DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.06.2013 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn,
Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
24.04.2013 / 15:09
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SIMONA AG
Kirn/Nahe
- ISIN DE 0007239402 -
- WKN 723940 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA Aktiengesellschaft, 55606
Kirn, findet am Freitag, den 07. Juni 2013, um 11:00 Uhr im
Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, in 55606 Kirn statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2012, Vorlage des Lageberichts für die SIMONA AG
und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2012
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich
gemacht und erläutert. Diese können im Internet unter www.simona.de im
Bereich Investor Relations eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am
11. April 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinn von 10.602.233,16 EUR wie folgt zu
verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von 7,50 EUR je Aktie,
zahlbar am 10. Juni 2013: 4.500.000,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung: 6.102.233,16 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
5. Nachwahl zum Aufsichtsrat
Dr. Horst Heidsieck wurde von der Hauptversammlung am 22. Juni 2012 in
den Aufsichtsrat der SIMONA AG gewählt. Er hat sein Amt aus
persönlichen Gründen zum 30. November 2012 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der SIMONA AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 Aktiengesetz, § 4 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und § 13 der Satzung der SIMONA AG aus
vier Mitgliedern der Aktionäre und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer
zusammen. Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied vor
Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so soll gemäß § 13
Satz 4 der Satzung der SIMONA AG für dieses in der nächsten
Hauptversammlung eine Neuwahl vorgenommen werden. Der Aufsichtsrat
schlägt vor, für eine Amtszeit von drei Jahren in den Aufsichtsrat zu
wählen:
Joachim Trapp, Biberach, Volljurist
Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Biberach, Biberach
Geschäftsführer der Sparkasse-Immobilien BC GmbH, Biberach
Geschäftsführer der Sparkasse-Immobilien BC
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Biberach
Keine Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- oder
ausländischen Wirtschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vor.
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger 15.500.000,00 EUR und ist eingeteilt in 600.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien.
Die Gesamtzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt demnach 600.000.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmrechte
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach
600.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Anmeldung und Teilnahme
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben
und Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre sich spätestens
bis Freitag, den 31. Mai 2013, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben. Anmeldestelle:
SIMONA AG c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 13626351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den
Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 31. Mai 2013, 24:00 Uhr, vorzulegen.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also auf Freitag, den 17. Mai 2013, 0:00 Uhr
(Nachweisstichtag), beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine
Bedeutung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt, die ihnen aus organisatorischen Gründen
als Ausweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts dienen, wobei die Vorlage der Eintrittskarte keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.
B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Vollmachten bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und
können durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
SIMONA AG, Investor Relations
Teichweg 16, 55606 Kirn
Fax: +49 (0) 6752 14 - 738
E-Mail: ir@simona.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort
erbracht werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf einer
Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular
und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.simona.de unter dem
Link Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar. Die Aktionäre
werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder
an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der SIMONA AG vertreten zu
lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt.
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet,
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April 24, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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