69 13626351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
   Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den 
   Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 31. Mai 2013, 24:00 Uhr, vorzulegen. 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, also auf Freitag, den 17. Mai 2013, 0:00 Uhr 
   (Nachweisstichtag), beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des 
   gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine 
   Bedeutung. 
 
   Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt, die ihnen aus organisatorischen Gründen 
   als Ausweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts dienen, wobei die Vorlage der Eintrittskarte keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
   ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. 
   B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
   Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
   als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Vollmachten bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und 
   können durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung 
   gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
   folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   SIMONA AG, Investor Relations 
   Teichweg 16, 55606 Kirn 
   Fax: +49 (0) 6752 14 - 738 
   E-Mail: ir@simona.de 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
   erbracht werden. 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf einer 
   Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
   Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das 
   Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
   zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.simona.de unter dem 
   Link Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar. Die Aktionäre 
   werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
   Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
   Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder 
   an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der SIMONA AG vertreten zu 
   lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt. 
   Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
   Aktionär. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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