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DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: -2-

DJ DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.04.2013 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
 
   Berlin 
 
   WKN 744850 
   ISIN DE0007448508 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
   Dienstag, den 04. Juni 2013, um 11:00 Uhr 
   in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG, 
   Bundesallee 88, 12161 Berlin, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des 
           Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161 
           Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme 
           der Aktionäre aus und sind ab demselben Zeitpunkt über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2013/ 
           zugänglich. 
 
 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft am Informationsstand zur Einsichtnahme aus. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
           und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre 
   Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
   Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, d. h. auf den 14. Mai 2013, 00:00 Uhr (sog. 
   Nachweisstichtag) beziehen. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 28. Mai 
   2013, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
   c/o Deutsche Bank AG - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
   Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber 
   zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
   zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
   ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es des ordnungsgemäßen 
   Nachweises der Teilnahmeberechtigung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in 
   Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten 
   oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter 
   verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf 
   Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im 
   Internet unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2013/ 
   abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft 
   angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. 
 
   Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft 
   und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die 
   Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
   Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, 
   insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
   Bundesallee 88 
   12161 Berlin 
   Telefax: +49 30 85906-111 
   E-Mail: ir@ivu.de 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des 
   Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der IVU Traffic 
   Technologies AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 
   Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 04. Mai 
   2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an 
   die nachfolgende Adresse: 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
   Vorstand 
   Bundesallee 88 
   12161 Berlin 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG i. V. 
   m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit 
   drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der 
   Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und die 
   Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung über den Antrag halten. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und 
   Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung 
   in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der 
   Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen 
   besonderen Handlung bedarf. 
 
   Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und 
   Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht 
   erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
   unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2013/ zugänglich 
   machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 
   AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis zum 20. Mai 2013, 24:00 
   Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat: 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
   Annette Weisser 
   Unternehmenskommunikation 
   Bundesallee 88, 12161 Berlin 
   Telefon: 030-85906-244 
   Telefax: 030-85906-111 
   E-Mail: annette.weisser@ivu.de 
 
   und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung 
   gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
   Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der IVU Traffic Technologies AG zu den mit ihr verbundenen 
   Unternehmen sowie die Lage des IVU-Konzerns und der in den 
   IVU-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der 
   Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet 
   unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2013/ eingesehen 
   und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung 
   gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 17.719.160,00 Euro und ist 
   in 17.719.160 Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   damit 17.719.160. 
 
   Berlin, im April 2013 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
24.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    IVU Traffic Technologies AG 
                Bundesallee 88 
                12161 Berlin 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@ivu.de 
Internet:       http://www.ivu.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
208400 24.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.